nach Auszug, Vermieter bestellt Maler, wer zahlt?

27. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sommelier89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
nach Auszug, Vermieter bestellt Maler, wer zahlt?

Servus,

also ich bin am 26.10. ausgezogen aus meiner Wohnung. Es war 1. Bezug, das Haus war neugebaut. (2 Jahre drin gewohnt) Ich habe schon 1 Monat woanders gewohnt und die WOhnung stand quasi 1 Monat leer. Der Vermieter war in der Zeit (ohne unser Wissen) in der Wohnung und die neuen Mieter haben (auch ohne unser Wissen) das komplette Wohnzimmer schon voll gestellt.
Am 25.10. bin ich extra in die Wohnung gefahren und wollte die 2 Tage nutzen um zu streichen.

Die Wand war aus Raufaser Beton (o.ä.) und mein 1. Anstrich vom September in der Küche war nicht so schön.
Wie gesagt am 25.10. bin ich dann extra in die Wohnung, der Vermieter kam gleich auf mich zu und hat gesagt ich soll nicht streichen, weil ich es eh nicht kann. Ich hätte auch zb. Im Wohnzimmer nicht streichen können, weil dort wie gesagt alles voll stand.

Ich muss zugeben ich habe einige Löcher gebohrt. Diese habe ich normal mit Spachtel gefüllt, leider hat man das natürlich gesehen, weil die Wand damit natürlich nicht mehr die gleiche Struktur hatte wie vorher.
Jetzt beauftragt der Vermieter einen Maler, der alle "gespachtelten Löcher" wieder öffnet, neu zu macht und komplett streicht.

JEtzt meine Frage, der VErmieter sagt ich müsse das alles zahlen, aber muss ich das wirklich? auf Wunsch des Vermieters habe ich ja nicht gestrichen. Der Maler bräcuhte auch nicht alle Wände streichen , weil die Wände ohne Löcher noch perfekt weiß sind, aber das kann ich dann ja nicht mehr nachvollziehen, anhand der Abrechnung...

Ich habe eine Rechtschutz und werde diese auch benutzen, möchte aber vorher wissen , wie es im allgemeinen aussieht.

Mfg

Tobias

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat:
Der Vermieter war in der Zeit (ohne unser Wissen) in der Wohnung und die neuen Mieter haben (auch ohne unser Wissen) das komplette Wohnzimmer schon voll gestellt.

Das war Hausfriedensbruch. Wenn du nachweisen kannst, wann genau das erfolgt ist, kannst du die Miete auch noch rückwirkend mindern. Als Anhaltspunkt könnte man (Fläche wohnzimmer)*(anzahl Tage)/(Gesamtwohnfläche*31)*Bruttomonatsmiete nehmen. Zudem wäre natürlich auch noch eine Strafanzeige möglich, was dir jedoch nichts bringt.

Was genau wurde denn eigentlich zwischen dir und dem Vermieter vereinbart? Bis wann zahlst du Miete?

Hintergrund: Der Vermieter muss dir die Möglichkeit geben, deine vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Macht er dies nicht, kann er von dir auch keine Malerkosten ersetzt verlangen. Dies gilt zumindest solange, wie du nicht deutlich zu verstehen gegeben hast, dass du nicht streichen willst.

Zitat:
Ich habe eine Rechtschutz und werde diese auch benutzen

Dann mach das. Ob es viel bringt, weiß ich nicht. Du wärst nach 2 Jahren vermutlich nicht verpflichtet gewesen, die Wohnung zu streichen. Durch deine mißlungenden Versuche kann sich das aber geändert haben. Hast du damit einen Schaden verusacht (häßliche Flecken z.B.), so musst du dafür auch geradestehen.


1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sommelier89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Servus,

Habe die Küche begonnen, die sah danach tatsächlich nicht gut aus (Flecken etc.) , dies wollt ich ja beheben indem ich nochmal ordentlich streiche. Der Vermieter hat daraufhin mir gesagt ich solle das streichen lassen.
Damit ist ja die Frage, ob ich dann den Maler zahlen muss.

Mfg

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Was genau wurde denn eigentlich zwischen dir und dem Vermieter vereinbart? Bis wann zahlst du Miete?

Und wie kam der Vermieter rein?
Hast Du ihm eventuell schon die Schlüssel zurückgegeben?
Beantworte doch erst einmal die Fragen - erst dann kann man weitersehen.

Sinnvoll wäre es auch, wenn Du den Mietvertrag - fragliche Stelle > Schönheitsreparatur hochlädst.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sommelier89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Servus,

also ich bezahle bis 31.10. Miete. Der Vermieter kam rein , weil er drauf bestanden hat einen Schlüssel zu behalten, falls Rohrbruch etc. passiert , während wir nicht da sind. Ich habe damals eingewilligt, weil ich ein gutes Verhältnis für wichtig empfand.
Leider war es nicht so...

ZUm Thema Schönheitsreperaturen:

Für Beschädigungnen der Mieträume und des Gebäudes sowie der zugehörigen Anlagen, ist der Mieter ersatzpflichtig , soweitsie von ihm, zu seinem Haushalt gehörenden PErsonen, Besuchern sowie Untermietern bzw. solchen Personen, die als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen tätig wurden, verursacht worden sind.

Die Schönheitsreperatur trägt der Mieter.
Der Verpflichtete hat die Schönheitsreperaturen innerhalb der Wohnung regelmäßig und fachgerecht vornehmen zu lassen. Die Schönheitsreperaturen umfassen insbesondere:

Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Fenster und Außenfenster von innen sowie sämtliche Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper.

Regelmäßig werden Schönheitsreperaturen, dh. Renovierung von Wänden und Decken in den Mieträumenin folgenden Zeitabständen fällig:

in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre
in Wohn- Schlafräumen und Fluren, Dielen, WC alle 5 Jahre
in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre

Das Streichen des inneren Holzwerkes sowie der Heizkörper und der Heizungsrohre hat nach Ablauf von 7 Jahren zu erfolgen.

Ist eine Durchführung der Schönheitsreperaturen ganz oder teilweise objektiv erforderlich , so hat der Mieter diese bis zum Beendigungszeitpunkt auszuführen.



Wie gesagt den Hausfriedensbruch möchte ich nicht anzeigen und auch eigentlich nichts von meiner bezahlten Miete abziehen, aber das ich den Maler bezahle, wenn der Vermieter sagt : "Ich soll nicht streichen" dann find ich das schwierig....


Mfg

Tobias


2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sommelier89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Keiner?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Sommelier89):
Keiner?

Bin ich keiner? Ich habe doch bereits meine Meinung mitgeteilt. Unabhängig davon, ob diese Klauseln gültig sind, bist du für Beschädigungen verantwortlich. Ob deine Renovierungsversuche solche Beschädigungen darstellen, kommt auf das genaue Aussehen an. Bis zum 31.10. durfte dir der Vermieter nicht verbieten, in der Wohnung zu bleiben und selber zu streichen. Hast du denn überhaupt noch den Schlüssel und willst du selber streichen? Dann sag das umgehend unter Zeugen dem Vermieter und mach es. Verweigert er die Herausgabe des Schlüssels, dann wird er wahrscheinlich nichts fordern können.

Aber du hast doch eine Rechtsschutzversicherung. Der Anwalt wird dir das genau aufgröseln können.

Zu der Klausel noch zwei Fragen an alle (zur Bewertung der Situtaion des Mieters sind die aber meiner Meinung nach irrelevant): Die Klausel sieht mir eigentlich ganz okay aus. Nur zwei Dinge stören mich
1)
Zitat:
Das Streichen des inneren Holzwerkes sowie der Heizkörper und der Heizungsrohre hat nach Ablauf von 7 Jahren zu erfolgen.

Da steht kein regelmäßig davor, das ist dem Wortlaut nach ganz klar eine starre Frist. Killt das dann die ganze Klausel?
2)
Zitat:
Der Verpflichtete hat die Schönheitsreperaturen innerhalb der Wohnung regelmäßig und fachgerecht vornehmen zu lassen.

Zitat:
Ist eine Durchführung der Schönheitsreperaturen ganz oder teilweise objektiv erforderlich , so hat der Mieter diese bis zum Beendigungszeitpunkt auszuführen.

Dem Wortlaut der ersten Klausel zufolge, ist der Mieter nicht berechtigt, die Schönheitsreparaturen selber durchzuführen. Er muss sie vornehmen lassen. Beim zweiten Teil wird er dagegen verpflichtet, sie selber auszuführen. Beides ist meines Wissens nach nicht erlaubt. Der Mieter muss immer die Wahl haben, sie selber durchzuführen oder durchführen zu lassen. Killt das die Klausel?

Die meisten Schreiber hier wissen natürlich, wie die Klausel gemeint ist. Darauf kommt es aber nicht an. Es wird darauf ankommen, ob sie eindeutig ist und wie ein normaler Mieter sie verstehen würde. Und da bin ich mir nicht so sicher, ob die Klausel hält.

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