hallo ihr !
habe ein dringendes problem:
meine freundin wollte in meine whg, worauf hin der schlüssel plötzlich klemmte. sie holte die vermieterin, die zunächst auch nichts machen konnte, den schlüssel letztlich mit der beiszange abbrach.
nun steht im mietvertrag (standard) unter §9 bagatellschäden, dass der vermieter einen dienst holen muss, die kosten werden jedoch vom mieter getragen, es sei denn der vermieter wäre schuld.
ausserdem steht dort, eine kostenübernahme seitens des mieters wäre je einzelreparatur höchstens 52 euro.
nun frage ich mich, bevor ich einen streit verschulde, wer im recht ist bzw. wer den schlüsseldienst bezahlen muss.
fakt ist, dass meine vermieterin zwar nicht leugnet, den abgebrochenen schlüssel mit der beiszange herausgezogen zu haben, behauptet aber sie sei nicht schuld, da meine freundin den schlüssel blöd rein hätte und will 0 euro bezahlen, drohte mir sogar mit gericht, sollte ich nicht zahlen.
die türe ist nun noch zu, möchte aber montag den schlüsseldienst holen. wer hat den nun zu bezahlen ?
bitte helft mir ( mögl. schnell )
ist was unklar beschreib ichs gern noch mal kurz
grüsse
schlüsseldienst kostenübernahme
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
da meine freundin den schlüssel blöd rein hätte
Da ist was dran.
Ist der Schlüssel nun wieder draußen oder nicht ?
nein, der abgebrochene teil steckt noch.
das schloss ist uralt, eine altbau-whg.
es war schon immer schwer, reinzukommen für leute, die es nicht gewohnt sind. für mich war ist es kein problem, mach das ja schon jahre.
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Hallo,
mit den € 52,-kommst du bei dem SChlüsseldiesnt bestimmt nicht aus, versucht euch doch zu einigen, dass jeder einen Teil trägt.
das schloss ist uralt
Aber doch wenigstens ein Schließzylinder ?
ja schon.
klar komm ich mit 52 euro nicht aus.
derhalb möchte ich ja wissen, wer die rechnung zu tragen hat.
wäre ja sogar bereit die 52 euro zu tragen, wenn der vermieter den rest bezahlt.
dazu muss ich aber wissen, wer rechtl. aufkommen muss.
ich denk mal, wenn das schloss "normal" kaputt wäre, müsste doch der vermieter zahlen oder ?
wenn aber der kaputte schlüssel drin steckt und damit das schloss "untauglich" macht, wird das wohl das problem sein.
zwar hat der vermieter letztendlich den schlüssel kaputt gemacht, nimmt aber die schuld nicht auf sich.
wer muss nun die reparatur zahlen ???
Wurde VM geholt:
- Um deiner Freundin zu helfen, das Schloss aufzubekommen => VM ist dann Erfüllungsgehilfe => deine Freundin trägt die Schuld => und muss Schaden ersetzen, sofern über 52 EUR
- Um sich das mal anzuschauen, da hat sie dann mit einer ungeschickten Maßnahme den Schlüssel abgebrochen, dann trägt VM die Schuld und muss Schaden ersetzen
Zusätzlich kommt hinzu, dass das Schloss offenbar schon eine Weile nicht 100% in Ordnung ist. Habt ihr das der VM nachweisbar (mit Frist zur Beseitigung) mitgeteilt? Falls nein, müsst ihr unabhängig von irgendwelchen Klauseln etc. für Folgeschäden (abgebrochener Schlüssel + Schlüsseldienst) aufkommen.
es war schon immer schwer ... mach das ja schon jahre.
Warum wurde denn der Zylinder nicht schon längst ausgetauscht ?
versteh ich nicht ganz. sie ist zur hilfe gekommen, klar. aber hat dann durch eine "ungeschickte maßnahme" -WER VERSUCHT DENN MIT EINER BEI?ZANGE EINEN SCHLÜSSEL UMZUDREHEN ?????????????- den schlüssel abgebrochen.
ist dann - mal unabhängig der schuldfrage - die rechnung durch eine haftpflichtversicherung möglich ?
wenn ja, meine oder die derer, die den schlüssel abgebrochen hat ?
--- editiert vom Admin
Warum ?
Das kannste mit den gekürzten Türen im anderen Thread vergleichen, Morthy
Die VM ging mit einer Zange dran und brach den Schlüssel ab. Somit hat sie den Schaden selbst verursacht. Sie hätte von sich aus sagen müssen, dass ein Schlüsseldienst gescheiter wäre, so etwas zu richten Der hätte den Schlüssel eher heraus holen können, und diese Kosten wären dann wohl auch eher Sache des Mieters gewesen.
Ein unverrückbar verkanteter Schlüssel ist genauso schädlich wie ein abgebrochener.
Wenn der TE, der als einziger Kenntnis von der grundsätzlichen Problematik hatte, den Schließzylinder rechtzeitig vorher gewechselt hätte, wäre schließlich überhaupt nichts passiert.
Nadinchen, meinst Du wirklich, daß, wenn der Schlüssel erst durch den Schlüsseldienst abgebrochen worden wäre, dieser dafür hätte aufkommen müssen ?
Das kann man nun nicht mehr sagen
Fakt ist, die VM hat den Schlüssel bearbeitet und abgebrochen. Sie hätte mal lieber die Finger davon lassen sollen.
so seh ich das auch - ohne rechtl. ahnung zu haben.
aber mal ehrlich - jeder weiss doch das leichtes metall einem schwereren nachgibt.
allgemeinbildung !
allgemeinbildung
Nach welchen Kriterien hattest Du Dir eigentlich Deine Freundin ausgesucht ?
Ist eigentlich sicher, daß Deine Freundin nicht versucht hat, mit dem falschen Schlüssel aufzuschliessen ?
ähm, jetzt gehts aber unter die gürtellinie.
bin ich mir sicher, weil genau der richtige abgebrochen wurde, trottel!
Naja,
das Schloss geht immer schwerer und nun ist es kaputt, aus VM(und Morti)-Sicht NATÜRLICH, weil die Freundin den Schlüssel falsch reingesteckt hat, macht man schon mal öfters, den Schlüssel so in ein Schloss stecken, daß er verklemmt......
Schloss ist anscheinend verschlissen und defekt, Reperatur sicherlich >52 EUR, somit VM-Sache.
Gruß
Michael
Sag mal, Mike,
Welcher Theorie folgt das ?
Der Mieter kann machen, was er will, der VM muß auf jeden Fall bezahlen ?
das Schloss geht immer schwerer ... Schloss ist anscheinend verschlissen und defekt, Reperatur sicherlich >52 EUR
Der Austausch eines Schließzylinders kostet mit Sicherheit keine 52 €. Über die Notwendigkeit des Austausches hat der Mieter, wenn er ihn schon nicht selbst vornimmt, den VM gefälligst zu informieren.
Wenn ein Mieter einen Schaden größer und teurer werden läßt, macht er sich schadensersatzpflichtig.
--- editiert vom Admin
'da meine freundin den schlüssel blöd rein hätte
Da ist was dran.
Ist der Schlüssel nun wieder draußen oder nicht ?'
Typische VM-Antwort, Schloss ist natürlich nicht kaputt, Mieter hat Schlüssel blöd reingesteckt.......
Mike, schreibst doch selber schon die Antwort: 'das Schloss geht immer schwerer und nun ist es kaputt'
Wer Schäden/Mängel dem VM nicht mitteilt ist ersatzpflichtig, insb. wenn der Schaden dadurch größer wird => Anrücken des Schlüsseldienstes notwendig...
Wei8t Du, Mike,
irgendwie vernebelt Dir Dein Bedürfnis, ständig gegen mich zu schießen, Deine Sichtweise.
Ist der Schlüssel nun wieder draußen oder nicht ?
war die sich aufdrängende Frage auf
den abgebrochenen schlüssel mit der beiszange herausgezogen
zu haben
jetzt gibts immer noch keine richtige einschätzung, wer für ein schloss aufkommt, in dem ein abgebr. schlüssel steckt.
stattdessen ist ein streitforum errichtet worden
Eine 100% Lösung wirst Du nicht finden...
1. Schloss war vorher schon schwergängig, also hätte man der VM dies mitteilen müssen/können.
2. Freundin hat Schlüssel ungeschickt rein gesteckt.
3. VM hat mit Zange den Schlüssel entfernen wollen und hat ihn daher abgebrochen.
Im Prinzip trifft beide Schuld, oder nicht? Würde vorschlagen, Kosten zu teilen, ganz ehrlich. Was soll die Streiterei?
kein problem meiner seits.
sie droht aber mit gericht, sie will 0 zahlen !
meint ihr nicht, das geht über ne haftpflicht ?
Hallo Morti,
ich habe keinerlei Bedürfnis gegen Dich zu schiessen, aber Deine teilweise (!) unsinnigen Antworten (obwohl Du in vielen Bereichen doch Fachkentniss hast) finde ich etwas nervig.
Der TE hat geschrieben, ohne daß von seit längerem schwergägnigem Schloss die Rede war, daß der VM der Meinug ist, die Freundin hätte den Schlüssel blöd reingesteckt. Du antwortest, da wäre was dran.
Dies war eine typische Morti-Antwort.....
Wahrscheinlich ist das so ein VM, der, wenn der TE ihn auf das schwergängige Schloss aufmerksam gemacht hat, gesagt hätte -geht doch noch-......
@ Danini
Da hier ja ein Notfall besteht, würde ich an Deiner Stelle den Schlüsseldienst die Tür öffnen lassen und die hälfte der Kosten von der Miete abziehen. Dann soll der VM mal vor Gericht und das ganze einklagen.
Dann hast Du Kulanz gezeigt und fertig.
Gruß
Michael
Also, Mike,
Der TE hat geschrieben, ohne daß von seit längerem schwergägnigem Schloss die Rede war, daß der VM der Meinug ist, die Freundin hätte den Schlüssel blöd reingesteckt.
Das ist jetzt aber ein Widerspruch in sich.
Wenn die Problematik nicht im Schloß begründet wäre, was bliebe dann sonst als Schadensursache (außer 'blöd reinstecken') ?
Wie wäre die Sache denn weitergegangen, wenn die VM 500 km weit weg gewohnt hätte ?
Wahrscheinlich ist das so ein VM, der, wenn der TE ihn auf das schwergängige Schloss aufmerksam gemacht hat, gesagt hätte -geht doch noch-......
Klar, wahrscheinlich. Immer erstmal das Schlimmste annehmen, sich darüber aufregen und dann fest dann glauben.
Wurde die VM nun informiert oder nicht ?
Wenn nicht, ist jede Spekulation über ihre mögliche Reaktion obsolet.
nehmt doch einen starken Magneten und zieht damit den Rest-Schlüssel heraus. Neues Schloß kaufen und einbauen. Bei Auszug das alte Schloß wieder einbauen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
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