Hallo,
ziehen am 01.02.11 in unsere neue Wohnung und haben den Mietvertrag (nach neuem Mietrecht) von unserem Vermieter zur Unterschrift vorgelegt bekommen - ein Punkt ist mir aufgefallen:
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§14 Bagatellschäden
Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen an Teilen, die einem ständigen Gebrauch des Mieters unterliegen (z. B. Installationsgegenstände für Strom, Wasser, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse, Verschlussvorrichtungen von Fensterläden), hat der Mieter zu tragen, soweit die Kosten für eine einzelne Instandhaltungs- oder Reparaturmaßnahme eine Höhe von 500,00 EUR nicht überschreiten und diese nicht vom Vermieter zu vertreten sind.
Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere solcher Kleinreparaturen erforderlich, so ist die Kostenbeteiligung des Mieters auf ein Maximum von 6 % der Jahreskaltmiete bzw. auf höchstens 75,00 EUR begrenzt.
Soweit ein Handwerker bzw. eine Fachfirma mit der Reparatur beauftragt wird, bleibt die Auftragsvergabe Sache des Vermieters.
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"Instandhaltungs- oder Reparaturmaßnahme eine Höhe von 500,00 EUR" und dann "Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere solcher Kleinreparaturen erforderlich, so ist die Kostenbeteiligung des Mieters auf ein Maximum von 6 % der Jahreskaltmiete bzw. auf höchstens 75,00 EUR begrenzt"
Da spricht doch was gegeneinander oder verstehe ich da etwas falsch - ist das mit den 500 EUR OK und rechtens??
Danke für Eure Antworten
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neuer Mietvertrag - §14 Bagatellschäden
29. Dezember 2010
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Frage vom 29. Dezember 2010 | 08:58
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
neuer Mietvertrag - §14 Bagatellschäden
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#1
Antwort vom 29. Dezember 2010 | 09:19
Von
Status: Praktikant (832 Beiträge, 968x hilfreich)
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#2
Antwort vom 29. Dezember 2010 | 10:12
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
wenn das so unterschrieben wird, ist dann die Klausel (trotz Verwechslung) ungültig oder rechtens?
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#3
Antwort vom 29. Dezember 2010 | 10:21
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 5x hilfreich)
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#4
Antwort vom 29. Dezember 2010 | 15:25
Von
Status: Schüler (456 Beiträge, 145x hilfreich)
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#5
Antwort vom 29. Dezember 2010 | 16:41
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 4x hilfreich)
Warum sollte ein Mieter freiwillig um Änderung in eine wirksame Klausel bitten?
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#6
Antwort vom 29. Dezember 2010 | 16:49
Von
Status: Schüler (456 Beiträge, 145x hilfreich)
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