raus aus der gemeinsamen Wohnung // Betrug ??

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.01.2013 22:42:19
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
raus aus der gemeinsamen Wohnung // Betrug ??

Hallo zusammen :)

Ich hoffe ihr könnt mir helfen ?!

Ich bin am 15.12.12 mit meiner jetzigen ex-Freundin in eine gemeinsame Wohnung gezogen.
Wir stehen beide gleichberechtigt im Mietvertrag.

Nach sage und schreibe 3 Wochen !! hat sie mit mir schluss gemacht weil sie meinte sie hätte keine gefühle mehr.
hätte ihren Ex gedaten, der sie dann durcheinandergebracht hat usw.

nun habe ich aber in Ihren Gesprächsverläufen gelesen, als einer Ihrer Ex-Lover Sie gefragt hat warum Sie mit mir zusammenzieht, Sie geantwortet hat, dass Sie sich Ihre alte Wohnung nicht hätte leisten können, und es ja nen Versuch wert war es mit mir zu versuchen ... zum schluss kam:
Es gibt für alles eine Lösung :)

Nun ist es so, dass Sie hier nichtmal die hälfte der Miete zahlen könnte, da Sie lediglich Unterhalt bezieht...
Sie möchte nun eine WG mit mir hier machen

Ich kann die Wohnung alleine auch nicht finanzieren, da ich nur eine Umschulung mache ...(das wusste Sie voher)


Ich möchte aufgrund der Tatsachen schnellst Möglich aus der Wohnung raus ..stehe aber halt mit im Vertrag ...


3 Monate Kündigungsfrist (wenn sie ne kündigung unterschreibt ?? ) halte ich mit ihr einfach nicht hier aus ..

und eine zweite Wohnung kann ich mir nicht leisten.

dazu kommt meine Privatinsolvenz, sodass ich mich auch nicht trauen würde sie mit der Wohnung sitzen zu lassen, in der hoffnung dass sie das Geld berappt.

Wir haften ja gemeinschuldnerisch


gibt es nicht Irgendeine Möglichkeit aufgrund Besonderer Härte aus der Nummer raus zu kommen ??

Ich sehe das von Ihr als schweren Betrug an !!

Sie weiss dass Sie sich Ihre alte Wohnung nicht mehr leisten kann, zieht mit mir in eine 3 Zimmer Wohnung die wir uns jeweils alleine nicht leisten können und macht nach dem der Umzug , Weihnachten usw. gelaufen ist Schluss und verlange ein WG Leben ????

Wir waren überigens auch nur ein paar Monate zusammen ... so dass ich den Vorsatz unterstellen kann dass Sie einfach nur ein günstiges zuhause gesucht hat.

zu einem Freund kann ich auch kaum, da ich 2 Kinder habe die alle 14 Tage bei mir sind :(



Hilfeeeeeee ich weiss echt nicht mehr weiter ..

Ich bin glücklich um jeden Tipp

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Das Mietrecht interessiert sich nicht für Ihre privaten Probleme - die sind ja nicht die Schuld des Vermieters. Also: Kündigungsfrist einhalten und die Kündigung ist nur gemeinsam zulässig.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
gibt es nicht Irgendeine Möglichkeit aufgrund Besonderer Härte aus der Nummer raus zu kommen ??


Nö.

quote:
Ich sehe das von Ihr als schweren Betrug an !!


Kann aber der Vermieter nix für.



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

da hilft alles nichts, Du musst sie bewegen die Kündigung mit zu unterschreiben. Und dann wirf ihn selbst beim Vermieter ein, daß er nicht noch abhanden kommt.

Wenn Sie aber nicht auszieht kann der Vemieter die kosten der Räumungsklage ggf. auch noch von Dir holen.

Die einzige Alternative sehe ich, wenn Du einen Nachmieter/in für Dich findest und der Vermieter damit einverstanden ist, dich aus dem Vertrag zu entlassen.

Ggf. lenkt er ja ein, wenn Du ihm darlegst, daß Du nach Abzug Unterhalt knapp über dem pfändbaren Betrag bist und im Rahmen einer Pfändung eh nicht s zu holen ist.

Oder Du versuchst es mit Anzeigen "möbliertes Wohnen auf Zeit" als Untervermietung. Muss aber der Vermieter auch mit einverstanden sein.

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"Chylla"

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