mieten

31. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb448815-71
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
mieten

Hallo.
ich habe eine Frage zum Auszug meines Mannes .
wir mieten ein Haus von einer wohnungsbaugesellschaft seit 2009 .
Wie würde es Fälle eines Auszüge von meinem Mann ablaufen ?
Der Mietvertrag läuft auf seinen Namen , ich bin nur Bürge .
wird wird der Vermieter wieder Schufaauskunft verlangen ?
Was wenn mein mann ohne meines wissens einfach den Mietvertrag kündigt ?
Ich habe 4 Kinder ...
er ist somit auch das Mitglied in der genossenschaft .
Wie würde es laufen ?
Lg

Fragen zur Miete?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Sollte der Mann dein Ehemann sein, so sollte man sich mal § 1361b BGB bzw. § 1568a BGB anschauen. Scheidung ist eine der wenigen Fälle, in denen einem Vermieter ein neuer Vertragspartner aufs Auge gedrückt werden kann. Der Vermieter bräuchte dann nach § 563 (4) BGB einen in der Person der Ehefrau liegenden wichtigen Grund, um dies zu verhindern.

In diesem Fall dürfte sich das ganze aber nochmal komplizieren, da es sich um eine Genossenschaft und keine normale Mietwohnung handelt. Da das ganze nicht so einfach ist, würde ich empfehlen, mit dem Mann und der Genossenschaft zu sprechen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn das nicht funktioniert, so macht der Gang zu einem Anwalt Sinn. Die Situtation ist zu komplex, um sie selber lösen zu wollen. Da vermutlich auch andere Dinge zu lösen sind, wäre hier wohl ein Anwalt für Familienrecht sinnvoll. Wobei man vorher absprechen sollte, ob dieser sich auch im Mietrecht und insbesondere bei Genossenschaften ausreichend auskennt.

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