Mietverhältnis ohne Mietvertrag - was passiert bei Eigenbedarfskündigung

15. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
bettina k
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietverhältnis ohne Mietvertrag - was passiert bei Eigenbedarfskündigung

hallo,
ich wohne seit fast 2 jahren in einer wohnung in einem haus, das jetzt von selbstnutzern übernommen werden soll. diese möchten das haus sehr bald kaufen und dann auch umgehend mit der sanierung sowie dem einzug beginnen. ich möchte allerdings weiterhin in dieser wohnung wohnen bleiben. falls es aber zu einer kündigung meines mietverhältnisses kommen sollte, möchte ich natürlich eine abfindung bekommen, da ich eine wohnung in dieser wohnlage zu diesem günstigen preis nicht mehr bekommen kann.

das problem ist allerdings, dass ich keinen richtigen mietvertrag habe, sondern die miete an meinen vormieter gezahlt habe, der diese an seinen vormieter zahlte, welcher wiederum an den eigentümer zahlte und auch der hauptmieter war. dieser wird jedoch bald der besitzer sein und möchte die wohnung selbst nutzen. das mietverhältnis ist also nur ein mündliches und lediglich durch überweisungsbelege zu beweisen.

meine frage ist nun, ob ich eine chance auf weitere wohnungsnutzung bzw. auf eine angemessene entschädigung habe.

vielen dank für ihre hilffe, bettina.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Wenn hier berechtigter Eigenbedarf vorliegt, dann hast Du keine Chance auf eine weitere Wohnungsnutzung oder eine angemessene Entschädigung. Du kannst natürlich trotzdem versuchen, eine Entschädigung zu bekommen.

Es sieht zwar auf den ersten Blick so aus, dass hier berechtigter Eigenbedarf vorliegt. Abschließend kann man das aber ohne Detailkenntnisse nicht beurteilen.

Dass Du keinen schriftlichen Mietvertrag hast, spielt bei der Beurteilung der Sachlage keine Rolle. Es würde sich dadurch nichts ändern.

Durch den mündlichen Mietvertrag gibt es wahrscheinlich keine Vereinbarungen zur Renovierung. Du bist daher in dieser Hinsicht zu nichts verpflichtet.

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#2
 Von 
bettina k
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ab wann ist es denn berechtigter eigenbedarf?
und wo kann ich das schriftlich nachlesen, dass ich auch mieter ohne mietvertrag bin?
gelten so auch alle regeln hinsichtilich kündigungsfristen?


-- Editiert von bettina k am 18.01.2005 17:42:10

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