neuer Vermieter will Türen streichen

17. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
celine.angel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
neuer Vermieter will Türen streichen

Hallo, die Wohnung in der ich lebe wurde letzte Woche verkauft.
Der neue Vermieter war schon dreimal da um zu schauen was man machen muss.
Am Samstag sagt er nun er kommt nachste Woche um alle Türen abzuschleifen und zu streichen. Da ich Vollzeit beschäftigt bin will er jeden Tag von 17:00-20:00 uhr arbeiten. Ich habe noch einen kleinen Sohn der um 19:00 ins Bett muss!
Ich habe dem Vermieter gesagt das ich sowieso eine andere Wohnung suche und das alles machen kann wenn ich ausgezogen bin. Er meinte nur das er die Wohnung herrichten will und wieder verkaufen will, er hätte schon Käufer die dann im August einziehen wollen!
Kann der das alles so einfach machen??
Und muss ich Ihn reinlassen wegen den Türen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Und muss ich Ihn reinlassen wegen den Türen?


Die soll er sich einzeln so holen, wie er sie bearbeiten will. Den entstehenden Schleifstaub musst du dir nicht antun. Und die Nachtruhe deines Sohnes sollte auch Vorrang haben.

P.S. War diese Wohnung schon bei deinem Einzug eine Eigentumswohnung, oder wurde sie erst jetzt umgewandelt?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
celine.angel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
die Türzargen will er ja auch machen.
Die Wohnung war zuvor auch schon eine Eigntumswohnung.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zum einen braucht der Mieter eine solch kurzfristige Ankündigung nicht hinzunehmen, zum anderen auch nicht die "Arbeitszeiten".

Vom Schmutz ganz abzusehen.



Das der "Vermieter" sein Spekulationsobjekt aufhübschen will, ist erstmal nicht das Problem des Mieters.



Im übrigen ist er erst Vermieter wenn er im Grundbuch steht, vorher ist er niemand der etwas zu sagen hst.
Das er bereits Eigentümer ist, muss er durhc offizielle Belege nachweisen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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