technischer defekt bei Heizung, was nun?

4. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
selmac
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)
technischer defekt bei Heizung, was nun?

Hallo,
es gibt aktuell ein problem mit meiner Nebenkostenabrechnung von meiner Wohnung. Ich wohne in einer 70 qm 2 Zimmerwohnung zur Miete. 2008 habe ich mich ca 1000 KW/h Heizung mit 2 Personen verbraucht. 2009 waren es ca 1200 KW/h. Seit 2010 wohne ich alleine in der Wohung und habe die Heizung nur im Bad und im Wohnzimmer laufen, da ich sie für mich alleine nicht brauche.....allerdings verlangt mein Vermieter jetzt für 2010 knapp 6500 KW/h Heizkosten von mir, die so zwar auf dem Zähler stehen, ich aber nie im Leben verbracuht habe. Da muss ein technischer defekt vorliegen. Was habe ich für möglichkeiten aus der Nummer rauszukommen? Ich habe definitiv keine 6500 KW/h Heizung im letzten Jahr verbraucht.....

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo und guten Morgen,

welche Heizquelle hast du denn? Nachtspeicher? Ölbrenner?
Das wäre jetzt ein wichtiger Hinweis.

Sollte es ein Nachtspeicher sein, hast du die Nachtaufladung im Frühjahr Ausgeschaltet?

Gruß K.P.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
selmac
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi,
wir haben eine Gasheizung, keine ahnung was für ein Typ :-)
Ich hab an der Heizung nie was ein oder ausstellen müssen, außer natürlich die Heizkörper an und abdrehen. Ansonsten wurde nie was an der Heizung von mir gemacht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Uff...Gas.
Da kenn ich mich nicht nicht aus, sorry.

Das einzige das ich jetzt empfehlen könnte wäre,
...vom VM Jahresabschlußrechnungen (Strom) von den vorherigen Jahren zu erfragen.
...dem VM Auffordern, die Heizquelle (Stromzufuhr) von einem Elektriker überprüfen zu lassen.

Frage: Ist für die Heizquelle ein extra Stromzähler vorhanden, oder ist für die gesamte Wohneinheit ein Stromzähler im Haus?

Hast du evtl. Heizlüfter betrieben?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
selmac
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Was meinst du mit Heizlüfter? Wir sind 9 Parteien in dem Haus, und jeder hat seinen eigenen Heizungszähler.
Was mir noch eingefallen ist das anfang des Jahres eine Heizungsfirma da war wegen fehlerhafter Zählerstände.... Bin ich als Mieter verpflichtet meine Zählerstände regelmäßig zu monitoren und mir aufzuschreiben?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
anfang des Jahres eine Heizungsfirma da war wegen fehlerhafter Zählerstände

Das bezog sich dann auf die 1000 KW/h ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Bin ich als Mieter verpflichtet meine Zählerstände regelmäßig zu monitoren und mir aufzuschreiben?

nein, Montieren darfst du nicht, aber wenn du Zugang hast und du den Zählerstand ablesen kannst, hast du die Möglichkeit bei Unregelmäßigkeiten einzuwirken. Aber das löst jetzt dein Problem nicht.

quote:
Was meinst du mit Heizlüfter?

Heizradiator, so ein Teil was du an eine Steckdose anschließen kannst. Die Dinger haben meist 2000W/h und ziehen mächtig Strom.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Die Dinger haben meist 2000W/h und ziehen mächtig Strom.

Tauchen dafür aber auf keiner Heizkostenabrechnung auf.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Tauchen dafür aber auf keiner Heizkostenabrechnung auf.


Ja, könnte aber der Grund für eine hohe Stromrechnung sein.
Da wir ja noch nicht wissen, ob es einen separaten Stromzähler für den Lichtstrom gibt und einen für die Gasheizung, oder ist dieser eine Stromzähler für die ganze Wohneiheit bindend. (damit meine ich nur die Wohneinheit vom TE und nicht das gesamte Haus ;-) )



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Ich sehe leider immer noch nicht, worauf Du hinaus willst.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Evtl. Fehlerquellen ausschließen.

Denn, wenn der Stromzähler NUR für die Heizung da ist, dann würde ich behaupten, es liegt an der Heizung...

...steht der Zähler aber für die Wohneinheit, dann sollten wir evtl. Großverbraucher im Vorfeld ausschließen, bevor wir dem VM an die Gurgel gehen. Nicht wenn später der Aha-Effekt eintritt.

Darauf möchte ich hinaus.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Ähm...Moment...

quote:
Wir sind 9 Parteien in dem Haus, und jeder hat seinen eigenen Heizungszähler.


Nicht wenn wir aneinander Vorbeischreiben.
Heizungszähler = Stromzähler?

Eine Heizung für 9 Parteien?
Wie sieht denn die Abrechnung der anderen acht aus?
Haben die auch so große Unterschiede?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja nu @Honigbiene43,

immerhin habe ich versucht zu helfen, was ich von dir hier noch nicht lesen kann!
Aber du kannst mir bestimmt den Unterschied aufzeigen zwischen dem Strom der für die Heizung gebraucht wird und der Strom, womit ich einen Radiator/Heizlüfter betreibe.

Hmm...zumindest bei mir kommt alles aus der Steckdose und läuft über einen Zähler.

Es sei denn wir wollen zusammen den Energieverbrauchskennwert heraus finden.

1200kWh im Jahr gibt der TE an. Würde bedeuten, das er im Schnitt 120m³ Gas Verbraucht hat. Aber davon ist keine Rede. Da er alleine in der Wohnung ist, kann man von ausgehen, das ca: 20m³ Gas für Heizung und der Rest für Warmwasser benötigt wurde...aber bis hierher reine Spekulation.
Demnach müsste der TE lt. seinen Angaben ca.: 650m³ Gas respektive 6500kWh verbraucht haben. Ziehe ich die 100m³ Gas, bzw. 1000kWh für WW ab bleiben 550m³ oder 5500kWh zum Heizen übrig.
Teilen wir das ganze durch 70m² Wohnfläche kommen wir auf einen Wert von 92,8.
Somit liegt der TE mit seinem Kennwet im Bereich eines Mehrfamilienhaus Neubau.

Quelle: Wikipedia

So und nun wissen wir aber immer noch nicht, ob der TE sein WW über diesen Brenner macht, schon immer über diesen Brenner gemacht hat, was hat der Handwerker gemacht...e.t.c.
Alles Daten, die helfen könnten.
Wie gesagt, ich hinterfrage die Dinge und versuche der Sache auf den Grund zu kommen und unterstelle keinem das er keine Ahnung hat, wenn ich selbige auch nicht habe @Honigbiene43 ;-)


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen