mündlicher Mietvertrag einer Garage

9. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
cracy0708
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
mündlicher Mietvertrag einer Garage

guten tag,

folgendes problem.
ich habe einen mündlichen Mietvertrag einer Garage. diesen beschloss ich mit Vermieter vor etwa 2 Jahren. die Vereinbarung war , ich richte die Garage wieder her (war im miserablen Zustand) und dafür kann ich 3 Jahre mietfrei die Garage nutzen. Einen mitpreis wurde nicht erwähnt und habe auch noch nie dafür miete gezahlt. kann der Vermieter nun von mir verlangen , die miete der vergangenen Jahre zu zahlen?


Weiteres problem

Die oben genannte Garage wurde damals als schwarzbau errichtet.ich habe dies beim Bauamt erfragt. dies wird der Vermieter sicher nicht wissen, da der Vermieter fast jedes Jahr wechselt. habe ich etwas zu befürchten wenn zb andere Mieter zum Vermieter gehen und sagen das dies ein schwarzbau ist? übrigens : diese Garage wurde NICHT von mir errichtet.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ladida
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 32x hilfreich)

Wie soll eine solche mündliche Vereinbarung über drei Jahre funktionieren, wenn der Vermieter fast jährlich wechselt?
Den Schwarzbau wird wohl niemand interessieren. Mir ist nicht verständlich, wie man unter gegebenen Umständen sowas mündlich abschließen kann...

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#2
 Von 
cracy0708
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

es ist ja in diesem sinne kein richtiger vermieterwechsel. es ist mehr so das die sich ständig umbenennen. die mitarbeiter bleiben ja die gleichen. ich weiss auch nicht warum die das machen. wir wohnen seit 2014 hier. und die haben sich schon 4 mal umbenannt.

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#3
 Von 
Ladida
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 32x hilfreich)

Grundsätzlich "bricht Kauf Miete nicht", d.h. es ist egal wie oft umfirmiert wird und welcher Sachbearbeiter oder Vertreter des Eigentümers hier was sagt. Das Ganze wird aber durch fehlende Beweismöglichkeiten schwierig. Wenn beim mündlichen Vertragsschluss seinerzeit niemand dabei war, der in Deinem Sinne testieren kann, so sieht es schlecht aus. Natürlich ist auch Deine Aussage etwas wert- Du könntest es drauf ankommen lassen.

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#4
 Von 
cracy0708
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

meine lebensgefährtin war dabei. wir hatten viele telefonate mit einer der sekrätrinnen zwecks dieser garage und der bedingungen.

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#5
 Von 
Ladida
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von cracy0708):
meine lebensgefährtin war dabei. wir hatten viele telefonate mit einer der sekrätrinnen zwecks dieser garage und der bedingungen.


OK, wenn es dann noch Kaufbelege gibt für Baumaterial und evtl. Zeugen, die Dich an der Garage haben werkeln sehen, so wären das schonmal Beweise. Das müssen dann aber Arbeiten an der "Substanz" der Garage sein, also kein Aufstellen von Regalen oder sowas, denn das macht ja jeder Mieter. Wenn hier also eine echte Mieterinvestition belegbar ist und vielleicht auch noch diese Sekretärin in Deinem Sinne aussagen würde, so würde das dann vor Gericht nicht mehr gar so schlecht aussehen.
Viel Erfolg!

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#6
 Von 
cracy0708
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

belege habe ich keine, aber ich musste damals die garage mit kantholz verlängern müssen , da mein auto nicht reinpasste. da hatte ich hilfe von einem freund.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von cracy0708):
dafür kann ich 3 Jahre mietfrei die Garage nutzen.

Das kann man jetzt wie genau beweisen?



Zitat (von cracy0708):
habe ich etwas zu befürchten wenn zb andere Mieter zum Vermieter gehen und sagen das dies ein schwarzbau ist?

Nö, das hätte man nur wenn es tatsächlcih ein Schwarzbau wäre.
Das was andere nur behaupten, ist keine Rechtsgrundlage.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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