schimmel - Hab ich Schadensersatzanspruch wegen den kaputten Möbeln?

14. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
suki
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 18x hilfreich)
schimmel - Hab ich Schadensersatzanspruch wegen den kaputten Möbeln?

Hallo!
Wir wohnen seit August 04 in einem Reihenhaus das für Wasserschäden bekannt ist! (der Vormieter führt sogar noch einen Prozess gegen den Besitzer)
Besonders die Kellerräume sind betroffen (Kleidung und Möbel sind restlos verschimmelt und nass),aber auch die restlichen Räume weisen erhöhte Feuchtigkeit auf (Lebensmittel schimmeln in Rekordzeit etc). Bei der Hausbesichtigung vor dem Einzug wurde auf Anfrage gesagt dass keine Probleme mit Feuchtigkeit bestehen würden und auch das der eine Kellerraum als Wohnraum genutzt werden könnte (das Haus wäre sonst zu klein für uns gewesen,daher hab ich den einen Kellerraum als Schlafzimmer). Im März diesen Jahres war dann endlich jemand da um sich den Schaden anzusehen,aber auch nur da mittlerweile ein großteil meiner Möbel,Kleidung etc verschimmelt war und zum Müll musste und wir mit Anwalt gedroht haben. Wir haben dann die Miete gekürzt und seitdem ist nichts mehr passiert. Abgesehen von den materiellen Schäden leidet meine Gesundheit gewaltig darunter (Atemwegserkrankungen,Migräne,Magen-Darm-Probleme,Allergien,Hautkrankheiten. Beim Lesen meiner Krankenakte könnte man meinen ich wäre ein e Frau von über 80!)

Meine Frage jetzt:
Was (außer ausziehen,denn das tun wir eh sobald wir etwas geeignetes gefunden haben) hab ich jetzt für Möglichkeiten? Miete ist gemindert, Vermieter ist informiert. Hab ich Schadensersatzanspruch wegen den kaputten Möbeln? Schmerzensgeld oder sowas wegen den Gesundheitlichen Schäden?(Migräne und Atemwegserkrankung ist als Behinderung anerkannt worden!) Uns wurde ja immerhin gesagt es gäbe keine Probleme mit Feuchtigkeit und man könne den Raum als Wohnraum nutzen. Das ist doch schon eine arglistige Täuschung oder?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... das erfordert doch wohl eine eingehende rechtsberatung - auf zum anwalt!

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#2
 Von 
suki
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 18x hilfreich)

ok danke für die antwort..dann hab ich aber direkt die nächste frage :D
fällt das in mietrechtschutz oder muss ich die kosten selbst tragen (mietvertrag läuft auf mich)

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#3
 Von 
lucky-on-usa
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 47x hilfreich)

Also für gesundheitliche Probleme würde ich das Gesundheitsamt einschalten, die machen ein Gutachten welche Schimmelpilze das sind, welche Krankheiten auftreten könnten!! Dieser Bericht ist auch vor Gericht zugelassen (hat uns aus unserer alten Wohnung geholfen), sind nämlich Spezialisten in Sachen Schimmelwohnungen!!
Auf das Gesundheitliche Gutachten folgt das Ärztliche mit der "*Festlegung*" der Schmerzensgeldforderung ;-)(aber nur über Anwalt!)
Und die gesammten Schäden im Haus Beschreiben, Fotografieren und von möglichst vielen verschiedenen Zeugen bestätigen lassen! Nur mit klaren und vollständigen Fakten kommst du vor Gericht weiter, um einen Anwalt kommst du aber nicht rum.
Ich hab zum Schluss der Richterin die gesammten Namen unserer Verwandtschaft, gut 50 Polariods und die Ärztlichen Attest´s, von mir (da noch schwanger-vorzeitige Wehen, Dauerkopfschmerzen,usw.), meinem Grossen Sohn (neurodermitis, fieberkrämpfe,lungenprobleme...)
und dann von meinem Kleinen Sohn (Lungenentzündung im 2tel Lebensmonat,usw.) vorgeführt!
Sagen konnte die dann nix mehr, weil die beiden schon so krank waren das eine hochgefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte. Und somit waren wir aus unserem *Jahreswohnvertrag* binnen 14 Tagen raus und der Vermieter durfte 4000E! nur an Schmerzensgeld zahlen!!!

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#4
 Von 
suki
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 18x hilfreich)

wow :-O
ja ähm lungenentzündung hatte ich anfang des jahres auch ne ziemlich heftige (die wollt partout nicht weggehen) und ab da ne chronische bronchitis (plus die migräne,deswegen 30% behinderung)
dokumentiert ham wir die schäden an wänden und möbeln alles über digitalfotos,zeugen haben wir die nachbarn (denen ihre häuser sehn genauso aus) und den vormieter (wenn das ganze vor gericht geht geben wir das aktenzeichen von denen ihrem rechtstreit direkt mit an).
was muss ich an kosten für das gutachten vom gesundheitsamt rechnen? (oder würde das eine mietrechtschutzversicherung decken?) und bei den ärztlichen attesten reicht es ja wenn bescheinigt ist dass man dass und das hat oder? (die unterlagen hab ich nämlich schon,hab ich ja gebraucht für den behinderten ausweis). es ist echt unglaublich. seit dem wir in dem haus wohnen besteht mein leben nur noch aus arzt und krank sein und der vermieter hält es nicht für nötig mal was gegen die feuchtigkeit in dem haus zu unternehmen. (allerdings suchen wir ja eh was neues,hoffentlich klappt das demnächst mal)

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#5
 Von 
lucky-on-usa
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 47x hilfreich)

hallöchen, das Gutachten vom Gesundheitsamt müsst ihr erstmal übernehmen, aber ich dachte das waren nur 35€ (hab schon langsam den Überblick verloren-fragt da aber einfach mal nach), bis das Gutachten da ist vergehen ca.6 Wochen.Die Kosten dafür kann man aber vom Vermieter zurückfordern. Wenn du schon ärztliche Gutachten hast, dann lasse dir das bestätigen das die Probleme jetzt immernoch da sind (Heilkuren machen!das bestätigt extra und du bist mal ne weile dort raus, wenn du Kosten damit hättest-Vermieter darf´s dann zahlen :-)).

Seit wir aus unserer Schimmelwohnung raus sind, geht´s den Jungs viel besser (das konnte man täglich sehen das es dene Besser ging). Bei uns wurden aber in die *Schmerzensgeldkosten* auch Kuren und die etlichen Krankenhausaufenthalte(Kevin 4 Wochen, ich 4Wochen, und die Intensivbehandlung vom Kleinen 5Wochen) mit reingerechnet.
Wenn ich mir überlege, das wir nur 9 Monate in dieser Wohnung gewohnt haben (sind jetzt 2 Jahre raus), das hat mächtig viele Schäden hinterlassen!! Der Kleine hatte im 1.LJ 4 Lungenentzündungen und bis jetzt schon 14 Pseudokrupp´s gehabt, hätte nie gedacht das Schimmel so krank machen kann! Also raus dort, bevor es noch schlimmer wird!!
In allen Gerichten gibt´s aber auch Rechtsberatung, die ist kostenlos, einfach mal hingehen.
Zu den Zeugen: lasst auch euren Besuch alles bestätigen, nur Nachbarn reichen nicht (zumal die auch betroffen sind), aber mit dem Vormieter habt Ihr nen Ass im Ärmel!!
Theoretisch könnt ihr den Vermieter wg. Betrug anzeigen, denn er wusste von dem Schimmel und hat somit vorsätzlich gehandelt!

LG Mandy

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