schimmel in der wohnung - Beweisverfahren Mängel Kosten für Gutachter

7. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
melanie1977
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
schimmel in der wohnung - Beweisverfahren Mängel Kosten für Gutachter

hallo,
habe ein sehr grosses problem.bin am 1.07.2004 in die neue wohnung gezogen im schlafzimmer wahr etwas schimmel. der vermieter wollte es beseitigen hat es dann aber doch nicht getan also haben wir das selbst in die hand genommen.nun ist aber im dezember die komplette aussenwand von dem schimmel befallen.der vermieter meinte wir würden nicht lüften.wie es jeder vermieter sagt.jetzt brauchen wir dringend hilfe.was sollen wir dagegen tun,was der vermieter,wir würden nicht lüften.ich muss lüften aleine schon wegen den kindern.möchte gerne hier wohnen bleiben.soll ich ein gutachter beauftragen sich das mal anzusehen und wie teuer ist der?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Melanie,

für die Behauptung ist der Vermieter auch beweispflichtig.

Wenn Sie sich hinsichtlich Ihres Lüftungsverhaltens nichts vorzuwerfen haben, können Sie davon ausgehen, dass bauliche Mängel für die Schimmelbildung ursächlich sind.

Sie sollten die Mängel - falls noch nicht geschehen - schriftlich beim Vermieter anzeigen und ihn innerhalb einer festgelegten Frist (ca. 2-3 Wochen) um Abhilfe bitten. Während des Zeitraums der Beeinträchtigung der Mietsache durch die Mängel können Sie die Nettokaltmiete angemessen mindern. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind Sie zwar auch berechtigt, einen Handwerker mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen und sich die angefallenen Aufwendung vom Vermieter ersetzen zu lassen, bei Schimmelbefall ist das aber wenig sinnvoll. Größere Instandsetzungsmassnahmen sollten Sie immer dem Vermieter überlassen.

Nach herrschender Rechtssprechung können Sie aber als weiteres Druckmittel den 3-5 fachen Minderungsbetrag zusätzlich zurückhalten, bis der Mangel behoben ist. Anders als den geminderten Betrag müssen Sie allerdings den zurückbehaltenen Teil der Miete nach Mängelbeseitigung an den Vermieter nachzahlen.

Wenn der Vermieter Ihre Mängel - wie geschehen - zurückweist, können Sie bei Gericht ein selbständiges Beweisverfahren beantragen. Die Mängel werden dann von einem Sachverständigen begutachtet und vor allem die Schuldfrage geklärt. Die Kosten des Gutachtens fallen anschließend der unterlegenen Partei zu.

Alternativ können Sie auch eine Instandsetzungsklage bei Gericht einleiten. Das Verfahren dauert seine Zeit. Führt sie aber zum Erfolg, wird der Vermieter verurteilt, die Mängel zu beseitigen.

MfG Gruwo

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#2
 Von 
Uta Köhn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Melanie!

Hinsichtlich der Mietminderung und des Zurückbehaltungsrechtes ist den Ausführungen von Gruwo nichts hinzuzusetzen.

Es besteht natürlich die Möglichkeit eines antrages auf selbständiges Beweisverfahren, wenn davon auszugehen ist, dass Beweismittel verlorengehen. Gleichwohl wird aber durch Begutachtung als solches niemals die Schuld geklärt werden können, sondern letztlich nur der tatsächliche Zustand des Mietobjektes dargetan.

Instandsetzungsklagen kennt die zivilprozessordnung nicht, sondern nur Klagen auf Leistung!

Ich würde von den ersten drei absätzen in gruwos Ausführungen gebrauch machen. Alles andere ist viel zu kostenaufwendig.

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#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

@Uta

"Gleichwohl wird aber durch Begutachtung als solches niemals die Schuld geklärt werden können, sondern letztlich nur der tatsächliche Zustand des Mietobjektes dargetan. "

Sie irren sich. In einem selbständigen Beweisverfahren kann der Gutachter zur Klärung unterschiedlichster Fragen beauftragt werden. Neben der Feststellung eines Mangels kann insbesondere die Ursache des Mangels geklärt werden; § 485 Abs. 2 Nr. 2 ZPO !

"Instandsetzungsklagen kennt die zivilprozessordnung nicht, sondern nur Klagen auf Leistung! "

Das ist mir bekannt, juristisch korrekt, aber unnötige Förmelei. Der Vorteil der umgangssprachlich geprägten Formulierungen ist, dass sie Juristen und Laien verstehen. Weitere Beispiele sind Mietbetrug, Kostenvorschussklage o.ä.

MfG Gruwo

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#4
 Von 
Uta Köhn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Gruwo

Ihre ausführungen zur ZPO sind mir durchaus bekannt. Gleichwohl besteht hierfür noch keine Veranlassung und ist nur Kostenaufwendig!

Letzter absatz ist Grundlage des 1. Semesters im Studium. hierbei geht es nicht um Förmelei, sondern um vernünftige Terminologie!!!!!!!!!!!!!!!!!!11

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#5
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

@Uta

"Ihre ausführungen zur ZPO sind mir durchaus bekannt. "

Wenn Ihnen die Vorschriften der ZPO bekannt sind, warum behaupten Sie dann in dem oben zitierten Beitrag das Gegenteil?

"Letzter absatz ist Grundlage des 1. Semesters im Studium. hierbei geht es nicht um Förmelei, sondern um vernünftige Terminologie!!!!!!!!!!!!!!!!!! "

Um Ihnen gerecht zu werden, benutze ich in Zukunft Anführungszeichen...

MfG Gruwo

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#6
 Von 
Mosch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Gruwo + uta

In beiden stellungnahmen habt Ihr Recht! Hinsichtlich der Kosten muss ich aber Uta zustimmen.

Denn unter Berücksichtigung der Novellierung des Gerichtskostengesetzes und der daraus entstehenden kosten für den Antragsteller, sollte doch zunächst von einem selbständigen Beweisverfahren abgesehen werden.

Wenn auf dieser Plattform auch noch rechtsvorschriften genannt werden, dann sind das für den juristischen Laien sog. "Böhmische Dörfer"!

Im Übrigen hat Uta keineswegs ein Gegenteil behauptet, sondern lediglich auf die Kosten hingewiesen!!!!!!!!!!!!

@ Gruwo

Ihre Ausführungen in dieser Angelegenheit sind doch eher fragwürdig! +Ich lach mich schlapp*. warum sollte Melanie ein selbständiges Beweisverfahren beantragen, wenn doch die Möglichkeit der Minderung und des Zurückbehaltungsrechtes besteht??????

Ihe Hinweise sind unangemessen und offensichtlich irgendwo abgelesen.



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#7
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

@mosch

"+Ich lach mich schlapp* "

Muuuahahaha, ich mich grad' auch...:) Aber mir wäre es lieber, wenn wir uns in der Sache auseinandersetzen, als uns gegenseitig auszulachen. Der Fragestellerin hilft es jedenfalls so nicht weiter. Was meinen Sie dazu?

"Im Übrigen hat Uta keineswegs ein Gegenteil behauptet, sondern lediglich auf die Kosten hingewiesen!!!!!!!!!!!! "

Nun, offensichtlich ist Ihnen entgangen (lag es an der Uhrzeit?), das Uta behauptet hat, in einem selbständigen Beweisverfahren ließe sich nicht die Ursache eines Mangels feststellen. Gegen diese Ansicht richteten sich meine weiteren Kommentare.

"Ihre Ausführungen in dieser Angelegenheit sind doch eher fragwürdig! "

Tatsächlich sind alle aufgezeigten Möglichkeiten von der Mieterin durchführbar. Wenn Sie fragen haben, fragen Sie ruhig.;)

"...warum sollte Melanie ein selbständiges Beweisverfahren beantragen... "

Zwischen können und sollen besteht ein Unterschied, der einem aufmerksamen Leser bekannt sein sollte. Sie sollten sich unter diesem Aspekt nochmal meinen ersten Betrag durchlesen. Im Übrigen dient das Verfahren der Vermeidung einer noch kostspieligeren gerichtlichen Auseinandersetzung in der Hauptsache. Wie schon oben ausgeführt, fallen die Kosten des Beweisverfahrens letztlich der unterlegenen Partei zu.

"...wenn doch die Möglichkeit der Minderung und des Zurückbehaltungsrechtes besteht? "

Diese beiden Möglichkeiten habe ich nicht ohne Grund zuerst angesprochen.

"Ihe Hinweise sind unangemessen... "

Ich beschreibe nahezu alle rechtlichen Mittel, die der Mieterin zur Verfügung stehen. Ausgelassen habe ich die "Kostenvorschussklage". ;)

...und offensichtlich irgendwo abgelesen. "

Na gut, Sie haben mich erwischt. Während meiner Ausbildung und danach habe ich viel zum Thema Immobilienbewirtschaftung gelesen. Ihre Vermutung, dass ich unreflektiert Meinungen Dritter wiedergebe, ist allerdings falsch.

MfG Gruwo

PS: Ist es Zufall, dass sowohl Uta Köhn als auch Mosch eine uneinheitliche Gross- und Kleinschreibung haben, mehrere Ausrufungszeichen benutzen, um Ihren Argumenten (vermeintlich) mehr Gewicht zu geben und gerne nachts schreiben?

-- Editiert von Gruwo am 09.01.2005 14:11:18

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Hi Gruwo,
in einem anderen Forum habe ich mich bei einer ähnlich dämlichen Diskussion gefragt, warum gebe ich mir das eigentlich??

Gerade hier im Mietforum bist du der(oder die) auf den/die ich setzte, da weiß ich, die Antworten sind qualifiziert. Ich denke, das wissen auch einige mehr.

Die Frage ist vielleicht, wie lange beschäftigst du dich mit einer Frage, wenn es auf Anmache hinausläuft, das ist ja echt nicht dein Level.In meinen Augen verschwendete Zeit....

-- Editiert von hamburgerin01 am 10.01.2005 01:52:34

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#9
 Von 
Mosch
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Gruwo

Sorry. Es war nicht meine Absicht hier den Anschein der Anmache zu erwecken. Dies liegt mir fern. Im Übrigen ist mir Uta Köhn nicht bekannt und zu welcher Zeit ich schreibe, dürfte auch unerheblich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

@hamburgerin01

Hi, danke für Deine Meinung. Du hast Recht, man sollte sich nicht unnötig aufreiben. Aber die Einsicht kommt leider erst mit dem Alter...:)

@Mosch

Wir hatten vielleicht nur einen schlechten Start. Schwamm drüber.

MfG

Der Gruwo ;)

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#11
 Von 
melanie1977
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

halloleute,ihr habt mir gute typs gegeben.danke noch mal.der vermieter hat endlich die wand aufgehauen.jetzt ist aber ein anderes problem.seit die wand gestern weg ist riecht man heute das es muffelich riecht.und jetzt die frage,also kommt es von drausen die feuchtigkeit und hatte deshalb schimmel an der wand oder?was kann ich jetzt tun?der vermieter möchte da irgend ein zeug drauf schmieren und die wand zu machen.soll ich den mieterverein benachrichtigen?oder an wenn kann ich mich wenden?
DANKE FÜR DIE ANTWORTEN IM VORRAUS

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