ungemütlicher Nachbar

3. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.05.2018 17:41:11
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
ungemütlicher Nachbar

Guten Morgen,

seit nun knapp 2 Jahren besteht in unserem Haus ein Problem mit einem Mieter, was mittlerweile zu eskalieren scheint. Ich erhoffe mir daher mal eine Meinung von Außenstehenden und ggfs. Möglichkeiten, wie wir weiter vorgehen können.

Das Hauptproblem besteht darin, dass mein direkter Nachbar mehrfach am Tag und auch über Stunden laute Musik hört. Da dieses Haus extrem hellhörig ist, kann ich sowohl Interpreten als auch die Songtexte deutlich benennen. Mehrere Parteien haben versucht, diesen Mieter anzusprechen, was teilweise erfolglos geschah, da dieser a) die Klingel ausstellt und das Klopfen nicht hört(?) oder b) sich tot stellt. Wenn man ihn zu greifen bekam, wurde er beleidigend oder revanchierte sich mit nächtlichem Sturmklingeln (gestern vor Mitternacht bei mir, weil ich ihn bat, keine brennbaren Gegenstände im Treppenhaus zu lagern). Seit Jahren gab es immer mal wieder Mieter, die etwas lauter waren, jedoch waren diese für Gespräche bereit und man drückte dann auch mal ein Auge zu. Bei ihm will man kein Auge mehr zudrücken. Das Maß ist voll.

Seit dieser Mieter im Haus wohnt, haben wir nicht nur Probleme mit Lärm durch Musik, sondern auch mit dubiosen Personen, die sich rauchend & trinkend im Treppenaufgang aufhalten. Dazu kommt noch, dass seit einem Jahr immer wieder Dinge (diverse Schlüssel, Schuhe, Fahrrad ...) im Haus verschwinden, welche vor ihm bspw. bei Verlust immer von Jmd. per Aushang gelistet und an die Besitzer ausgehändigt wurden. Aber hier haben wir leider nur Vermutungen und keine Beweise.

Es haben sich nun mehrere Mietparteien zusammen getan und eine Sammelbeschwerde inkl. Lärmprotokoll an den Vermieter gerichtet, welcher sich auch umgehend mit dem besagten Mieter in Verbindung setzte. Dieser suchte daraufhin einige Parteien auf und startete weniger friedlich ein Gespräch; eher drohte er und wurde beleidigend. Mir gegenüber teilte er mit, dass er gegen mich vorgehen werde (ich habe das Lärmprotokoll geführt).

Ja, wir wollen ihn mittlerweile loswerden, da wir durch seine laute, freche und gewaltbereite Art das Miteinander massiv gestört sehen. Hätten wir Erfolg, wenn wir jede Auseinandersetzung und jeden Verstoß hinreichend dokumentieren und diese an den Vermieter weiterleiten? Oder machen wir uns im Gesamten damit nur lächerlich und legen uns damit selbst ein Ei?

Anfang des Jahres wurde die Hauseingangstür und die Bereiche vor und hinter der Tür durch Vanadlismus (Böller + Goldspray) so massiv verunreinigt, dass einige Mieter sich in der Pflicht sahen, diese teilweise zu säubern, um sich und ihre Hunde nicht einzusauen. Ob hier eine Meldung an den Vermieter ging, ist unbekannt (aber an dem Tag kam auch die wöchentliche Reinigungsfirma zum Putzen; ggfs. wurde doch Meldung gemacht). Nun haben wir den kompletten Namen des Mieters herausgefunden und ihn auf der berühmten Social Media-Seite gesucht. Hier fanden wir ein Video, welches einen Ausschnitt einer Treppenstufe + Haustür zeigt (vorallem die Treppenstufe ist eindeutig als unsere zu identifizieren) und wie ein Silvesterböller direkt an der Tür gezündet wird. Resultat war die goldene Farbe auf der Stufe und der Tür, wie sie damals bei uns war. Auch wurde das Video ein Tag nach dem damaligen Knall/ der Verunreinigung online gestellt.

1. Ist eine Meldung dieses Videos (Profil und Video sind öffentlich zugänglich) im Zusammenhang mit der Meldung der Sauerei nach 2 Monaten noch möglich bzw. sinnvoll?

2. Die Reinigungsfirma hat mit Sicherheit noch einen Großteil von der Tür säubern müssen. Werden solche Maßnahmen extra berechnet und die zusätzlichen Kosten auf uns Mieter später umgelegt?

Schon einmal vielen Dank für's Lesen :)




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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
azu kommt noch, dass seit einem Jahr immer wieder Dinge (diverse Schlüssel, Schuhe, Fahrrad ...) im Haus verschwinden
Dazu hätte ich doch mal ein paar Fragen.

Schlüssel: Wie bitte kommen Schlüssel weg? Wenn Jemand Schlüssel stecken lässt, dan ist da aber auch eine gehöriger Portion Fahrlässigkeit mit dabei!
Schuhe: Wie bitte können Schuhe abhanden kommen? Muss amn sich das so vorstellen, dass die aus der Wohnung entwendet werden? Oder muss man sich das so vorstellen, dass diese unrechtmässig vor der Wohnungstüre abgestellt worden sind und dann verschwunden sind.
Fahrräder: Auch hier muss man mal fragen wo wurden denn diese abgestellt? Evtl auch an Plätzen die für ein abstellen von Fahrrädern gar nicht vorgesehen sind?

Zitat:
Das Hauptproblem besteht darin, dass mein direkter Nachbar mehrfach am Tag und auch über Stunden laute Musik hört. Da dieses Haus extrem hellhörig ist, kann ich sowohl Interpreten als auch die Songtexte deutlich benennen.
Auch hier muss man mal fragen, was man sichunter "laut" vorstellen muss? Eine normal als übliche Zimmerlautstärke (normalüblich allgemein und nicht nur bei Euch) oder deutlich lauter?

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#2
 Von 
guest-12326.05.2018 17:41:11
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

die Fragen sind berechtigt und da sind auch teilweise die Fehler seitens der Mieter zu finden/ zu suchen, aber wenn ich das mal erklären darf:

Zitat (von lesen-denken-handeln):

Schlüssel: Wie bitte kommen Schlüssel weg? Wenn Jemand Schlüssel stecken lässt, dan ist da aber auch eine gehöriger Portion Fahrlässigkeit mit dabei!


Mieter 1: Der Mieter war an dem Tag im strömenden Regen einkaufen und hatte mehrere Tüten in der Hand (dazu auch noch krank). Der Schlüssel steckte in der Tür und die Einkäufe wurden in die Wohnung getragen. Den Schlüssel hat er vergessen. Selbst Schuld, ja, aber es kann passieren. Solche Situationen waren im Haus schon öfter mal eingetreten und man hat sich da gegenseitig ehrlich ausgeholfen bzw. darauf hingewiesen.

Mieter 2: Der Mieter legte seinen Autoschlüssel auf den Briefkasten, als dieser seine Post aus den Kasten holen wollte. Dabei vergaß er diesen und bemerkte den Verlust erst 1-2 Stunden später. Da war der Schlüssel dann weg.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Schuhe: Wie bitte können Schuhe abhanden kommen? Muss amn sich das so vorstellen, dass die aus der Wohnung entwendet werden? Oder muss man sich das so vorstellen, dass diese unrechtmässig vor der Wohnungstüre abgestellt worden sind und dann verschwunden sind.


In der Tat Letzteres. Da der Mieter im Dachgeschoss wohnt und es dort nur 3 Mietparteien (inkl. er) gibt, war dies nie ein Problem, vorallem dann nicht, wenn die Schuhe dort kurz geparkt wurden.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Fahrräder: Auch hier muss man mal fragen wo wurden denn diese abgestellt? Evtl auch an Plätzen die für ein abstellen von Fahrrädern gar nicht vorgesehen sind?


Es gibt in diesem Haus 15 Mietparteien, wovon 4 einen Balkon haben. Diese 4 Parteien + vielleicht noch 3 weitere bunkern ihre Fahrräder in ihren Wohnräumen, da die Kellerabteile aus einfachen Latten voneinander getrennt sind. Einen Fahrradkeller oder ähnliches gibt es nicht. Das geklaute Fahrrad wurde aus einem abgeschlossenen Trakt ohne Einbruchsspuren entwendet. Die Polizei war vor Ort und hat auch eine Anzeige gegen Unbekannt aufgenommen.

Ich verstehe schon, worauf Sie hinaus wollen und bin da auch einsichtig, dass ohne eine "Einladung" auch nichts hätte passieren können, aber bislang war die Harmonie bzw. das Miteinander so eng, dass man sich gegenseitig vertrauen konnte und auch mal 1-2h einen Schlüssel im Schloss oder Schuhe vor die Haustür stellen konnte. Dem ist mittlerweile nicht mehr so.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Auch hier muss man mal fragen, was man sichunter "laut" vorstellen muss? Eine normal als übliche Zimmerlautstärke (normalüblich allgemein und nicht nur bei Euch) oder deutlich lauter?


Die Lautstärke kann man sich so vorstellen, dass man die Musik bei geschlossenen Fenstern auf der Straße hören kann, bzw. diese bis hinunter in den Keller (3 Etagen tiefer und durch eine Kellertür getrennt) hörbar ist. Die Lautstärke macht es mir teilweise unmöglich, ungestört zu telefonieren oder TV zu schauen, da sämtliche Räume meiner Wohnung an die Wohnung des Mieters grenzen.

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

1.: Schlüssel ist grob fahrlässig. Das jetzt dem Nachbarn anzulasten ist u. U. bereits üble Nachrede, wenn ihr das nicht beweisen könnt. Insofern sollten die Nachbarn es einfach nicht vergessen. Selbst schuld.

2.: Schuhe dürfen normalerweise nur nach Rücksprache mit dem Hausverwalter draußen vor der Haustür gehalten werden. - Einfach aus Fluchtgründen. Hier wiederum das Problem der Beweisbarkeit.

3.: Fahrrad genauso.

4.: Lautstärke: holt euch mal eine App für Lautstärkemessung, um mal grob abzuschätzen, ob überhaupt eine Lärmbelästigung besteht. Ist das der Fall, kann man ggf. mit dem Vermieter sprechen. Das ist auch die beste Anlaufstelle, da bei Mietkürzung dieser schnell meist agiert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.05.2018 17:41:11
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Lärmbelästigung haben wir bereits beim Vermieter gemeldet und mit dem Lärmprotokoll (Daten von 6 Monaten) untermauert. Unterschrieben haben sämtliche Parteien, die sich durch die Musik und den nächtlichen Aktionen von ihm belästigt fühlen. Der Vermieter hat den Mieter noch am selben Tag der Zustellung kontaktiert, woraufhin dieser einzelne Mietparteien aufsuchte. Mir gegenüber drohte er mit Konsequenzen und bezeichnet mein Vorgehen (das Lärmprotokoll zu führen, auf dem angeblich Zeiten vermerkt wurden, die nicht stimmen sollen) als rechtswidrig. Des Weiteren belästigt er mich mittlerweile auch mit Sturmklingeln zu Zeiten, an denen man keinen Menschen mehr stört. Dass er es ist, weiß ich, weil Sekunden davor, währenddessen oder Sekunden danach seine Wohnungstür auf- bzw. abgeschlossen wird. Eine andere Nachbarin hat diese Aktion ebenfalls schon über sich ergehen lassen müssen.
Ist die Anzeige wegen Lärmbelästigung beim Vermieter nun Sache zwischen ihm und dem Mieter oder können wir beim Vermieter um Auskunft bitten, wie hier weiter verfahren werden soll? Bislang haben wir keine offizielle Reaktion vom Vermieter erhalten.

Wie steht es um die Verunreinigung, die wir theoretisch mittels Video beweisen können? Macht es Sinn, den Vermieter zu kontaktieren? Wird die Reinigung gesondert kosten und auf uns Mieter umgelegt oder fällt dies unter die übliche Treppenhausreinigung?

Noch einmal vielen Dank :)

-- Editiert von Donloop am 03.04.2016 17:37

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.05.2018 17:41:11
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen,

mittlerweile hat die Sache weiter seinen Lauf genommen, indem ich scheinbar ins Visier des Nachbarn geraten bin.

Dieser lagerte nun bis vor Kurzem mehrere brennbare Gegenstände im Treppenhaus, weswegen ich ihn schriftlich bat, diese aus brandschutzrelevanten Gründen zu entfernen. Dies wurde mehrere Tage ignoriert. Mein Schreiben wurde vor meine Tür geschmissen, sowie klingelte der Nachbar mehrmals täglich Sturm. Ich kontaktierte daraufhin den Vermieter und bat um ein längeres Gespräch, in dem ich mir endlich mal Luft machen konnte. Der Vermieter entgegnete mit viel Verständnis und dass er uns Mietparteien auch glauben würde; dennoch seien ihm die Hände gebunden, da Aussage gegen Aussage.

Nach dem Telefonat klingelte mein Nachbar mal wieder an meiner Tür, woraufhin ich ihm öffnete und zu verstehen gab, dass ich gerade keine Zeit für eine Unterhaltung hätte (ich telefonierte). Er entgegnete mir mit den Worten "Danach melden Sie sich umgehend bei mir. Wir haben etwas zu klären!" Ich hakte nach, ob es um die Gegenstände gehen würde und teilte ihm mit, dass ich deswegen mit ihm nicht diskutieren werde, da diese nichts im Treppenhaus verloren haben. Die Debatte zog sich dann noch ein Weilchen hin und endete damit, dass ich ihm deutlich sagte, dass ich keinerlei Belästigung bzw. Kontakt seinerseits mehr wünsche und alles Weitere über den Vermieter laufen wird.

Seitdem habe ich nun regelmäßig einen vollen Briefkasten mit veralteten Zeitschriften, die augenscheinlich aus der Papiertonne gezogen wurden, sowie werden Möbel vor meine Wohnungstür geschoben, über die ich am frühen Morgen stolpern MUSS, wenn ich den Lichtschalter suche.

Dass meinem Vermieter die Hände gebunden sein sollen, kann ich mir nicht vorstellen, möchte aber ehrlich gesagt auch ungerne, in irgendeiner Form durch Mieteinbehalt oder dergleichen "drohen", da er ja für diese charakterlose Person nebenan nicht wirklich etwas kann :( Hatte nun mehrfach im Internet was von einer Unterlassungserklärung gelesen. Wäre diese ein Weg für mich (trotz fehlender Beweise), um meinen Nachbarn an die Cojones zu gehen oder muss ich das alles über mich ergehen lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat:
Seitdem habe ich nun regelmäßig einen vollen Briefkasten mit veralteten Zeitschriften, die augenscheinlich aus der Papiertonne gezogen wurden, sowie werden Möbel vor meine Wohnungstür geschoben, über die ich am frühen Morgen stolpern MUSS, wenn ich den Lichtschalter suche.

Und die Verantwortlichkeit des "Ungemütlichen" kann man wie genau gerichtsfest beweisen?

Denn ohne Beweise wird man vor Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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