mietminderung wegen schimmel-wie gehe ich nun vor?

18. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
dieGs
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
mietminderung wegen schimmel-wie gehe ich nun vor?

wir haben in unserer wohnung sehr stark mit feuchten wänden zu kämpfen. die gesamte wohnung ist von der luftfeuchtigkeit her sehr feucht, auch aufgrund der neuen fenster, die wirklich sowas von dicht sind - deswegen das problem. wir haben 1 große ungedämmte außenwand, die an einer gedämmten außenwand aneckt. dadurch ist es noch doppelt so schlimm. es bildet sich immer wieder schimmel, in allen räumen. selbst auf dinge, die sich nicht an der wand befinden. die möbel verziehen sich und wir haben nun ein baby, was nachgewiesen auf grund dessen eine bronchitis entwickelt hat. der vermieter wurde schon benachrichtigt, er bemühte sich auch schnell und es wurden innendämmplatten in 2 räumen an die wand geklebt. aber es hat sich nichts gebessert. der kinderarzt rät zum auszug, was wir auch bis zum nächsten winter vorhaben.

meine frage ist nun, haben wir das recht, bis dahin eine mietkürzung vorzunehemn? wie gehe ich da vor? muss ich dafür zu einem anwalt?

vielen dank und liebe grüße

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11 Antworten
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#2
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
der kinderarzt rät zum auszug


So schlimm ist es also schon und der Vermieter kommt mit Dämmplatten! Was soll man von solch einem Menschen halten…

Sie sollten dem Rat des ausgebildeten Arztes unbedingt folgen! Lassen Sie sich attestieren, dass das Leben in dieser Wohnung nicht mehr möglich ist. Damit werden Sie als ehrlicher Mieter dann auch gute Chancen vor Gericht haben, dass der hilflose und planlose Vermieter auch Ihre Aufwendungen für Ihren notwendigen Umzug tragen muss. Letztendlich hat dies auch nur der Vermieter zu verantworten, da sich die Immobilie ja in dessen Eigentum befindet, obwohl Sie als Mieter die Wohnung im Besitz haben. Schließlich werden Sie uU einen Makler benötigen, einen Umzugsservice usw.

Jedoch sollten Sie in Ihrem speziellen Fall auch den Rat eines Experten einholen. Beauftragen Sie einen Fachanwalt oder Sie fragen die Experten v örtl. Mieterverein vor Ort. Denken Sie auch daran, Ihr Recht auf Minderung der Miete unbedingt in Anspruch zu nehmen. Oder wollen Sie noch eine hohe mtl. Belastung für die permanente Gesundheitsgefährdung bezahlen?

Und hören Sie nicht auf die vielen VM hier, die Ihnen gleich klarmachen, dass Sie als Mieter völlig falsch lüften!

Christine


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wenn gegen die Regeln der Baukunst verstoßen wurde, nützt das Lüften mit oder ohne Stoß :grins: überhaupt gar nie nichts.

Dieses ständige Gelabere vom Falschlüften stinkt zum Himmel.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8411 Beiträge, 3772x hilfreich)

Sehe ich auch so: Manche kommen hier standardmäßig mit Lüften! Quatsch!
Außerdem: Der VM ist in der Beweispflicht, wenn er einem Mieter die Schimmelverursachung unterstellt, also die Falsche-Lüftung-Story in die Welt setzte. Der Mieter ist nicht verpflichtet zu beweisen, dass er es NICHT war.

Wg. der Höhe der Mietminderung suche im Netz mit den Stichworten ´Schimmel` und ´Mietminderung´, es kommt auf das Ausmaß des Schadens an.

Da der VM euch aber scheinbar nicht mit der Mär vom falschen Lüften belästigt und seinerseits auch gleich reagiert hat, könnt ihr euch vielleicht mit ihm ohne Rechtsstreit auf einen Minderungsbetrag einigen. Und der Auszug aus einer verschimmelten Wohnung würde ich nicht bis Winter anstehen lassen, schon gar nicht mit kleinem Kind. Auch bei trockenem Wetter verschwindet der Schimmel nicht und die Sporen befinden sich unsichtbar und unriechbar im ganzen Raum, das kann zu chronischer Lungenschädigung führen.

-- Editiert am 18.03.2011 12:22

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
dieGs
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

die sache mit dem lüften:

ich lüfte 2 mal täglich richtig, alle fenster auf durchzug für mind. 5 min. auch heizen tu ich angemessen, so dass die wohnung immer eine temperatur von 20- 22 grad hat. wenn wir unterwegs sind, ist die wohnung auch nicht kälter als 18 - 19 grad.

weiß nicht, ob wir so schnell eine wohnung finden. bin nur froh, dass der winter fast rum ist. im sommer haben wir ja keine probleme damit. und bis wir umziehen will ich auch irgendwie nicht einsehen, die volle miete für diese wohnung zu zahlen. die ersparnis, die wir dadurch hätten, könnte man dann in den umzug investieren, haben das geld ja auch nicht so locker in den taschen sitzen.

also ist die erste anlaufstelle mieterschutz? oder direkt zum anwalt?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
also ist die erste anlaufstelle mieterschutz? oder direkt zum anwalt?


Also etwa Eigeninitiative müssen Sie schon selber aufbringen. Alternativ können Sie als geschädigter Mieter auch alles so lassen wie es ist. Es zwingt Sie ja niemand zum handeln und der Schnupfen bei dem kleinen, das wird schon…!

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
die gesamte wohnung ist von der luftfeuchtigkeit her sehr feucht

Wo kommt die hohe Luftfeuchtigkeit eigentlich her ?



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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Wo kommt die hohe Luftfeuchtigkeit eigentlich her ?




..stelle eine gekühlte Flasche aus dem Kühlschrank auf den Tisch.......so ist es auch mit falscher oder fehlender Dämmung.

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