Hallo,
nachdem wir für das Häuschen, in das wir gerne einziehen würden, keinen Zeitmietvertrag unterschreiben wollten, hat sich der Vermieter darauf hin verlegt, einen unbefristeten Mietvertrag abzuschließen. Allerdings möchte er eine separate Zusatzvereinbarung abschließen, derzufolge eine Kündigung von beiden Seiten in den ersten drei Jahren nicht möglich ist.
Das ist uns ziemlich unangenehm - nicht weil wir unseren Auszug schon planen, sondern weil man ja einfach nicht absehen kann, was in beispielsweise zwei Jahren ist. Möglicherweise wird man beruflich versetzt, oder arbeitslos, oder trennt sich.... und dann haben wir diese Zusatzvereinbarung am Hals.
Ist eine solche Vereinbarung zulässig bzw. hat sie rechtlich gesehen Bestand? Gibt es tatsächlich keine Möglichkeit, vor Ablauf dieser drei Jahre zu kündigen?
Danke und Gruß
karamel
unbefristeter Mietvertrag und Zusatzklausel
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
> derzufolge eine Kündigung von beiden Seiten in den ersten drei Jahren nicht möglich ist.
Ist eine solche Vereinbarung zulässig bzw. hat sie rechtlich gesehen Bestand
Ja.
Wurde erst kürzlich auf höchster Ebene entschieden.
Ich dachte so etwas wäre nur bei einer Staffelmietvereinbarung zulässig (§557a Abs. 3).....
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Ich stimme Alberto hier zu. Die Klausel ist zulässig.
Ich danke euch. Dann werden wir wohl schweren Herzens verzichten müssen.
Ich denke zwar schon, dass die Vermieter im Zweifelsfall mit sich reden lassen würden, aber mein Freund hatte so eine Situation schon mal vor längerer Zeit und das war sehr problematisch und verlustreich, da der Vermieter sich damals quer gestellt und keinen Nachmieter akzeptiert hat. Darum will er so etwas kein zweites Mal unterschreiben. Schade... und ich hatte schon gehofft, wir kämen endlich aus diesem ***Gewerbegebiet raus!
Könnte man in so eine Zusatzvereinbarung eine Klausel aufnehmen, dass bei beruflicher Veränderung gegen Vermittlung eines geeigneten Nachmieters die Kündigung möglich wäre?
Gruß, karamel
> Könnte man in so eine Zusatzvereinbarung eine Klausel aufnehmen, dass bei beruflicher Veränderung gegen Vermittlung eines geeigneten Nachmieters die Kündigung möglich wäre?
Selbstverständlich.
Im Prinzip gilt Vertragsfreiheit.
Es empfielt sich sogar mit dem
Vermieter eine solche
'Nachmietervereinbarung'
auszuhandeln.
Das Problem ist, dass Sie als Mieter
der an der Whg. interessiert ist,
(in manchen Regionen) bei Verhandlungen
eine ungleich schwächere Position haben
als der VM.
Wenn die Wohnung allerdings z.B in Stendal
o.ä. liegen sollte, haben Sie leichte Karten
für eine Einigung.
sie liegt natürlich im Großraum München... Ich versuche mal mein Glück!
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