Grundstücksgrenze und Spielgeräte

Mehr zum Thema: Nachbarschaftsrecht, Kinderlärm, Grundstücksgrenze
3,6 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
20

Spielturm an der Grundstücksgrenze

Ein im Garten errichteter Spielturm für Kinder muss von den Nachbarn auch dann hingenommen werden, wenn dieser in unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze steht. 

Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. Ein Nachbar hatte hier geklagt, weil er sich von dem Spielturm gestört fühlte.

Constanze  Becker
Partner
seit 2010
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Brienner Str. 25
80333 München
Tel: 089/ 638 56 328
Web: http://www.kanzleibecker.com
E-Mail:
Miet- und Pachtrecht, Maklerrecht, Nachbarschaftsrecht, Verkehrszivilrecht

Die im Baurecht geltenden Abstandsregelungen gelten aber nur für Gebäude oder gebäudeähnliche Anlagen, nicht aber für Kinderspielgeräte, da diese keine Gebäude sind.

Eventueller Kinderlärm ist üblich und vom Nachbarn hinzunehmen.  Kinderspielgeräte müssen daher keine Abstandsregelungen einhalten.