mieter renoviert statt vermieter

10. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.12.2012 02:45:33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
mieter renoviert statt vermieter

Hallo ich habe ein Problem ich bin letztes jahr mit meiner frau in eine wohnung gezogen die warr nicht einzugsrenoviert.
Mein problem ist in der wohnung lag ein alter teppich der vermieter meinte macht was ihr wollt mit dem teppich schmeist ihn raus oder behaltet ihn nun will er für den tepich geld haben. beim einzug muste ich seine alte möbel entsorgen. Habe den teppich auch entsorgt und laminat in der ganzen wohnung verlegt kann ich diesen laminat jetzt mir auszahlen lassen ? Vermieter ist die Schwester mit ihrem mann vopn meiner Frau. Im mietvertrag steht nichts das ich renovieren muss.

Danke für jeden geschriebenen Rat.

Gruß

AlexanderS1985

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
ich habe ein Problem

Welches denn ?
Wollt Ihr jetzt schon wieder ausziehen ?



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12310.12.2012 02:45:33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sind da schon ausgezogen wohnen seit 1 juli in neuer wohnung und der alte vermieter möchte halt für den teppich geld.

Problem beschreibung:
Mein problem ist in der wohnung lag ein alter teppich der vermieter meinte macht was ihr wollt mit dem teppich schmeist ihn raus oder behaltet ihn nun will er für den tepich geld haben. beim einzug muste ich seine alte möbel entsorgen. Habe den teppich auch entsorgt und laminat in der ganzen wohnung verlegt kann ich diesen laminat jetzt mir auszahlen lassen ? Vermieter ist die Schwester mit ihrem mann vopn meiner Frau. Im mietvertrag steht nichts das ich renovieren muss.

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#3
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Da die Absprache ja wohl nur mündlich war, könnte dem Vermieter ein Schadenersatz zustehen, wenn nicht nachzuweisen ist, dass Ihr den Teppich entsorgen durftet. Dann aber auch nur Anspruch auf den Zeitwert des Teppichs.

Eine Kostenerstattung für das Laminat hättet Ihr vor dessen Verlegung absprechen müssen mit dem Vermieter. Jetzt ist es eher so, dass der Vermieter eine Rückgabe der Wohnung mit Teppich verlangen könnte.

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#5
 Von 
guest-12310.12.2012 02:45:33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist aber auch wir sind ja in eine unrenovierte wohnung eingezogen sogar eine sozialarbeiterin kam hat den teppich besichtigt und meinte das geht garnicht wie der teppich ausieht hat sie auch gefragt wie alt der teppich ist wir antworteten 8 jahre wir wusten es vo der schwesteer meiner frau. Die Sozialarbeiterin meinte der muss raus schon alleine deswegen weil meine frau in dem zeitpunkt schwanger wahr und schon wegen dem Kind sollte der teppich raus. Der Teppich wahr so vewrsaut mit essensresten die schon jahre drin wahren die nicht mehr raus gingen.

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das habt Ihr doch vor Unterschrift des Mietvertrages auch schon so gesehen und akzeptiert, oder ??

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12310.12.2012 02:45:33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ja haben wir aber er meinte auch das er neuen boden legen wird aber kam nie dazu hab ich halt alles gekauft und verlegt

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0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Diese Sozialarbeiter haben es wirklich drauf; die erstellen jetzt sogar schon Teppichgutachten.



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#11
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Teppich ist bei einer Mietwohnung nicht mehr gefragt.

Der Vermieter soll erklären warum er den alten abgenutzten Teppich haben will anstatt den neuen Laminatboden kostenlos zu akzeptieren ?
Er macht sogar dabei "Neu für Alt" Gewinn. Besser geht`s nicht.


0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Im Grundsatz muss die Wohnung in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem diese übernommen worden ist. Oft steht etwas davon Abweichendes im Mietvertrag (hier wegen des Teppichs wohl aber nicht). Daher müsste die Wohnung mit Teppich zurückgegeben werden, es sei denn, die Fragesteller können beweisen, dass Ihnen der Vermieter erlaubt hat, den Teppich zu entfernen (=Zeugen?).

Andernfalls wäre im Grundsatz Schadenersatz zu leisten. Die Schadenshöhe muss der Vermieter beweisen. Für einen alten Teppich schuldet der Mieter aber keinen neuwertigen Teppich; er kann hier einen Abzug alt für neu vornehmen, d.h. nur den Wert erstatten, den Teppich noch hatte, als er entfernt wurde. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass kein Ersatz zu leisten ist. Mit Urteil vom 30.08.2007 (222 C 299/06) hat das AG Köln entschieden, dass Schadenersatz dann nicht geleistet werden muss, wenn der Vermieter ohnehin alsbald eine renovierungsbedürftige Sache hätte erneuern müssen. Das müsste der Mieter beweisen (=Zeugen zum Teppichzustand?)

Sofern entgegengehalten wird, der Mieter hätte den Teppich akzeptiert („Das habt Ihr doch vor Unterschrift des Mietvertrages auch schon so gesehen und akzeptiert, oder ??"), greift dieses Argument nicht, denn die Fragesteller führen ja aus, dass der Teppich in Absprache mit dem Vermieter entsorgt werden sollte. Die Fragesteller haben den Teppich also gerade nicht akzeptiert.
Im Übrigen kann aus dem Einzug von Mietern in eine renovierungsbedürftige Wohnung auch nicht geschlossen werden, dass die Mieter dem Vermieter die Verpflichtung zum Erhalt der Mietsache erlassen hätten.

Wenn der Vermieter Ersatz für den Teppich haben will, ist davon auszugehen, dass er auch möchte, dass Sie den Laminat entfernen. Fragen Sie den Vermieter daher, wann Sie den Laminat herausreißen dürfen. Wenn Sie die Sache als Ex-Mieter geschickt anstellen, dann teilt Ihnen der Vermieter mit ein bisschen Glück mit, dass er Ihnen schriftlich mitteilt, er habe kein Interesse, dass Sie den Laminat rausreißen. Damit macht sich der Vermieter dann seinen Ersatzanspruch kaputt, denn er genehmigt dadurch den von Ihnen verlegten Laminat. Laminat behalten wollen und gleichzeitig Ersatz für einen neuen Teppich verlangen geht nämlich nicht.


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#14
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Leute,
das ist doch eindeutig irgendeine "Familienkiste" ohne grundsätzlichen mietrechtlichen Hintergrund.



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#20
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
In diesem Fall lag der Einbau des Laminates im Interesse des Vermieters ...


Das ist keineswegs sicher.

So lautet dein Zitat in voller Länge:

"Eine Zahlungspflicht des Vermieters kommt nur in Betracht, wenn die Baumaßnahmen den Interessen des Vermieters und seinem wirklichen oder mutmaßlichen Willen entsprachen oder der Vermieter bereichert ist. ( OLG Düsseldorf NJW RR 92, 716; LG Mannheim WM 96, 143). Die Bereicherung kann nur darin liegen, dass sich der Verkehrswert der Mietsache erhöht hat, oder ein höherer Mietzins erzielbar ist ( OLD München ZMR 97, 236). In beiden Fällen ist der Mieter beweispflichtig, in der Praxis ist es äußerst schwierig, diesen Nachweis zu führen ."

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