schlüsseldienst kostenübernahme

5. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
danini
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
schlüsseldienst kostenübernahme

hallo ihr !

habe ein dringendes problem:

meine freundin wollte in meine whg, worauf hin der schlüssel plötzlich klemmte. sie holte die vermieterin, die zunächst auch nichts machen konnte, den schlüssel letztlich mit der beiszange abbrach.
nun steht im mietvertrag (standard) unter §9 bagatellschäden, dass der vermieter einen dienst holen muss, die kosten werden jedoch vom mieter getragen, es sei denn der vermieter wäre schuld.
ausserdem steht dort, eine kostenübernahme seitens des mieters wäre je einzelreparatur höchstens 52 euro.

nun frage ich mich, bevor ich einen streit verschulde, wer im recht ist bzw. wer den schlüsseldienst bezahlen muss.

fakt ist, dass meine vermieterin zwar nicht leugnet, den abgebrochenen schlüssel mit der beiszange herausgezogen zu haben, behauptet aber sie sei nicht schuld, da meine freundin den schlüssel blöd rein hätte und will 0 euro bezahlen, drohte mir sogar mit gericht, sollte ich nicht zahlen.

die türe ist nun noch zu, möchte aber montag den schlüsseldienst holen. wer hat den nun zu bezahlen ?

bitte helft mir ( mögl. schnell ;) )

ist was unklar beschreib ichs gern noch mal kurz

grüsse

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

da meine freundin den schlüssel blöd rein hätte

Da ist was dran.

Ist der Schlüssel nun wieder draußen oder nicht ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
danini
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

nein, der abgebrochene teil steckt noch.

das schloss ist uralt, eine altbau-whg.
es war schon immer schwer, reinzukommen für leute, die es nicht gewohnt sind. für mich war ist es kein problem, mach das ja schon jahre.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Hallo,
mit den € 52,-kommst du bei dem SChlüsseldiesnt bestimmt nicht aus, versucht euch doch zu einigen, dass jeder einen Teil trägt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

das schloss ist uralt

Aber doch wenigstens ein Schließzylinder ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
danini
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ja schon.
klar komm ich mit 52 euro nicht aus.
derhalb möchte ich ja wissen, wer die rechnung zu tragen hat.
wäre ja sogar bereit die 52 euro zu tragen, wenn der vermieter den rest bezahlt.
dazu muss ich aber wissen, wer rechtl. aufkommen muss.

ich denk mal, wenn das schloss "normal" kaputt wäre, müsste doch der vermieter zahlen oder ?
wenn aber der kaputte schlüssel drin steckt und damit das schloss "untauglich" macht, wird das wohl das problem sein.
zwar hat der vermieter letztendlich den schlüssel kaputt gemacht, nimmt aber die schuld nicht auf sich.

wer muss nun die reparatur zahlen :crazy: ???

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Wurde VM geholt:
- Um deiner Freundin zu helfen, das Schloss aufzubekommen => VM ist dann Erfüllungsgehilfe => deine Freundin trägt die Schuld => und muss Schaden ersetzen, sofern über 52 EUR
- Um sich das mal anzuschauen, da hat sie dann mit einer ungeschickten Maßnahme den Schlüssel abgebrochen, dann trägt VM die Schuld und muss Schaden ersetzen

Zusätzlich kommt hinzu, dass das Schloss offenbar schon eine Weile nicht 100% in Ordnung ist. Habt ihr das der VM nachweisbar (mit Frist zur Beseitigung) mitgeteilt? Falls nein, müsst ihr unabhängig von irgendwelchen Klauseln etc. für Folgeschäden (abgebrochener Schlüssel + Schlüsseldienst) aufkommen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

es war schon immer schwer ... mach das ja schon jahre.

Warum wurde denn der Zylinder nicht schon längst ausgetauscht ?


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
danini
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

versteh ich nicht ganz. sie ist zur hilfe gekommen, klar. aber hat dann durch eine "ungeschickte maßnahme" -WER VERSUCHT DENN MIT EINER BEI?ZANGE EINEN SCHLÜSSEL UMZUDREHEN ?????????????- den schlüssel abgebrochen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
danini
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ist dann - mal unabhängig der schuldfrage - die rechnung durch eine haftpflichtversicherung möglich ?
wenn ja, meine oder die derer, die den schlüssel abgebrochen hat ?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Warum ?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Das kannste mit den gekürzten Türen im anderen Thread vergleichen, Morthy :grins:

Die VM ging mit einer Zange dran und brach den Schlüssel ab. Somit hat sie den Schaden selbst verursacht. Sie hätte von sich aus sagen müssen, dass ein Schlüsseldienst gescheiter wäre, so etwas zu richten ;) Der hätte den Schlüssel eher heraus holen können, und diese Kosten wären dann wohl auch eher Sache des Mieters gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Ein unverrückbar verkanteter Schlüssel ist genauso schädlich wie ein abgebrochener.

Wenn der TE, der als einziger Kenntnis von der grundsätzlichen Problematik hatte, den Schließzylinder rechtzeitig vorher gewechselt hätte, wäre schließlich überhaupt nichts passiert.

Nadinchen, meinst Du wirklich, daß, wenn der Schlüssel erst durch den Schlüsseldienst abgebrochen worden wäre, dieser dafür hätte aufkommen müssen ?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Das kann man nun nicht mehr sagen ;)

Fakt ist, die VM hat den Schlüssel bearbeitet und abgebrochen. Sie hätte mal lieber die Finger davon lassen sollen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
danini
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

so seh ich das auch - ohne rechtl. ahnung zu haben.
aber mal ehrlich - jeder weiss doch das leichtes metall einem schwereren nachgibt.
allgemeinbildung !

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

allgemeinbildung

Nach welchen Kriterien hattest Du Dir eigentlich Deine Freundin ausgesucht ?

Ist eigentlich sicher, daß Deine Freundin nicht versucht hat, mit dem falschen Schlüssel aufzuschliessen ?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
danini
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ähm, jetzt gehts aber unter die gürtellinie.

bin ich mir sicher, weil genau der richtige abgebrochen wurde, trottel!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Naja,

das Schloss geht immer schwerer und nun ist es kaputt, aus VM(und Morti)-Sicht NATÜRLICH, weil die Freundin den Schlüssel falsch reingesteckt hat, macht man schon mal öfters, den Schlüssel so in ein Schloss stecken, daß er verklemmt......

Schloss ist anscheinend verschlissen und defekt, Reperatur sicherlich >52 EUR, somit VM-Sache.


Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Sag mal, Mike,

Welcher Theorie folgt das ?

Der Mieter kann machen, was er will, der VM muß auf jeden Fall bezahlen ?

das Schloss geht immer schwerer ... Schloss ist anscheinend verschlissen und defekt, Reperatur sicherlich >52 EUR

Der Austausch eines Schließzylinders kostet mit Sicherheit keine 52 €. Über die Notwendigkeit des Austausches hat der Mieter, wenn er ihn schon nicht selbst vornimmt, den VM gefälligst zu informieren.
Wenn ein Mieter einen Schaden größer und teurer werden läßt, macht er sich schadensersatzpflichtig.



0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

'da meine freundin den schlüssel blöd rein hätte

Da ist was dran.

Ist der Schlüssel nun wieder draußen oder nicht ?'

Typische VM-Antwort, Schloss ist natürlich nicht kaputt, Mieter hat Schlüssel blöd reingesteckt.......

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Mike, schreibst doch selber schon die Antwort: 'das Schloss geht immer schwerer und nun ist es kaputt'
Wer Schäden/Mängel dem VM nicht mitteilt ist ersatzpflichtig, insb. wenn der Schaden dadurch größer wird => Anrücken des Schlüsseldienstes notwendig...

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wei8t Du, Mike,

irgendwie vernebelt Dir Dein Bedürfnis, ständig gegen mich zu schießen, Deine Sichtweise.

Ist der Schlüssel nun wieder draußen oder nicht ?

war die sich aufdrängende Frage auf

den abgebrochenen schlüssel mit der beiszange herausgezogen zu haben

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
danini
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

jetzt gibts immer noch keine richtige einschätzung, wer für ein schloss aufkommt, in dem ein abgebr. schlüssel steckt.
stattdessen ist ein streitforum errichtet worden :zoff:

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Eine 100% Lösung wirst Du nicht finden...

1. Schloss war vorher schon schwergängig, also hätte man der VM dies mitteilen müssen/können.

2. Freundin hat Schlüssel ungeschickt rein gesteckt.

3. VM hat mit Zange den Schlüssel entfernen wollen und hat ihn daher abgebrochen.

Im Prinzip trifft beide Schuld, oder nicht? Würde vorschlagen, Kosten zu teilen, ganz ehrlich. Was soll die Streiterei?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
danini
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

kein problem meiner seits.
sie droht aber mit gericht, sie will 0 zahlen !
meint ihr nicht, das geht über ne haftpflicht ?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Morti,

ich habe keinerlei Bedürfnis gegen Dich zu schiessen, aber Deine teilweise (!) unsinnigen Antworten (obwohl Du in vielen Bereichen doch Fachkentniss hast) finde ich etwas nervig.

Der TE hat geschrieben, ohne daß von seit längerem schwergägnigem Schloss die Rede war, daß der VM der Meinug ist, die Freundin hätte den Schlüssel blöd reingesteckt. Du antwortest, da wäre was dran.

Dies war eine typische Morti-Antwort.....

Wahrscheinlich ist das so ein VM, der, wenn der TE ihn auf das schwergängige Schloss aufmerksam gemacht hat, gesagt hätte -geht doch noch-......

@ Danini

Da hier ja ein Notfall besteht, würde ich an Deiner Stelle den Schlüsseldienst die Tür öffnen lassen und die hälfte der Kosten von der Miete abziehen. Dann soll der VM mal vor Gericht und das ganze einklagen.
Dann hast Du Kulanz gezeigt und fertig.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Also, Mike,

Der TE hat geschrieben, ohne daß von seit längerem schwergägnigem Schloss die Rede war, daß der VM der Meinug ist, die Freundin hätte den Schlüssel blöd reingesteckt.

Das ist jetzt aber ein Widerspruch in sich.

Wenn die Problematik nicht im Schloß begründet wäre, was bliebe dann sonst als Schadensursache (außer 'blöd reinstecken') ?
Wie wäre die Sache denn weitergegangen, wenn die VM 500 km weit weg gewohnt hätte ?

Wahrscheinlich ist das so ein VM, der, wenn der TE ihn auf das schwergängige Schloss aufmerksam gemacht hat, gesagt hätte -geht doch noch-......

Klar, wahrscheinlich. Immer erstmal das Schlimmste annehmen, sich darüber aufregen und dann fest dann glauben.

Wurde die VM nun informiert oder nicht ?
Wenn nicht, ist jede Spekulation über ihre mögliche Reaktion obsolet.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

nehmt doch einen starken Magneten und zieht damit den Rest-Schlüssel heraus. Neues Schloß kaufen und einbauen. Bei Auszug das alte Schloß wieder einbauen.

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.808 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.