nochmal renoviert

13. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sardine
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
nochmal renoviert

Hallo, leider ist mir immer noch nicht klar ob es rechtens ist, wenn in meinem Mietvertrag mir ein renoviertes Haus zugesagt wird, der Vermieter dann aber jegliche Renovierung ablehnt, weil der Vormieter angeblich nur 1,5 Jahre darin gewohnt hat. (Das Haus hat überall Gebrauchsspuren) Kann man dann trotzdem von einem renovierten Haus sprechen?????
Muß ich das so akzeptieren????

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Sardine,

scheinbar habe ich bisher an Ihrer eigentlichen Frage vorbeigeschrieben... ;)

Die Vereinbarung im Mietvertrag ist m.E. die Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft, insofern sollte der Vermieter Ihnen bei sichtbaren Gebrauchsspuren die Ausführung der Schönheitsreparaturen schulden. Unter dieser Voraussetzung wären Sie zur Mietminderung gem. § 536 Abs. 2 BGB berechtigt, u.U. ist Ihr Erfüllungsanspruch auch einklagbar.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.325 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen