Schönen guten Tag,
in dem Haus, das wir zur Miete bewohnen, soll vor der diesjährigen Wärmeperiode die Heizungsanlage ausgetauscht werden. Wir wurden durch den Vermieter darüber informiert, dass 11% der Kosten jährlich und anteilsmäßig auf alle Mietpartien verteilt werden können.
Ist dies generell der Fall, oder nur, wenn er die Heizung wegen Einhaltung gestzlicher Bestimmungen austauschen läßt?
Für Antworten im Voraus vielen Dank!
neue Heizungsanlage
Fragen zur Miete?
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Die Umlage der Kosten ist nur dann in vollem Umfang möglich, wenn die alte heizugnsanlage noch funktionstüchtig war. Außerdem muss auch durch die Maßnahme Energie eingespart werden, z.B. weil nun ein moderner Brennwertkessel eingebaut wird.
Es reicht dabei, dass durch die neue Anlage Energie eingespart wird. Dass dabei auch neue gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden, ist nebensächlich.
Servus Judith,
diese Bestimmung der "11%-Umlage" gründet im § 559 BGB
. Hier kann der Hauseigentümer umlegen, wenn der Gebrauchswert der Mietsache erhöht wird, wenn die Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden oder nachhaltige Einsparungen (Energie + Wasser) erzielt werden. Letzteres wird wohl unter "Modernisierung" fallen. Es ist dabei keine Voraussetzung, dass irgendwelche gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden durch diese Maßnahme, was aber natürlich durchaus der Fall sein kann. Bei der Heizungserneuerung kann ich mir gut vorstellen, dass es eine willkommene Modernisierung ist, wo erhebliche Einsparungen von Energie und damit Kosten ver- bunden sind, gleichzeitig aber auch Normen der Energieeinsparungsvorschriften etc. erfüllt werden. Das eine schließt also das andere nicht aus. Nur notwendig gewordene werterhöhende Reparaturen allein sind nicht umlagefähig. (Wenn z.B. alte verfaulte zügige Holzfenster gegen neue gut dämmende Kunststofffenster ausgetauscht werden).
Im Zweifelsfall eventuell Mieterbund oder Verbraucherschutzgemeinschaft anfragen.
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