Mir wurde in meiner Nebenkostenabrechnung rueckwirkend die Grundsteuer von 2000 und 2001 in Rechnung gestellt.Die Stadt hatte es versaeumt diese rechtzeitig einzufordern und die Genossenschaft behielt es sich vor, rueckwirkende Forderungen Dritter umzulegen. Nun bin ich der Meínung das sich die Genossenschaft ihrer Pflicht Grundsteuer zu zahlen bewusst sein muesste, da sie ja vorher diese wahrscheinlich auch bezahlt hat.
Muss ich zahlen?
Waer nett wenn ihr auch hier jemand helfen koennte.
DAAanke!
nochmals Wohnungsgenossenschaft
16. September 2003
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Frage vom 16. September 2003 | 15:56
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
nochmals Wohnungsgenossenschaft
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#1
Antwort vom 22. September 2003 | 22:12
Von
Status: Schüler (252 Beiträge, 28x hilfreich)
Ja.
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