ich habe meinen gewerbemietvertrag ordnungsgemäß am 29.06.2004 zum 31.12.04 meinem vermieter gekündigt. das ganze wurde ihm per einschreiben mit rückschein zugestellt.
benötige ich hier eine nochmalige bestätigung seitens des vermieters dass er der kündigung zustimmt.
danke
mietvertrag ordnungsgemäß gekündigt
2. Juli 2004
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Frage vom 2. Juli 2004 | 09:02
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 2x hilfreich)
mietvertrag ordnungsgemäß gekündigt
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#1
Antwort vom 2. Juli 2004 | 10:09
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Die Kündigung ist wirksam, wenn Du den rechtzeitigen Eingang des Schreiben beim Vermieter beweisen kannst.
Ein unterschriebener Rückschein reicht daher aus.
#2
Antwort vom 2. Juli 2004 | 13:14
Von
Status: Lehrling (1706 Beiträge, 154x hilfreich)
Wenn der Vermieter die Kündigung nicht von sich aus bestätigt, würde ich vorsichtshalber mal nachfragen (Ende Juli).
Nicht dass er sich nachher "unerwartet" quer stellt.
Gruss
MichiM
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#3
Antwort vom 5. Juli 2004 | 05:56
Von
Status: Schüler (450 Beiträge, 301x hilfreich)
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