nachlässige Vermieterin

30. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Steffi780
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
nachlässige Vermieterin

huhu zusammen....
Ich hab da mal gefühlte 100 probleme mit meiner vermieterin, wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet....
Ich wohne mit meinem Kind seit ca. 9 Monaten in einem kleinen alten Einfamilienhaus. Nach einer sehr unschönen Trennung hatte ich damals das gefühl, hier könnten wir wieder zu Hause sein, obwohl ich bereits im Vorfeld von Nachbarn vor meiner Vermieterin gewarnt wurde und der Zustand des Hauses nicht der Beste war (halbfertige Dämmung, unnutzbare Terrasse etc.) Meine VM versprach jedoch von Anfang an, alle Mängel zu beseitigen. Aktuell ist es so, dass weder bestehende Mängel beseitigt wurden, noch neu hinzu gekommene, auf die ich sie bisher leider nur mündlich hingewiesen habe (weil ich ein gutgläubiges Schaf bin vermutlich). Ich zähl mal kurz auf: Duschabtrennung fällt auseinander, Duschwasser läuft fröhlich direkt in den Keller, Abflussrohr Küche ist verstopft, Thermostat einer Heizung ist kaputt, d.h. wenn die Heizung an ist, hab ich 30 Grad in dem Raum, im Mietvertrag vereinbarte Bodenbeläge sind noch nicht drin, Schimmel im Kelleraufgang and so on.... Fassade und Terrasse sind natürlich auch noch in selbigem Zustand. Im Mai präsentierte sie mir eine NK-Abrechnung für 2009, wo sie mir 2000 l Heizöl in Rechnung stellte, obwohl ich nur 3 Monate in 2009 hier gewohnt hatte. Ich hab mich nach langer Diskussion darauf eingelassen, das zu zahlen und mich selbst um heizöl zu kümmern. Sie sollte mir lediglich den Mietvertrag ändern und die Heizkosten raus nehmen. Ist natürlich nicht passiert, ich zahle immernoch jeden Monat volle Miete. Von der BK-Rechnung hab ich jetzt noch 180,- € offen (ursprüngl. waren es knapp 1.200,-), weil ich es halt nicht so dicke habe.
Die Krönung war dann, dass vor ein paar Wochen der heizöllieferant vor der Tür stand um zu fragen, wo er denn meine VM erreichen könne, sie hat das Heizöl für mein Haus aus 2009 noch nicht gezahlt.
Die Verstopfung in der Küche ist nun so schlimm, dass ich Geschirrspüler und Spüle nicht mehr nutzen kann, obwohl mein Nachbar die Rohre im Keller zwischendurch einmal gereinigt hatte, weil sie sich nicht rührte. Mal von dem Geruch hier drinnen ganz abgesehen....
Ich will hier nicht ausziehen, weil ich meinem Sohn nicht schon wieder das zuhause nehmen will, denn er ist glücklich hier.
Ach so und meine VM ist nicht die richtige VM, denn das Haus gehört ihrer Tochter....
Was mach ich jetzt am Besten?????

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29 Antworten
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#1
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Zum Mieterverein und beraten lassen.

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#2
 Von 
Steffi780
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das werde ich sowieso tun, aber vermutlich bin ich bis dahin erstunken in meiner küche oder ertrunken....

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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Die diversen Mängel schriftlich beanstanden. Dient auch deiner Sicherheit, denn munter ins Keller laufendes Duschwasser kann nachhaltig Schäden verursachen. Wenn die Mutter der VM dann behauptet sie hätte das nicht gewusst, dann bist du für die Folgeschäden verantwortlich.
Auch würde ich die richtige Vermieterin kontaktieren. Vielleicht weiss die Tochter gar nicht, dass ihre Mutter nichts gebacken bekommt.
Einige der von dir genannten Mängel könnten unter die Kleinreparaturklausel fallen. Hast du eine gültige im MV?
Hast du Zeugen dafür, dass dir eine Behebung der Mängel, die bei Einzug vorhanden waren, versprochen wurde? Sonst wäre das gemietet wie gesehen.
Wenn auch die Tochter nicht auf ein Mängelschreiben reagiert, würde ich auch zum Mieterverein gehen, aber erst dann.

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#4
 Von 
Steffi780
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Versprechungen wurden in Gegenwart meiner Nachbarin gemacht und auch die Besprechung der aktuellen Mängel, wie das munter laufende Duschwasser, also ist zumindest eine Zeugin vorhanden, die im übrigen auch die Bürgschaft für die Miete übernommen hat, also auch ein berechtigtes Interesse hat. im Mietvertrag steht zwar eine Klausel, wie ich den Kühlschrank der EBK zu pflegen habe ( :???: ) aber keine Klausel für Kleinreperaturen....
Ich hab inzwischen ein Schreiben aufgesetzt,adressiert an die Tochter, jedoch ist es diesselbe Anschrift, denn das Mädchen ist erst 21 und studiert irgendwo weit weg.

Vielen Danke für Deine Antwort

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#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
also ist zumindest eine Zeugin vorhanden, die im übrigen auch die Bürgschaft für die Miete übernommen hat, also auch ein berechtigtes Interesse hat.

Wie jetzt? Deine Nachbarin hat die Bürgschaft für deine Miete übernommen? Würde die Nachbarin dann weniger für eine gute Zeugin halten. Unvoreingenommenheit sieht anders aus...........

quote:
aber keine Klausel für Kleinreperaturen....

Sicher? Da steht wahrscheinlich nicht Kleinreparaturklausel drüber. Haben die meisten MVs heute drin, es sei denn der MV wäre vom Mieterverein.

quote:
adressiert an die Tochter, jedoch ist es diesselbe Anschrift, denn das Mädchen ist erst 21 und studiert irgendwo weit weg.

Na gut dann wird das vermutlich nicht allzu viel bringen, ausser das der Mängelbericht an den richtigen Adressaten gegangen ist. Am besten unter Zeugen einwerfen, vielleicht nicht unbedingt die Nachbarin.


Hat die Mutter eigentlich irgendeine Vollmacht, dass sie in Mietangelegenheiten zuständig ist?

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#6
 Von 
Steffi780
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach Mann, warum bin ich immer ein so gutgläubiges Schaf.... ich wollte hier halt friedlich leben und nu zwingt die mich quasi zum Krieg....
Werde den brief per einschreiben schicken, ist wohl das sicherste und offenbar notwendig...
Ich denke, dass keine schriftliche Vollmacht existiert, wobei ich in Recht gelernt habe, dass das nicht zwingend nötig ist, wenn der Vertretene weiß, dass der Vertreter ohne Vollmacht handelt....

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#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Vertretene weiß, dass der Vertreter ohne Vollmacht handelt....

....und die Tochter weiss dann von nix


Einschreiben ist nicht sicher. Einwurf mit Zeugen oder Zustellung per GV ist am besten.
quote:
Ach Mann, warum bin ich immer ein so gutgläubiges Schaf.... ich wollte hier halt friedlich leben und nu zwingt die mich quasi zum Krieg....

Es soll Vermieter geben, die sich, auch ohne Zeugen, an das halten, was sie mal versprochen haben.

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#8
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#9
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
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#10
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
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Lehrling
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#11
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#12
 Von 
Steffi780
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Warum glaubst du, das zu sein? Was du hier von dir gibst, spricht nicht dafür.



weil ich versucht habe, alles im ruhigen zu klären, kein Theater gemacht habe, immer wieder zu reden und immer wieder gehofft habe, sie kommt in bewegung... jetzt wohne ich geruchsmäßig in einer Klärgrube

quote:
Aber erstaunlich, wie du versuchst, die Dinge herunterzuspielen.



Was spiele ich denn herunter? Die Tochter ist 21 und hat sicher andere Dinge im Kopf als sich, wenn es hier wirklich hart auf hart kommt, mit Anwälten auseinanderzusetzen. Denn letztendlich steht sie als Vermieterin im Vertrag und bekommt auf den Deckel. Und da ich sie mag, tut mir das tatsächlich leid, denn sie kann nichts dafür. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie von all dem nichts weiß

Und ja, es gibt noch Vermieter, die sich an das versprochene halten, meine gehört wohl nicht dazu.... Und es gibt noch mieter, die jeden Monat pünktlich die Miete überweisen. Dazu gehöre ich und dann kann ich doch wohl auch verlangen, dass ich vernünftig duschen kann, nicht jedes Mal den keller dananch wischen muss, im Arbeitszimmer keine Sauna-Zustände herrschen und die Wohnung den Zustand erlangt, der im Vertrag vereinbart ist.... Oder muß ich dankbar sein, dass sie mich hier wohnen lässt??????

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#13
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Rumheulen bringt nichts. Sachlich bleiben, zum Mieterverein gehen. Man kann so vieles falsch machen (und offenbar wurde hier vieles falsch gemacht), dass fachlich kompetente Beratung und juristisch korrekte Vorgehensweise DRINGEND notwendig ist. Dabei ist auch zu klären, welche Forderungen zu stellen sind und wie dies mit Mietkürzungen oder anderen Mitteln durchgesetzt werden könnte. Das Forum wird da nicht weiter helfen können.

Was die Tochter im Kopf haben könnte spielt dagegen überhaupt keine Rolle. Solche Überlegungen gehören nicht hierher. Sie ist volljährig und Vertragspartnerin, Punkt.

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#14
 Von 
Ohne Obdach ?
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

Hi

Ich hatte mit meiner Vermieterin das gleiche Problem.Ich habe sie auch schriftlich darauf hingewiesen welche Reparaturen dringend notwendig sind.Habe aber auch gleich mit hinzugefügt das wir falls die Schäden nicht beseitigt werden wir keine Verantwortung für die Folgeschäden übernehmen.Übrigens dringend notwendige Reparaturen die vom Vermieter nicht rechtzeitig beseitigt werden dürfen auch auf Kosten des VM vom Mieter selbst in Ordnung gebracht werden lassen.(durch eine Firma) Also einfach eine Frist setzen.Auch würde ich an deiner Stelle erst einmal im Grundbuch nachsehen ob für die Mutter nicht ein Nießbrauch eingetragen ist.Dann wäre sie automatisch zur Vermietung berechtigt und hätte auch die Instandhaltungspflicht.Falls nicht wäre die Tochter dein Ansprechpartner und nicht die Mutter.Außerdem hättet ihr im Falle eines Verkaufes keinen Kündigungsschutz. Mein Rat wäre so hart es auch klingt. EINFACH NUR WEG DA. Der Ärger und Stress sind vorprogramiert.

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-- Editiert am 31.07.2010 15:29

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#15
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Dann wäre sie automatisch zur Vermietung berechtigt

und die Tochter müßte nicht im Mietvertrag stehen.
quote:

Außerdem hättet ihr im Falle eines Verkaufes keinen Kündigungsschutz.

Bist Du so zu Deinem User-Namen gekommen ?



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#16
 Von 
guest-12302.08.2010 11:09:07
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#17
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guest-12317.09.2010 19:31:21
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#18
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guest-12317.09.2010 19:31:21
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#19
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guest-12302.08.2010 09:43:09
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#20
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#21
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#22
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guest-12307.12.2010 09:31:39
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#23
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guest-12317.09.2010 19:31:21
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#24
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#25
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guest-12317.09.2010 19:31:21
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#26
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guest-12302.08.2010 11:09:07
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#27
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#28
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
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#29
 Von 
Steffi780
Status:
Frischling
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@ ohne obdach.
danke für deinen Beitrag... Sie steht nicht im Grundbuch, nur ihre Tochter, aber sie regelt halt alles.... Ich hab jetzt einen Brief aufgesetzt mit Bitte um umgehende Beseitung, ansonsten Mietminderung bzw. Firma
ausziehen wäre sicher das Vernünftigste, denn der Ärger wird vermutlich nicht enden, aber im Moment sträube ich mich halt noch, weil mein sohn hier echt happy ist... man wird sehen, wie der spaß hier weiter geht....

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