Unsere Mieterin wohnt jetzt seit ca. 1,5 Jahren im 2. St. unseres Hauses. In dieser Zeit wurde die Miete regelmäßig, alle 3-4 Monate, nicht überwiesen. Erst nachdem wir jedes mal schriftlich gemahnt hatten (mit Hinweis auf Kündigung wenn das so weitergehen sollte) wurde/wird die Miete (mit 10-14 Tagen Verspätung) überwiesen!
Nun ist es mal wieder so weit und uns reicht es jetzt langsam.
Unter solchen Umständen kann man doch ausserordendtlich kündigen? Oder täusch ich mich da? Wie hat so ein Schreiben auszusehen?
Bin für jeden Tipp dankbar.
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"Nichts ist so einfach, dass man es nicht falsch machen könnte."
regelmässig verspätete Mietzahlungen - was tun?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nicht unbedingt.
Außerordentlich fristlos kündigen kann man nur, wenn entweder (1) die Mietzahlungen für zwei aufeinanderfolgende Monate rückständig sind und der Rückstand mehr
als eine Monatsmiete beträgt oder (2) wenn über einen längeren Zeitraum ein Rückstand von mindestens zwei Monatsmieten aufgelaufen ist.
Unpünktliche Mietzahlung kann jedoch auch ein Grund für eine ordentliche
fristgemäße Kündigung sein. Dafür wird man zuvor aber abmahnen müssen (aus Beweisgründen schriftlich mit Zugangsnachweis). Außerdem ist hier Voraussetzung, daß der Mieter die Verspätung schuldhaft verursacht hat.
In einem Buch, das ich habe, mit dem Namen "Der Vermieterleitfaden" ist die Vorlage für ein Kündigungsschreiben für diesen Fall. Du kannst da ja mal reinschauen und ggf. die Seiten rauskopieren.
Gruss, JoKu
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Danke für eure schnellen Antworten.
Die Mieterin ist ALG II Empfängerin. Soweit ich weiß, muß man sich als solcher ständig bei seinem Sachbearbeiter drum kümmern, daß die Miete gezahlt wird. Und da dieses Spiel alle paar Monate von vorn losgeht, zweifele ich ob sie das wirklich tut.
Da wir (wie jeder andere auch) laufende Kosten haben, können wir uns diese Spielchen nicht mehr leisten.
In der Vergangenheit haben wir schriftlich gemahnt. Und schriftlich auf die Kündigung hingewiesen, wenn das wieder vorkommt.
All das nicht per Einschreiben, da wir im selben Haus wohnen, aber ab jetzt möchte ich mir den Erhalt unterschreiben lassen, als Zugangsnachweis. Sollte doch reichen?
Zusätzlich haben wir jeden Schriftverkehr, den wir ihr haben zukommen lassen, auch ihrem Finanzbetreuer per Fax zukommen lassen. Somit gibt es also auch ne dritte Person, die die Schriftstücke erhalten hat.
Soweit ich weiß, kann man bei ständig verspäteten Zahlungen dann ausserordentlich kündigen, wenn das zuvor angemahnt wurde.
Ich denke, wir haben das ausreichend gemacht.
Ich werde mal nach dem Vermieterleitfaden schauen. Danke für den Tip.
Wer hat noch weitere Tipps für mich?
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"Nichts ist so einfach, dass man es nicht falsch machen könnte."
-- Editiert von +Olga+ am 04.01.2006 19:18:58
quote:
Soweit ich weiß, kann man bei ständig verspäteten Zahlungen dann ausserordentlich kündigen, wenn das zuvor angemahnt wurde.
Ich denke, wir haben das ausreichend gemacht.
Das mit der Abmahnung (Beanstandung des Verhaltens und Kündigungsandrohung im Wiederholungsfall) mag schon korrekt gewesen sein. Man muß allerdings, wie erkannt, auch im Streitfall den Zugang beweisen können. Empfangsbestätigung des Mieters auf einer Kopie des Briefes sollte dafür ausreichen.
Für eine ordentliche fristgemäße Kündigung wegen Vertragsverletzung in Gestalt ständig unpünktlicher Mietzahlungen mag dies dann im Prinzip ausreichen. Aber: das setzt auch ein schuldhaftes Verhalten des Mieters voraus - also verkürzt gesagt das Nicht-Zahlen-Wollen obwohl man es eigentlich könnte. Unverschuldeter Geldmangel (das Nicht-Zahlen-Können trotz gutem Willens) reicht dafür nicht aus.
Für eine außerordentliche fristlose Kündigung liegen die Hürden erheblich höher. Wenn immer nur eine Monatsmiete eine gewisse Zeit im Rückstand ist, reicht das meist nicht.
Nebenbei: wird denn die Miete gar nicht direkt vom Arbeitsamt oder Sozialamt an den Vermieter überwiesen?
@fix
ja, Miete wird vom Amt direkt an uns überwiesen.
Das Problem dabei ist, daß der ALG II-Empfänger sich regelmässig bei seinem Sachbearbeiter darum bemühen muß, daß die Miete überwiesen wird. Daher passiert das IMMER alle 3-4 Monate, daß nicht überwiesen wird. Die Mieterin meldet sich erst dann bei ihrem Sachbearbeiter , wenn sie von uns die Abmahnung bekommen hat!
Zusätzlich muß doch auch alle 6 Monate der Antrag immer wieder abgegeben werden beim Amt. Sonst gibts nämlich auch kein Geld! (tja und nu iss ja wieder Anfang des Jahres, also 6 Mon. sind wieder um...)
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dan wirds schwer dem mieter die schuld der verspäteten mietzahlung anzulasten.
dafür haben sie doch ihre miete ja bisher immer bekommen. ich weiss, lieber spät als nie hört sich doff an, ist es aber nicht...
gruss,
kristijan
naja, es ist doch Aufgabe des ALG II Empfängers sich drum zu kümmern, daß die Anträge rechtzeitig beim Amt eingehen. Zumal man ja sonst auch sein Geld nicht kriegt.
Und Mieterin WEISS auch, daß wenn sie sich nicht darum kümmert auch keine Miete überwiesen wird.
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@Olga
du musst berücksichtigen das gerade im umgang mit ALG II viel sachbearbeiter in der arge völlig überfordert sind und die rechte und pflichten der al´s nicht richtig umsätzen. deshlab kommte es immer wieder zu zahlungsverzügen bzw. zahlungsverweigerungen.
gruss,
kristjan
ja, da magst du wohl Recht haben. Es ist nur so ärgerlich, wenn in regelmäßigen Abständen so was passiert...
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