unangekündigte Besichtigungen

12. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
BAStudent
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
unangekündigte Besichtigungen

Hallo zusammen,
ich bin befristeter Mieter einer 3-Personen-Wohngemeinschaft. (Vertrag läuft Ende März aus, Mietkaution 500 € habe ich bei Vermieter hinterlegt)
Im Vertrag steht nichts bezüglich Nicht-Raucher-Wohnung.

Ich habe gerade folgende SMS meines Vermieters bekommen, während ich nicht in der WG anwesend war:

"...uns als Vermieter ist aufgefallen, dass die Wohnung, Küche etc., unter aller Sau ist und wenn wir mit neuen Mietern kommen, dieses Zimmer nicht vorzeigbart ist. SOllte sich dieses bis 22. Februar nicht ändern, werden wir eine Firma mit der Reinigung beauftragen und Ihnen von der Kaution abziehen.
Sollten wir Sie noch einmal beim Rauchen erwischen im Haus, so werden wir Konsequenzen ziehen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung"


Mir ist schon mehrmals aufgefallen, dass der Vermieter ohne Ankündigung die Zimmer betritt und immerhin habe ich doch als Mieter ein Recht, zu erfahren, wann jemand in meiner Wohnung/Zimmer ist, oder?
Ich fühle mich in meiner Privatsphäre verletzt.
In den letzten zwei Wochen war er mind. 4mal in der Wohnung bzw auch Zimmern.
Allerdings war ich nicht anwesend, habe es nur durch Nachbarn erfahren.

Was hat der Vermieter für genaue Rechte?
Welche Rechte habe ich?
Und kann der Vermieter mir wirklich, wenn ich bis 22.Februar nicht alles blitzeblank geputzt hab, etwas von der Kaution abziehen?

Ich wär wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand helfen kann

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Wieso hat der VM überhaupt einen Schlüssel zu der Wohnung? Seid ihr damit einverstanden gewesen? Der VM darf ohne eure Zustimmung die Wohnung überhaupt nicht betreten, außer es ist Gefahr im Verzuge (was man bei einem unaufgeräumten Zimmer ja nicht vermuten könnte). Wenn er die Wohnung weiter vermieten möchte und diese mit Mietinteressenten betreten möchte, so muss er mit euch einen Termin abmachen und darf in eurer Abwesenheit dort nicht hinein.

Da der Termin (22.02.) ja recht kurz ist um noch großartig hin und her zu schreiben, würde ich flugs einen neuen Zylinder besorgen und die Wohnungstür damit ausstatten. Damit triffst du den VM mehr, als mit allem anderen.

-----------------
"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Ein großes Plakat in die Wohnung mit 'Vermieter unter aller Sau: Betritt unrechtmäßig Wohnung und verletzt Privatsphäre' finde ich viel lustiger, wenn er unangekündigt mit neuen potentiellen Mietern kommt. Er hat den unnützen Aufwand und mich kostet es Null. :cool:

Das Rauchen im Haus würde ich einstellen. In meiner Wohnung oder meinem Zimmer, geht es den Vermiter - außer irgendwo wirksam im Vertrag geregelt - nix an.

Von der Kaution abziehen kann er für den 22. Feb. eigentlich nix, außer es steht irgendwo im Vertrag/Hausordnung, dass die Wohnung sauber zu halten ist. Vermutlich musst du die Wohnung zum Ende der Mietzeit sauber übergeben. Tust du das nicht, dann kann er reinigen lassen und es dir abziehen.

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#3
 Von 
BAStudent
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werd zuhaus nochmal genaustens den Vertrag durchgehen und dann nochmal schreiben, falls irgendwo was steht.

Hab ihm geantwortet, dass mir als Mieter das Recht zusteht, dass ich bei Besichtigungen informiert werde und anwesend bin etc...
Und das ich nicht finanziell für die Reinigung aufkommen werde.

Dass ich die Wohnung bzw mein Zimmer sauber und frisch gestrichen abgebe zum Ende der Mietzeit, ist klar. Aber das is ja erst Ende März. :-/

Ich rauch ja nichtmal im WG-Flur oder so, nur in meinem Zimmer :( .

Ich habe mittlerweile eine Antwort bekommen, von wegen, es sei ja alles nicht so gemeint gewesen und dass die Küche aussähe "wie Sau", sei durch das Fenster zu sehen...

Als ob der nur durchs Fenster geguckt hat und warum schreibt der dann Küche etc. ? Und woher weiß er, dass ich im Zimmer rauche, wenn er nicht drin war? Durchs Fenster wohl kaum, da müsste er schon ne Leiter nehmen, um was zu sehen.

Er meinte trotzdem, dass die Bedingungen für Besichtigungen im Vertrag stünden.

So weit ich mich eingelesen habe, ist aber selbst eine Vereinbarung von Besichtigungen ohne Mieter-Kenntnis bzw Anwesenheit nicht rechtens, stimmt das?

Zumal ich mir nicht bewusst bin, dass ich solch eine Vereinbarung unterschrieben habe.
Werde das aber zuhause nochmal nachlesen und mich wieder dazu äußern.

Auch, wenn er jetzt wieder ganz nett geschrieben hat, ich will nicht hinnehmen, dass der weiterhin unangemeldet in meinem Zimmer ist !

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#4
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

'Besichtigungen ohne Mieter-Kenntnis bzw Anwesenheit nicht rechtens, stimmt das?'
Richtig, ein Termin muss mit dir vereinbart werden. Dies muss -rechtzeitig- geschehen und du musst innerhalb einer -bestimmten- Frist den Zugang zur normalen Tageszeit gewähren. Wieviele Tage sich hinter 'rechtzeitig' und 'bestimmt' verbergen ist mir unbekannt. Ob du zu diesem Termin dann tatsächlich da sein musst oder ob du auch sagen kannst: 'Ja, lieber VM, Sie dürfen auch ohne meine Anwesenheit zum abgesprochenen Termin zwecks Besichtigung durch einen Nachmieter herein' ist mir ebenfalls unbekannt - solange das für beide ok ist, sollte es aber kein Problem sein.

Wegen dem Rauchen würde ich mir keine Platte machen (auch wenn ich als Nichtraucher grundsätzlich dagegen bin :grins: )

Wenn du deinen netten Vermieter ärgern möchtest, reagierst du nicht auf seine SMS und wartest mal schön ab bis er sich schriftlich rührt. Alles andere (insb. SMS) ist für ihn nicht oder nur extrem schwer nachweisbar.

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#5
 Von 
BAStudent
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Hab jetzt in meinem Mietvertrag nochmal nachgelesen und da steht nix von wegen Nichtraucher.

Und dass mein Vermieter meinte, ich könne die Bedingungen für BEsichtigungen dem Vertrag entnehmen---> Tja, damit hat er sich selbst ans Bein gepisst, da steht nämlich ausdrücklich, dass ich anwesend sein muss und auch was von wegen "Vorankündigung" :D


Kam jetzt von seiner Seite aber auch nix mehr.
Spätestens, wenn ich ne neue SMS bekomme zum Thema Rauchen (was ich nicht eingestellt hab im Zimmer), dann weiß ich ja, dass er wieder drin war ;-)

Naja, meine Mitbewohner haben in meiner Abwesenheit jetzt doch mal die WOhnung geputzt, obwohl ich gern das Gesicht des Vermieters am 22ten gesehen hätte :D

Danke nochmal für die Tipps

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#6
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Charlie-O
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

:D = ein Zähne zeigender, breit grinsender Smilie, oder halt genau dieser: :grins: ;)

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#8
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

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#9
 Von 
tanja1803
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

:P

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#10
 Von 
Drusilla88
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

hey, weiß nicht obs schon erwähnt wurde, aber wegen dem rauchen kann dir der vermieter keinen strick draus drehen, wir leben auch in einem "nichtraucherhaus" und in den wohnräumen DARF geraucht werden da es zur privatsphäre und zur normalen nutzung gehört, da kann kein vermieter was gegen machen, jedoch kann er dir verbieten in treppenhäusern etc zu rauchen, lg.

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#11
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

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#13
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

na blockwart, hast du hier deinen Meister gefunden? :grins:

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#14
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

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