Hallo,
müssen wegen trennung die gemeinsame wohnung aufgeben. wir haben die wohnung im oktober 2002 bezogen bei einer privatvermieterin welche uns in den mietvertrag eine mindestmietzeit von 3 jahren eingetragen hat.
nun haben wir versucht die wohnung im märz zum 30.6. zu kündigen. die vermieterin teilte uns mit das das nicht moeglich sei, denn die 3 jahre sind erst im oktober zuende. im oktober nach ablauf koennten wir dann die kuendigung einreichen und wären nach weiteren 3 monaten also zum 31.12.2005 aus dem mietvertrag draussen.
ist das korrekt ?! gibt es irgenteine möglichkeit da rauszukommen ?! ich habe gelesen das eine mindestmietzeit laut neuem mietgesetz nichtmehr gültig ist. bin aber absoluter laie auf dem gebiet.
erschwerend kommt hinzu das ich arbeitslos bin und die hohe miete unmoeglich alleine zahlen kann bis 31.12.
bin für jeden tipp dankbar !
mindestmietzeit - vermieter lässt uns nicht raus !
2. Mai 2005
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Frage vom 2. Mai 2005 | 13:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
mindestmietzeit - vermieter lässt uns nicht raus !
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#1
Antwort vom 2. Mai 2005 | 13:35
Von
Status: Schüler (152 Beiträge, 7x hilfreich)
Sie können die Wohnung zum Ende der 3 Jahre kündigen als zu Ende Oktober.
Bieten Sie Ihrer Vermieterin an einen Nachmieter zu suchen und schildern Sie ihr Ihre finanzielle Lage. Es macht ja schließlich keinen Sinn einen Mieter zu haben, der nicht zahlen kann.
#2
Antwort vom 2. Mai 2005 | 13:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
in unserem mietvertrag steht drin, das die wohnung erst NACH ablauf der 3 jährigen frist mit den üblichen 3 monaten gekündigt werden kann. also 1.januar 2005 ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. Mai 2005 | 15:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ist den laufzeit von 3 jahren überhaupt tatsächlich nach neuem mietgesetz zulässig ?!
#4
Antwort vom 2. Mai 2005 | 17:23
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Ein Kündigungsausschluss ist bis zu 4 Jahren möglich.
http://www.123recht.net/article.asp?a=12989
Die Vereinbarung ist daher gültig.
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