proberaum einbruch

7. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
TristanB.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
proberaum einbruch

Hi!
Ich habe eine Band und mit dieser Band einen Proberaum gemietet. es ist ein gebäude mit einer Haupttür und im Gebäude gibt es mehrere Proberäume welche jeweils eine art eigene Haustür haben die abgeschlossen sind.
Nun wurde eingebrochen durch die Haupttür ins Innere des Gebäudes und dann haben sich die Einbrecher, da sie nicht durch unsere Proberaumtür kamen, neben der tür durch die wand gekloppt.
Da es ein kleiner Proberaum war liegt nahe das es keine besonderen versicherungen o.ä. gab. Wer zahlt nun die Schäden?
Danke für Antworten und eure Hilfe

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Gebäudeschäden (Tür, durchbrochene Wand) sind Sache des Vermieters, soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Evtl. entwendetes oder zerstörtes Mietereigentum ist allein deren Problem. Allenfalls ist natürlich der Einbrecher haftbar, sofern er gefasst wird.

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""

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#2
 Von 
guest-12309.12.2010 15:42:15
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
TristanB.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

kann ich eine vorzeitige kündigung verlangen? da wir den raum ja eh aufgeben wollen, wäre es so gut wie möglich wenn wir so schnell wie möglich da raus kommen könnten.

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#4
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Nein!

quote:
wäre es so gut wie möglich wenn wir so schnell wie möglich da raus kommen könnten.
Aber Du könntest den Satz noch mal so gut wie möglich ordnen!

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