ungeeichter Wasserzähler

26. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
lukeskywalker
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 6x hilfreich)
ungeeichter Wasserzähler

Hallo, mein Wasserzähler ist zuletzt 1995 geeicht worden. Ich gehe davon aus dass nun jedwede Messgrundlage fehlt und somit keine ordentliche Abrechnung erstellt werden kann. Abgesehen davon ist ein ungeeichter Wasserzähler auch Straftatbestand soweit ich weiß (?) ...

wie gehe ich nun mit Nebenkostenabrechnungen in punkto Wasser um?

Muss ich zahlen oder kann ich aufgrund o.g. Tatsachen die Zahlung einbehalten?

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40 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Abgesehen davon ist ein ungeeichter Wasserzähler auch Straftatbestand soweit ich weiß

Sonst noch was ?

wie gehe ich nun mit Nebenkostenabrechnungen in punkto Wasser um?

Evtl. Nachforderungen pünktlich bezahlen.

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Dass es sich bei dem Betrieb eines ungeeichten Wasserzählers um einen Straftatbestand handelt, wäre mir neu.

M.E. befreit Dich der ungeeichte Zähler nicht in Gänze von den Wasserzahlungen, da Du schließlich Wasser verbraucht hast. Eine Freistellung von den diesbezüglichen Kosten wäre nach meiner Meinung zumindest ungerechtfertigt. Aber dies ist jetzt eher eine 'Bauchentscheidung' bzw. Meinung von mir, leider ohne rechtliche Argumente.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
lukeskywalker
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 6x hilfreich)

ok dann ist es eben eine ordnungswidrigkeit die mit einigen tausend euro geahndet werden kann!?

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
ok dann ist es eben eine ordnungswidrigkeit die mit einigen tausend euro geahndet werden kann!?


Selbst wenn das so wäre - was bringt es Ihnen? Stress mit dem Vermieter oder wie?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
lukeskywalker
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 6x hilfreich)

nein das nicht! wollte damit nur bestätigt wissen, dass der vermieter nicht legal handelt!

zahlen tue ich immer :)

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#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Haben Sie ihn denn schon darauf hingewiesen, dass der Wasserzähler ungeeicht ist?

Nicht, dass Sie sich sonst wegen Beihilfe zum Betrieb eines ungeeichten Wasserzählers strafbar machen... *ironieaus*

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Der Vermieter handelt nicht illegal, sondern wirtschaftlich.
Weißt Du, was regelmäßiges Eichen kostet ?
Kannst Du Dir denken, wer das wohl bezahlen muß ?
Es geht schließlich nur um die Verteilung der Wasserkosten auf die einzelnen Mietparteien; da besteht keine Möglichkeit, sich zu 'bereichern'.
Der Vermieter kann die Wasseruhren auch wieder abbauen und die Kosten nach Köpfen (oder sogar nach qm) umlegen.
Wäre Dir das lieber ?

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#8
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
lukeskywalker
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 6x hilfreich)

@Mortinghale: wofür gibt es dann das eichgesetz?

@Blockwart: hat mir mein anwalt anders erklärt

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#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Der Vermieter verkauft Dir das Wasser ja nicht (die Uhr der Stadtwerke ist natürlich geeicht), er benutzt die einzelnen Mieteruhren ja nur zur NK-Verteilung.

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Bevor Ihr jetzt alle weiter auf den Fragesteller einschlagt:

Er hat ganz einfach Recht!

Die Verwendung eines nicht geeichten Wasserzählers ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000€ geahndet werden kann (§ 19 EichG).

Die mit einem nicht geeichten Wasserzähler ermittelten Verbrauchswerte dürfen für einen Nebenkostenabrechnung nicht verwendet werden.

Daraus folgt, dass der Verbrauch geschätzt werden muss. Bei einer Schätzung des Warmwasserverbrauchs ist der Mieter jedoch berechtigt, die Schätzwerte um 15% zu kürzen.

@blockwart
Die Uhr kann nur langsamer laufen sollte sie defekt sein, nie schneller.

Woher hast Du denn diese Erkenntnis?

Richtig ist jedoch, dass die Eichkosten zu den Umlagefähigen Betriebskosten gehören.

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#12
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#13
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@hh

Du bist also wohl zumindest auch der Meinung, daß 'Rechthaben' hier für Luke auf jeden Fall teurer werden würde.

Ich hatte Luke so verstanden, daß es hier um Kaltwasserzähler geht. Auf diese ist das EichG m.E. nicht anzuwenden (selbst bei Warmwasserzähler sehe ich nicht ad hoc, wo diese unter § 25 EichG einzuordnen wären).

Selbst ungeeichte Zähler liefern immer noch bessere und genauere Ergebnisse als irgendwelche Schätzungen.

Blockwarts Aussage kann ich aus der Praxis bestätigen. Ich habe in einem Haus Kaltwasserzähler, die über 25 Jahre alt sind und seitdem nie geeicht wurden. Die Summe dieser Einzelzähler lag noch nie über dem Wert der Hauptwasseruhr. Manchmal ist sie mit dem Wert identisch, manchmal liegt sie bis zu 3 % darunter.

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#14
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#15
 Von 
lukeskywalker
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 6x hilfreich)

@all:

vielen Dank für die - mitunter auch im ton etwas aggressiveren - beiträge :)

die rege diskussion zeigt mir zumindest, dass keiner wirklich die genaue antwort kennt. zumindest die antwort, die als juristisch begründet gilt.

liebe grüße und noch einen schönen tag!

und: nix für ungut

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#17
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Luke,

warum suchst Du eigentlich nach einer Möglichkeit, Deinem Vermieter 'einen reinzuwürgen', wenn der Erfolg (abgesehen davon, daß Dein Vermieter Dich anschließend nicht mehr lieb hat) Dich nur unnötig zusätzliches Geld kostet ?

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#18
 Von 
MorenaClara
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Ich weiß aber die Antwort. Ich war beim Mieterschutzbund. Der hat gesehen, dass ich seit 10 Jahren denselben Wasserzähler habe und mir erklärt, dass die Wasseruhren aller fünf Jahre ausgetauscht werden müssen. Also geht es eigentlich nicht um Eichung sondern um Austausch. Der MSB hat für mich das Eichamt beauftragt, welches auch gekommen ist und hat die kompletten Daten der Wasseruhren aufgenommen und einen Austausch angeordnet. Man kann dann von den letzten 3 Nebenkostenabrechnungen 25 % der Wasserkosten zurückverlangen. Allerdings können die Kosten des Wasseruhrenaustausches auf die Mieter umgewälzt werden. Viele Richter entscheiden im Streitfall für die Mieter. Ob ich mein Recht in Anspruch nehme weiß ich noch nicht, kommt darauf an, wie der Vermieter sich bei der Wohnungsübergabe hantiert.
mfg schönen Tag noch
Morena

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

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#20
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Der MSB hat für mich das Eichamt beauftragt, welches auch gekommen ist und hat die kompletten Daten der Wasseruhren aufgenommen und einen Austausch angeordnet. Man kann dann von den letzten 3 Nebenkostenabrechnungen 25 % der Wasserkosten zurückverlangen.

Was ist das denn für ein Blödsinn ?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Erst einmal hier lesen und dann weiter diskutieren:

http://www.erwin-ruff.de/eichung.html

Das Eichgesetz gilt auch für Kaltwasserzähler.

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#22
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Das Eichgesetz gilt auch für Kaltwasserzähler.

Behauptet zumindest Erwin Ruff. Wer ist eigentlich Erwin Ruff ?

Ein Titan der deutschen Belletristik, der uns so schöne Sätze wie 'Der Mieter hätte die defekte Toilettenspülung seinem Mieter anzeigen müssen' geschenkt hat ?

Meine Zähler haben nach 25 Jahren, wenn überhaupt, eine Abweichung von maximal 3 %, und lt. Erwin Ruff ist eine Abweichung von 20 % bei geeichten Zählern tolerabel (abgesehen davon, daß ich nicht nachvollziehen kann, wie er überhaupt auf die 20 % kommt) ?

Befinden wir uns jetzt schon wieder in der Twilight Zone ?

Jeder Mieter, der mir in der Sache 'dumm kommen' würde, sollte sich besser 'warm anziehen' (oder noch besser schnell laufen können).

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Wer ist eigentlich Erwin Ruff ?


Nach eigenen Angaben ist er
Dipl.-Verwaltungswirt (FH). Auf seiner Homepage finden sich viele amüsante Beiträge. Meiner Meinung nach zumindest als leichte Unterhaltungskost empfehlenswert, aber ob man sich nun darauf verlassen sollte?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Dass das Eichgesetz auch für Kaltwasserzähler gilt, kann man in der Eichordnung und im Eichgesetz nachlesen (Analge 6 zur Eichordnung).

Dass die Verwendung von nicht geeichten Wasserzählern für Nebenkostenabrechnugnen mit nicht zulässig ist, kann man dort ebenfalls nachlesen (§ 2 Abs. 1 EichG).

Wie groß die Fehler geeichter Wasserzähler sein dürfen, kann man bei wikipedia.de unter dem Stichwort 'Wasserzähler' nachlesen.

@mortinghale
Jeder Mieter, der mir in der Sache 'dumm kommen' würde, sollte sich besser 'warm anziehen' (oder noch besser schnell laufen können).

Besser wäre wohl ganz freundlich zu sein, da Dir ansonsten ein deftiges Bußgeld droht. Damit ist nicht der strafrechtliche Aspekt derartiger Drohungen gemeint, sondern lediglich die Gefahr einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Eichgesetz.

@blockwart
Keiner meiner Zähler ist markiert, hat auch keine einzige Plombe, sondern nur das Datum, wie erwähnt.

Das liegt ganz einfach daran, dass bei normalen Hauswasserzählern der Austausch billiger ist als die Nacheichung. wenn das aufgdruckte datum mehr als 6 Jahre zurückliegt, dann ist die Eichung abgelaufen.

Wie schon erwähnt, die meisten nehmen eine Erhebung vor und verlängern somit die Austauschpflicht. Da dies Städte/Gemeinden offiziell anwenden ist dies total legal!

Das wäre ein klarer Verstoß gegen das Eichgesetz. Bei mir werden die Wasserzähler durch das Wasserwerk alle 6 Jahre ausgetauscht. Die ISTA macht das in den Wohnungen genauso. Eine Verlängerung der Eichfrist ohne Nacheichung ist nicht zulässig, auch nicht durch irgendwelche Erhebungen. Städte und Gemeinden wenden dies auch nicht an.

Ansonsten sind folgende Urteile sicher auch noch interessant:
Zit. aus einer Urteilsbegründung:
Das Amtsgericht hat die auf Zahlung des Abrechnungssaldos für die Versorgung mit Frischwasser für die Jahre 1994 bis 1999 gerichtete Klage zu Recht abgewiesen, weil der in der Wohnung der Beklagten vorhandene Wasserzähler nicht mehr ordnungsgemäß geeicht war.
LG Hamburg, 334 S 27_01, 30.08.2001

Zutreffend geht das Beschwerdegericht davon aus, dass eine verbindliche Verbrauchserfassung durch Verwendung ungeeichter Zähler nicht erfolgen kann. […] Daher kann es entgegen der Auffassung des Rechtsbeschwerdeführers auf die Funktionsfähigkeit der Zähler nicht ankommen. Eine Auslegung der Teilungserklärung ihrer nächstliegenden Bedeutung nach (BayObLG ZMR 2004, 357 , m.w.N.) führt dazu, dass die Situation gleich zu behandeln ist mit der, die bestünde, wenn Zähleinrichtungen nicht vorhanden wären.

BayObLG, Beschluss - 2Z BR 236_04, 23.03.2005

Ich verstehe auch gar nicht, warum ein Vermieter sich so ein Risiko aufhalst. Die Zähler werden gemietet. Darin sind die Austauschkosten enthalten. Die entsprechende Zählermiete kann als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.

Der Vermieter hat also gar keinen Vorteil davon, die Eichfrist zu überschreiten. Er kann aber gravierende Nachteile davon haben.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Es wird angewendet!
Gehe doch einfach in dein Rathaus und mach Dich schlau, wenn Du mir nicht glaubst.


Diese Argumentation macht Deine Aussage auch nicht wahrer. Das Rathaus oder irgendeine Stalle darin hat mit der Eichfrist von Wasserzählern oder deren Verlängerung nichts zu tun. Welche Stelle sollte das denn auch sein?

Da aber solche öffentlichen Stellen sowieso nichts tun, ohne dass es dafür irgendeine Vorschrift gibt, kannst Du mir sicher diese Vorschrift nennen.

Im Eichgesetz und in der Eichordnung gibt es solche Regelungen jedenfalls nicht. Da es sich dabei um ein Bundesgesetz handelt, haben sich auch die Gemeindeverwaltungen daran zu halten.

Selbst wenn Du damit Recht hast (was zu beweisen wäre), dass Wasseruhren nur zu wenig, aber nie zu viel anzeigen können, kann für einen Mieter dadurch trotzdem ein Nachteil entstehen. Wenn der eigene Zähler korrekt zählt, der Zähler der Nachbarwohnung aber zu niedrig, dann verschiebt sich die Kostenverteilung zu seinen Ungunsten.

Aber nur die Hauptzähler, bei den einzelnen Zähler in den WHGen kommt es auf den VM an.

Das ist wohl wahr. Aber wie Du meiner Argumentation entnehmen kannst, müsste der Vermieter schön blöd sein, wenn er die Wasserzähler nicht mietet (Siehe o.g. Urteil des LG Hamburg). Das Urteil besagt nämlich, dass der Mieter bei Verwendung von nicht geeichten Wasserzählern gar keine Wasserkosten zahlen muss.

Hier noch einmal eine etwas ausführlichere Begründung dieses Urteils:
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-recht/urteil_wassergeld_kuerzung27-01_Kopie(1).htm

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Ob das eine Vorschrift ist, oder wie das Vorgehen ganz genau bezeichnet wird sage ich Dir Dienstag oder Mittwoch, da treffe ich mich sowiso mit unserem Kämmerer.
Und nochmal zum Verständnis, durch die Erhebung von ca. 500 Uhren entsteht nicht mehr Arbeit, sondern weniger, denn der Wassermeister muß dann eben erst in 3 Jahren den Uhrentausch vornehmen.


Auf die Antwort bin ich neugierig. Wenn er Deine Meinung bestätigt, dann möge er bitte auch die Rechtsgrundlage dafür nennen.

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#30
 Von 
Thomas1964
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

@lukeskywalker: Zuerst möchte ich dich fragen, weshalb du versuchst, dich hier im Forum aufzuschlauen, wenn du doch schon einen Anwalt hast?
Vertraust du dem etwa nicht?

Zum Thema Eichen:
Ich hatte vor zwei Jahren auch das Problem, das mir der Wasserverbrauch einer vermieteten Wohnung von Jahr zu Jahr niedriger vorkam. Hatte gesehen, daß die Eichfrist auch schon ein paar Jahre drüber war.

Ich habe dann folgendes gemacht:
Einen Messbecher mit einem Liter genommen und diesen exakt zehnmal gefüllt und in einen 10liter-Eimer gekippt. Auf der Wasseruhr wurden nur knapp neun Liter angezeigt.
Ich hab mir dann bei Ebay für ein paar Euro einen neuen Zähler geholt und fertig war der Lack....

Ich denke, eine solche Vorgehensweise könnten Mieter und Vermieter vereinbaren und jährlich eine "Referenzmessung" durchführen und wenn die Abweichung kaum messbar ist, seh ich keinen Grund, weshalb man irgendwelchen Uhrenvertickern und -eichern das Geld hinterherwerfen soll?

Bei so einer Diskussion geht es meines Erachtens doch nicht wirklich darum, daß man Angst hat, man könnte zuviel zahlen... ich kenne solche Verhaltensweisen und Fragestellungen, und oftmals geht es doch nur darum irgendein Druckmittel zu bekommen, nur weil irgendjemand vielleicht nicht an alles gedacht hat und man ihm vielleicht mal nen Denkzettel verpassen möchte...

Tschuldige wenn ich dir unrecht tun sollte, aber ich hatte schon viele Mietparteien, und wenn plötzlich mal irgendwo einem Mieter ein Furz quer saß, kamen plötzlich alle möglichen kritischen , teilweise unsinnigen Fragen.
(z.b.: als sich der Heizölpreis innerhalb eines Jahres verdoppelte, wurden plötzlich Wohnflächen in Frage gestellt; man wollte auf einmal für alles Belege und der Betriebsstrom der Heizung sollte exakt gemessen werden und nicht mehr geschätzt... )

P.S.: Daß Wasseruhren NIEMALS zum Nachteil des Verbrauchers messen können, hat mir unser Wasserwart auch mal erklärt... aber wiedergeben kann ich es leider nicht... :-(


-- Editiert von thomas1964 am 28.07.2007 22:33:47

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