hallo ihr lieben,
ich wieder mal :-). wir sind seit 01.04. in unserem neuen heim und fühlen uns auch ganz wohl.
die abnahme des alten hauses war grauenvoll:-(. kurz zur erklärung: wir hatten leider seit der unterschrift im mv immer nur ärger mit vm, warum wissen wir eigentlich auch nicht.
die abnahme erfolgte mit mir meinem mann und dem mieter aus der soutterain wohnung und dessen freundinn, der vm und ihrer maklerin und einen freund des vm.
wie gesagt die abnahme war grauenvoll, wir haben ehrlich das haus ordentlich hinterlassen, als wir einzogen war nicht neu renoviert (war auch nicht nötig) als wir auszogen 1 1/2 jahre später haben wir auch nicht renoviert da nicht nötig. wir haben die löcher zugemacht und das haus penibelst geputzt.
die maklerin und vm sind zum teil einzeln bzw. zusammen ohne uns in die zimmer gegangen haben sich eingesperrt und dann mängel gefunden (die allerdings vorher schon da waren, zb. ein kratzer im 20 jahre alten parkett, oder der Duschgriff war plötzlich kaputt bis zur besichtigung war er noch ganz, ach und die ein oder andere persönliche beleidigung.
wir haben das abnahme protokoll zum schluss unterschrieben, wir hatten kleine mängel noch ausgebessert. der garagenöffner war kaputt und wir haben festgehalten, das wir diesen reparieren.
vor 1 1/2 wochen haben wir dem vm diesen öffner per einschreiben zugeschickt ebenfalls ein schreiben der gasfirma indem sie die zählerstände unterschreiben soll, und mit der bitte die kaution freizugeben (3000€). bis jetzt nix, keine antwort nix.
Was sollen wir als nächstes machen? ich dachte mir, nochmal ein Brief mit frist von 7 tagen setzen und dann? klagen?
sorry für den langen text:-)
lg
hmanu75
..nach Auszug/ Kaution
23. April 2007
Thema abonnieren
Frage vom 23. April 2007 | 16:42
Von
Status: Schüler (235 Beiträge, 5x hilfreich)
..nach Auszug/ Kaution
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. April 2007 | 17:39
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... bis zu sechs monaten kann euer vm sich schon zeit lassen - also kein anlass zu überstürztem handeln, oder?
#2
Antwort vom 24. April 2007 | 07:41
Von
Status: Schüler (235 Beiträge, 5x hilfreich)
hallo,
klar weiß ich das mit den 6 Monaten, allerdings habe ich mal gehört, dass die Kaution nicht ohne Angaben von Gründen einbehalten werden darf. Und auch nicht die ganze oder?
lg
hmanu
Und jetzt?
Schon
268.159
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
16 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
9 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
25 Antworten