strom in nk-abrechnung

8. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
RedTigerchen
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 30x hilfreich)
strom in nk-abrechnung

hallo zusammen,

so folgernder fall:
M hat im ug ein zimmer mit bad gemietet (eigener mietvertrag)
zudem im eg eine wohnung (eigener mietvertrag)
für die wohnung im ug gibt es einen selbsteingebauten zwischenzähler für den strom, jedoch ohne ht (hochtarif tagsüber) und nt (nachttarif) unterteilung. dies ist jedoch für die elektroheizung notwendig.
dies wurde bei vertragsabschluss jedoch nicht erwähnt und folgende klausel steht im mietvertrag:
§17 individuelle vereinbarungen
- die stromkosten werden über den zwischenzähler im kg mit dem vermieter abgerechnet und betreffen das ganze kellergeschoss.

da im keller nur ab und an mal die mutter des vm ist und dabei nur das licht anmacht, war das für uns ok.

FRAGE: muss der vermieter einen zähler mit HT/NT untereilung anbringen ? muss der alte zähler nicht evtl. mal geeicht werden ??

desweiteren steht nun in der NK der zählerwert und auch der verbrauch. der vm hat 1/3 als HT und 2/3 als nt angesetzt. der kilowattpreis wurde einfach mal aus den gültigen tarifen des eigentlichen stromverkäufers übernommen. auf nachfrage ob wir bitte die abrechnung sehen dürften, zur überprüfen des kilowattpreises, wurde uns dies nicht zugestanden.
wie wir dann raus bekommen haben, bezieht der vater des vm den strom in einem sonderbillig tarif da ehemaliger mitarbeiter. somit bereichert sich unser vm an uns indem er von uns einen viel höheren kilowatpreis verlangt als tatsächlich bezahlt werden muss.
FRAGE: ist dies gesetzlich erlaubt ?
muss der vm nicht so abrechnen wie auch die tatsächlichen kosten sind ??


danke gruss RT

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" <- nix rechtsexpertin, spreche nur aus eigener erfahrung und stundenlangen bücher/internet durchwüh"

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12 Antworten
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#2
 Von 
RedTigerchen
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 30x hilfreich)

das eichen muss der versorger entscheiden... naja der stromzähler wurde aber vom vermieter eingebaut und nicht vom versorger.
der versorger interessiert sich für den zwischenzähler nicht, der wird nur vom vermieter abgelesen und abgerechnet.

mit dem zweitarifzähler muss ich dir wiedersprechen, die gibt es sehr wohl noch. habe ich ja im keller hängen (vom versorger !) und da habe ich NT und HT da wir hier nachtspeicherheizung haben. nur wenn ich einen anderen versorger auswähle, dann fällt diese option flach. den tarif gibt es immer nur beim örtlichen versorger und bei heizung über strom.

ferner kann man im handel zweitarifzähler kaufen und einbauen..



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#3
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

quote:
wie wir dann raus bekommen haben, bezieht der vater des vm den strom in einem sonderbillig tarif da ehemaliger mitarbeiter. somit bereichert sich unser vm an uns indem er von uns einen viel höheren kilowatpreis verlangt als tatsächlich bezahlt werden muss.


Er muss und sollte auch genau den Betrag in der Nebenkostenabrechnung umlegen, den er auch selbst bezahlt hat.

Andererseits, bei den ständig steigenden Nebenkosten, kann dieser Schuh auch nach hinten losgehen.

Als die Ölpreise noch halbwegs bezahlbar waren, habe ich immer meine Mietshäuser alle gleichzeitig vollgetankt.

Je grösser die Abnahmemenge, desto grösser der Rabatt.

Diesen gab ich uneingeschränkt lt. Rechnung an meine Mieter weiter.

Nur eben, wenn man mal so 15.000 l Heizöl für 15.000 Euro tanken muss, dann muss auch ein Vermieter mal ein bisschen kalkulieren.

Nichtsdestotrotz: umlegen kann er nur den Betrag, der auch auf seiner Rechnung steht, und in diese habt ihr das Recht, Einsicht zu nehmen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119505 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Das allein entscheidet der Versorger.

Also bis gestern hat das immer noch das Eichgesetz vorgegeben ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
RedTigerchen
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
Nichtsdestotrotz: umlegen kann er nur den Betrag, der auch auf seiner Rechnung steht, und in diese habt ihr das Recht, Einsicht zu nehmen.


und genau hier liegt unser hauptproblem, er gibt uns keine einsicht.
er stellt den posten zwar auf der NK-abrechnung auf, aber auf nachfrage nach den unterlagen zur prüfung wurde uns vom VM gesagt: das geht euch nichts an !

also was mache ich nun ?
ich kann ich ja nicht einmal sagen ob wir nun nachzahlen müssen oder er rückzahlung leisten muss. und so wie wir unseren vm kennen gelernt haben, bleibt der stur !
(abgesehen davon das die nk-abrechnung noch mehr fehler und falschberechnungen enthält)

ein schreiben mit der bitte um eine *richtige* abrechnung haben wir aufgesetz und dies geht heute auch raus.
muss ich da die punkte die ich bemängel genau definieren ?

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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>also was mache ich nun ? <hr size=1 noshade>



So lange dir die Einsicht in die Unterlagen verweigert wird, hast du erst mal ein ZBR nach § 273 BGB für etwaige Nachzahlungen, eine Anhebung der Vorauszahlungen ist ausgeschlossen.

Bevor du die Unterlagen nicht eingesehen hast, kannst du schlecht konkrete Fehler beanstanden oder beurteilen, inwieweit das in Ordnung geht.

Um den Vm. zur Belegeinsicht zu zwingen kannst du zwar keine Vorauszahlungen zurückfordern, du kannst aber wieder nach § 273 BGB die laufenden Vorauszahlungen komplett zurückbehalten. Zurück behalten, d.h. nach Belegeinsicht ist nachzuzahlen.

Siehe VIII ZR 191/05 , passt nicht ganz, aber das Prinzip gilt auch hier.



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#8
 Von 
RedTigerchen
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
Privat als Zwischenzähler, nur was soll das bringen ?


eine genaue abrechnung ...
es hängt ja ein privater zwischenzähler im keller, über diesen wird eben das besagte *zimmer mit bad* abgerechnet.
nur das dieser den gesamten strom aufzeichnet.
der VM bezahlt aber einen HT und NT tarif der über einen normalen zähler des versorgers läuft.

es ging mir ja nur explizit um die frage ob zur genauen abrechnung einer eingebaut sein sollte/muss. da der vm mit diesen *normalen* zähler keine genaue abrechnung erstellen kann. da er vom versorger eine nt und ht abrechnung erhält.

@flawless danke dir für die antwort ;O)



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#10
 Von 
RedTigerchen
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
Begreife endlich, Zweitarifzähler werden nicht mehr angeschlossen, auch nicht Private als Zwischenzähler.
Er würde wie ein ganz normaler Zähler laufen aber ohne Wechselschaltung !


jedoch wie soll der vermieter denn *richtig* abrechnen...
wie mir in einem anderen beitrag eindeutig gesagt wurde, MUSS der vm so abrechnen wie er auch seine rechnungen erhält.

sprich ganz allein für dich

vm bekommt rechnung vom versorger mit HT und NT abrechnung.
aus dieser gesamt rechnung muss er nun meinen verbrauch rausrechnen, um mir eine abrechnung zukommen zu lassen.
aber wie bitte soll er das tun wenn er keinen HT und NT wert hat, weil eben wie gesagt nur ein stink normaler zwischenzähler dafür vorhanden ist ??
welchen tarif nimmt er denn nun für meinen stromverbrauch?

auf die erklärung bin ich ja jetzt mal gespannt

ach übrigens... ob jemanden einen zweitarfizähler anbringt (privat) kannst du nicht voraussagen, die dinger gibt es immer noch im handel zu kaufen.



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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119505 Beiträge, 39733x hilfreich)

Wenn keine Werte rechtskonform ermittelbar sind, dann kann der Vermieter auch mal auf den Kosten sitzen bleiben ...





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