Hallo an alle die sich meinen Beitrag durchlesen
Folgende Situation, ich habe 12 Jahre in einer Wohnung gewohnt mit der Vermieterin im selben Haus. Nun haben wir uns eine Eigentumswohnung gekauft und sind trotz das wir ihr einen Nachmieter erbracht haben jetzt in die Eigentumswohnung umgezogen. Ursprünglich wollte der Nachmieter zum 01.01.13 einziehen weshalb auch immer zieht er jetzt erst zum 01.02.13 ein. Wir haben die Kündigung fristgerecht zum 31.01 geschrieben.
So weit so gut, nun sind wir am 15.12. ausgezogen und meine Vermieterin ließ mich durch einen Brief wissen das ich die Wohnung weiterhin bis zum 31.01.13 zu heizen und zu lüften hätte, damit sich kein Schimmel bilden würde. Meine Frage nun kann sie das verlangen?
Ich glaube eher das dies eine Schikane dafür ist, weil ich das Schloss der Wohnungstür ausgetauscht habe, für die Zeit bis zur Wohnungsabnahme. Dies habe ich gemacht weil Sie von allen Wohnungen einen Haustürschlüssel einbehält da sie der Auffassung ist sie müsse in einem Notfall reagieren können um dann in die Wohnung zu gelangen. Ich habe für diesen Fall einen Schlüssel bei meiner Tochter, die im Ort wohnt deponiert und es sie wissen lassen.
Freue mich über eine Antwort
Liebe Grüße
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nach Auszug soll ich weiter Heizen und lüften
18. Dezember 2012
Thema abonnieren
Frage vom 18. Dezember 2012 | 03:19
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
nach Auszug soll ich weiter Heizen und lüften
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#1
Antwort vom 18. Dezember 2012 | 08:08
Von
Status: Schüler (457 Beiträge, 101x hilfreich)
Hallo Claudia 2004
quote:
So weit so gut, nun sind wir am 15.12. ausgezogen und meine Vermieterin ließ mich durch einen Brief wissen das ich die Wohnung weiterhin bis zum 31.01.13 zu heizen und zu lüften hätte, damit sich kein Schimmel bilden würde. Meine Frage nun kann sie das verlangen?
Moderat zu heizen und zu lüften sind bis zur Wohnungsübergabe verpflichtend und, vor dem Hintergrund eventueller Schadenersatzansprüche durch Schimmelbildung und evtl. geplatzter Rohre bei Nachtfrost, ratsam.
Gruß
Karakorum
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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
#2
Antwort vom 18. Dezember 2012 | 09:07
Von
Status: Richter (8406 Beiträge, 3770x hilfreich)
Ihr habt doch nicht vor, die Heizkörper in der leerstehenden Wohnung komplett auszulassen?
Es reicht sicher, wenn die Heizkörper auf 1 stehen und lüften kann man mal zwischendurch - dann passiert gar nichts.
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#3
Antwort vom 18. Dezember 2012 | 17:55
Von
Status: Lehrling (1930 Beiträge, 405x hilfreich)
Wo ist das Problem? Wenn Du verreist bist, öffnet auch nicht jemand jeden Tag das Fenster; ist auch nicht nötig, denn es wird keine Feuchte erzeugt. Die Heizung solltet ihr schon minimal an haben.
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#4
Antwort vom 18. Dezember 2012 | 19:25
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1464x hilfreich)
quote:
Es reicht sicher, wenn die Heizkörper auf 1 stehen und lüften kann man mal zwischendurch - dann passiert gar nichts.
Vorausgesetzt natürlich, die Heizung springt bei 1 schon an. Es geht darum, dass ihr eine Einstellung wählt, mit der die Heizung wenigstens soweit heizt, dass es nicht zu Frostschäden kommt, sonst wird der Spaß für euch so richtig teuer.
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