Hallo!
Habe zum 1.11.06 eine Wohnung als Nachmieter eines Bekannten übernommen. Der Vermieter hat mir einen Mietvertrag zugesichert und daraufhin meine Daten ( Bankverbindung ) bekommen. Der VM hat auch im November einen Geldbetrag mit dem Vermerk M 11/2006 abgebucht. Da ich ständig unterwegs bin, hat mein bekannter weiter die Schlüssel für die Wohnung behalten,damit er in Ruhe seine Sachen rausholen kann. Nun habe ich am 2.1.2007 immernoch keinen Mietvertrag erhalten und habe daraufhin die Miete für 12/06 und 01/07 auf mein Konto zurückbuchen lassen. Bevor ich überhaupt etwas erklären konnte hatte ich am 8.1.07 die fristlose Kündigung im Briefkasten mit den Aufforderungen:
1. Räumung der Wohnung zum 11.1.07
2. Zahlung der Austehenden 2 MM bis zum 15.1.07
3. Durchführung der Schönheitsreparaturen ( Renovierung der Mietsache )
und dem Hinweis mich Rückwirkend zum 30.11.06 abzumelden,da ich mich sonst strafbar machen würde.
Was haltet Ihr davon und wie soll ich mich jetzt verhalten?
Muss noch dazusagen das mein Bekannter immernoch ein Teil seiner Sachen in der Wohnung hat.
Danke
-- Editiert von Enrico 78 am 09.01.2007 15:55:24
mündlicher Mietvertag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Du hast einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen, was auch möglich und zulässig ist und jetzt die Miete nicht bezahlt. Oder bist Du ggfls. in den Mietvertrag Deines Vormieters eingetreten, so dass dieser jetzt fürr Dich weiter gilt?
Da Du nunmehr mit 2 Monatsmieten im Rückstand bist, ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Wenn Du jetzt jedoch die 2 Monatsmieten umgehend bezahlst, dann ist damit automatisch die fristlose Kündigung hinfällig.
Schönheitsreparaturen sind auf keinen Fall fällig, da ohne entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag diese vom Vermieter durchzuführen sind. Aus diesem Grund würde ich mich nunmehr an Deiner Stelle weigern, einen schriftlichen Mietvertrag zu unterschreiben, da die Regelungen des BGB, die bei einem mündlichen Mietvertrag gelten, im Regelfall für den Mieter günstiger sind.
Die Kosten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit der unberechtigten Rückbuchung der Miete entstanden sind, sowie eventuelle Kosten für die fristlose Kündigung sind von Dir zu tragen.
-- Editiert von hh am 09.01.2007 16:15:19
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