mündlicher vertrag- Kündigungsfrist

7. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
sonyeric
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
mündlicher vertrag- Kündigungsfrist

ja servus, hab nen riesen problem...

also wir haben mit unserem Vermieter (der chef von meinem Freund) einen mündlichen Mietvertrag... Ja und heute kam der Anruf wir sollen unsere koffer packen und ausziehen weil ein anderer hier rein will... geht das so einfach? ich mein wir stehen heut abend vielleicht auf der straße!!!
HILFEEEEE

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ein mündlicher Mietvertrag ist genauso gültig wie ein schriftlicher. Ihr könnt mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, der VM nur bei Eigenbedarf.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Also, ignorieren und am besten KEINEN schriftlichen MV abschliessen, da der mündliche Euch i.d.R. besser stellt als ein schriftlicher.

Gruß

Michael

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