Hi!
Ich habe eine Band und mit dieser Band einen Proberaum gemietet. es ist ein gebäude mit einer Haupttür und im Gebäude gibt es mehrere Proberäume welche jeweils eine art eigene Haustür haben die abgeschlossen sind.
Nun wurde eingebrochen durch die Haupttür ins Innere des Gebäudes und dann haben sich die Einbrecher, da sie nicht durch unsere Proberaumtür kamen, neben der tür durch die wand gekloppt.
Da es ein kleiner Proberaum war liegt nahe das es keine besonderen versicherungen o.ä. gab. Wer zahlt nun die Schäden?
Danke für Antworten und eure Hilfe
proberaum einbruch
7. Dezember 2010
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Frage vom 7. Dezember 2010 | 00:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
proberaum einbruch
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#1
Antwort vom 7. Dezember 2010 | 09:55
Von
Status: Praktikant (501 Beiträge, 134x hilfreich)
Gebäudeschäden (Tür, durchbrochene Wand) sind Sache des Vermieters, soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Evtl. entwendetes oder zerstörtes Mietereigentum ist allein deren Problem. Allenfalls ist natürlich der Einbrecher haftbar, sofern er gefasst wird.
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#2
Antwort vom 7. Dezember 2010 | 11:37
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 21x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 7. Dezember 2010 | 11:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
kann ich eine vorzeitige kündigung verlangen? da wir den raum ja eh aufgeben wollen, wäre es so gut wie möglich wenn wir so schnell wie möglich da raus kommen könnten.
#4
Antwort vom 7. Dezember 2010 | 12:00
Von
Status: Lehrling (1164 Beiträge, 365x hilfreich)
Nein!
quote:Aber Du könntest den Satz noch mal so gut wie möglich ordnen!
wäre es so gut wie möglich wenn wir so schnell wie möglich da raus kommen könnten.
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