neuer Mietvertrag - §14 Bagatellschäden

29. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
aida_lover
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
neuer Mietvertrag - §14 Bagatellschäden

Hallo,

ziehen am 01.02.11 in unsere neue Wohnung und haben den Mietvertrag (nach neuem Mietrecht) von unserem Vermieter zur Unterschrift vorgelegt bekommen - ein Punkt ist mir aufgefallen:

***
§14 Bagatellschäden

Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen an Teilen, die einem ständigen Gebrauch des Mieters unterliegen (z. B. Installationsgegenstände für Strom, Wasser, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse, Verschlussvorrichtungen von Fensterläden), hat der Mieter zu tragen, soweit die Kosten für eine einzelne Instandhaltungs- oder Reparaturmaßnahme eine Höhe von 500,00 EUR nicht überschreiten und diese nicht vom Vermieter zu vertreten sind.

Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere solcher Kleinreparaturen erforderlich, so ist die Kostenbeteiligung des Mieters auf ein Maximum von 6 % der Jahreskaltmiete bzw. auf höchstens 75,00 EUR begrenzt.
Soweit ein Handwerker bzw. eine Fachfirma mit der Reparatur beauftragt wird, bleibt die Auftragsvergabe Sache des Vermieters.
***

"Instandhaltungs- oder Reparaturmaßnahme eine Höhe von 500,00 EUR" und dann "Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere solcher Kleinreparaturen erforderlich, so ist die Kostenbeteiligung des Mieters auf ein Maximum von 6 % der Jahreskaltmiete bzw. auf höchstens 75,00 EUR begrenzt"

Da spricht doch was gegeneinander oder verstehe ich da etwas falsch - ist das mit den 500 EUR OK und rechtens??

Danke für Eure Antworten




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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

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8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
aida_lover
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

wenn das so unterschrieben wird, ist dann die Klausel (trotz Verwechslung) ungültig oder rechtens?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.12.2010 10:37:09
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KarlheinzZ
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Warum sollte ein Mieter freiwillig um Änderung in eine wirksame Klausel bitten?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

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