Schimmelbefall - Feuchtigkeit und Schimmel vor Einzug schon vorhanden

23. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Rhawik
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Schimmelbefall - Feuchtigkeit und Schimmel vor Einzug schon vorhanden

Hallo!
Folgendes:Wohnen seit august 2002 in einer erdgeschoß wohnung.Beim tapezieren vor einzug ,hatten wir festgestellt,das im schlafzimmer an der wand zum parkplatz hin und an der rechten wand zum bad hin an 2 stellen feucht und mit ein bißchen schimmel befallen war.dieses teilten wir dem VM unverzüglich mit.Wir haben es auch schriftlich in einem übernahmeprotokoll niedergeschrieben.Er schaute sich das an und sagte er würde sich darum kümmern.Ein paar tage später kam er an,und sagte er hätte mit dem architekten gesprochen und es würden dort keine leitungen herführen.Wir sollten einfach den schimmel wegwischen und dann abwarten ob sich nochmals schimmel bilden würde.Das machten wir auch.Bauten dann das schlafzimmer auf,wo wir dann an der wand zum parkplatz unser bett hinstellten.mitte vorigen jahres,hatten wir dann festgestellt,das die wand zum bad hin,noch feuchter geworden war mit schimmel.VM schaute sich dieses widerum an und meinte das dieses ja wohl nicht so schlimm wäre und wir den schimmel wieder abputzen sollten und abwarten.jetzt beim auszug aus dieser wohnung,stellten wir beim abbau des bettes bzw.des schlafzimmers fest,das dei wand zum parkplatz hin wo das bett stand die feuchtigkeit und der schimmelbefall extrem fortgeschritten ist.was wir vorher nicht sehen konnten,da das bett davor stand.deises teilte ich dem VM mit.er meint das dieses an falscher lüftung ect. liegen würde und somit unsere schuld sei.obwohl er weiß,das die feuchtigkeit von vornherein vorhanden war und dieses auch im übernahmeprotokoll steht,was er gelesen und auch unterschrieben hat.Was können wir jetzt tun oder wie ist die rechtslage ect.über tipps oder ähnliches würden wir uns freuen.
mfg Rh

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merlion
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 7x hilfreich)

Leider kann ich nicht genau euer Problem erkennen.

Sind eure Möbel beschädigt?
Verlangt der Vermieter Schadensersatz?
Oder....?

Weil wenn ihr ausgezogen seid, kann euch doch eigentlich egal sein, was mit der Schimmelwohnung passiert;)

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#2
 Von 
Rhawik
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

das problem ist,das ich noch bis ende april in dieser wohnung wohnen muß,da dann erst das mietverhältnis beendet ist.(mit auszug meine ich meine frau,wegen scheidung.sie nimmt das schlafzimmer mit.)Ich möchte nur wissen,was man jetzt machen könnte oder kann.Da wir nicht einsehen,das die schuld jetzt bei uns liegen soll.der VM möchte nach ostern eine wärmebild camera im raum stellen lassen,und die kosten wohl uns in rechnung stellen.
mfg rh

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

einfach nicht bezahlen (für die Wärmebildkamera) ... ist zum jetzigen zeitpunkt wohl das einzige was man tun kann. wenn der vermieter dann versucht die kaution zu behalten oder ähnliches nochmal hier melden.
Meiner persönlichen erfahrung nach weiß ein vermieter aber wann er auf verlorenem posten steht ... das hindert die meisten aber nicht es einfach mal zu versuchen.

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#4
 Von 
Rhawik
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok Danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Unabhängig davon kannst du Rat beim örtlichen MIeterverein suchen - die Mitgliedschaft ist nicht allzu teuer, dort sitzen kompetente Rechtsanwälte und so mancher Vermieter wurde kleinlaut, wenn sich der Mieterverein eingeschaltet hat (gehört zum Deutschen Mieterbund). Die Adresse des nächsten Vereins in deiner Nähe findest du über die WEbseite des deutschen Mieterbundes.

Gruß karamel

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