unentgeldliches Wohnung-und Mitbenützungsrecht

4. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Karl-Heinz1234
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 46x hilfreich)
unentgeldliches Wohnung-und Mitbenützungsrecht

Hallo
ich lese schon länger bei Euch mit und habe auch eine Frage an Euch.
Wir haben vor 10 Jahren ein Haus gekauft mit der Auflage das eine ältere Herr im Dachgeschoss ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungs-und Mitbenützungsrecht hat,das im Grundbuch mit einem Pfandrecht von 50 000,-DM eingetragen ist.
Der Herr ist etwas geistig Behindert.
Die Familie die das Sorgerecht hat,habe die ganzen Jahre die Nebenkosten und Rep.-kosten übernommen.
Kürzlich gab es deswegen eine Diskussion das sie das im Grund gar nicht Zahlen bräuchten.
Jetzt meine Frage an die Experten: wie sieht es rechtlich aus.
Für Eure Mühe danke ich euch.
Gruß Kalle

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Karl-Heinz1234
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 46x hilfreich)

hat niemand eine Idee?

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#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Ohne Kenntnis aller vorhandenen Verträge und des exakten Wortlauts der Grundbucheintragung kann man dazu nichts sagen.

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#3
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Ohne Kenntnis aller vorhandenen Verträge und des exakten Wortlauts der Grundbucheintragung kann man dazu nichts sagen.


...sehe ich ganz genauso, da wir alle keine Glaskugel, die für Wahrsagerei geeignet ist, zur Hand haben!

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#4
 Von 
Karl-Heinz1234
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 46x hilfreich)

Also,hier der Text:
Der Ausübung nach nicht übertragbare beschränkte persönliche Dienstbarkeit- lebenslängliches und unentgeldliches Wohnungs-und Mitbenützungsrecht-für Kxxx
Wxxx,geb....das Recht entsteht erst mit dem erlöschen des Rechts der Eheleute.........,-Berechtigte des Rechts Abteilung IINr.1.Vorangsvorbehalt für Grundpfandrechte bis zu DM 50 000,--nebst Zinsen und Nebenleistungen bis zu-15 von Hundert Jährlich zur einmaligen Ausnutzung.Gemäss Bewilligung vom 21.Dezember 1978 eingetragen 3 September 1979.
______________________________________________________
-die Eheläute leben nicht mehr.
Mein Fragen,was bedeutet
-50000,-Dm Grundpfandrecht?
-die Nebenkosten sowie Rep.-kosten wurden immer von den Betreuern beglichen.
-im Falle eines Heim-Pflegefall,können die Betreuer meine Wohnung in dem der Behindert gewohnt hat dann Vermieten um einen Teil der Heimkosten abzudecken.
fragen über fragen.
Über Antwort von Euch freue ich mich.

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#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Danach kommt aber erst das wirklich interessante:
Urkunde Nr. xxx von Notar xxx.
Da steht alles ausführlich drin.
Eine Kopie kann dir ein beliebiger Notar besorgen.

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#6
 Von 
Karl-Heinz1234
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 46x hilfreich)

Unsterblich,dann werde ich mich mal darum bemühen.
Ich danke Dir.
Gruß

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#7
 Von 
Karl-Heinz1234
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo
heute habe ich mit meinem damaligen Notar telefoniert und er sagte mir das ich direkt mit meinem Perso-Ausweis zum Grundbuchamt gehen kann ,da ich der Hauseigentümer bin.Die können mir dann eine Kopie der Unterlagen von 1978 machen.
Ich muß das nicht über einen Notar machen.
Werde morgen mal angreifen.Melde mich wieder.
Gruß

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