mehrere Eigentümer: Widerspruchsrecht gegen Mieter

7. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Peter48
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
mehrere Eigentümer: Widerspruchsrecht gegen Mieter

Hallo,
ich habe zur Zeit ein kleines Problem. Zusammen mit einer weiteren Person bin ich Eigentümer eines Einfamilienhauses. Allerdings besitze ich nur einen kleinen Anteil des Hauses, sagen wir der Einfachheit halber 1/3.
Ich lebe selbst nicht mehr in dem Haus, der Miteigentümer tut dies noch.
Sehr plötzlich möchte mein Miteigentümer nun jemanden in das Haus ziehen lassen, der mir als sehr unzuverlässig bekannt ist. Das möchte ich ausdrücklich nicht, da ich einen massiven Wertverlust des Hauses erwarte.

Ist es mir irgendwie möglich unter diesen Umständen den Einzug in das Haus zu unterbinden?

Vielen Dank im Voraus,
Peter

-- Editiert Peter48 am 07.01.2015 15:45

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ja, kann man.

Mittels einer Klage.

Ob diese erfolgreich sein könnte, müsste man prüfen, das ist stark einzelfallabhängig.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Auf welcher Rechtsgrundlage lebt der andere Eigentümer allein in dem Haus? Hat er deinen Anteil gemietet, bekommst du also monatlich irgendeine Form der Nutzungsentschädigung?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Peter48
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

@vonquiddje:
Vielen Dank erst einmal für deine Antwort (auch an Harry natürlich).
Das Haus ist geerbt worden und daher stammt das geteilte Eigentum. Es wurde zunächst gemeinsam bewohnt. Ich bin dann ausgezogen, habe die Adresse noch als meinen Zweitwohnsitz angemeldet, bin aber praktisch nie da. Beim Auszug sind keine Regelungen gemacht worden, Miete wird nicht gezahlt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ist das Haus geteilt, oder gehört alles zusammen und es ist nur eine Küche und ein Bad da ?

Wie werden derzeit die Nebenkosten bezahlt, die Grundsteuer ?



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"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Peter48
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Entschuldigen Sie die späte Antwort, ich hatte die Neuigkeiten in diesem Thread nicht bemerkt.

In dem Haus gehört alles zusammen. Sämtliche Nebenkosten und auch Steuern werden vom anderen Eigentümer getragen. Er erhält allerdings einen monatlichen Pauschalbetrag, damit er sich um Nebenkosten und kleinere Instandhaltungen kümmert.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

das ist schwierig zu beurteilen. Wenn Du dort noch wohnst, wenn auch nicht immer, aber eigene drin Möbel hast UND Bad und Küche mit dem anderen teilst, denke ich, dass ein Mietvertrag generell nicht ohne Deine Zustimmung gemacht werden kann.

Ausserdem gilt: Du bist Mit-Eigentümer. Als Vermieter müssen alle Eigentümer auftreten, oder nur einer, der aber eine Vollmacht vom anderen hat.

Wenn aber die Person als "Lebenspartner" des anderen einzieht und kostenlos drin wohnt, sieht die Sache anders aus.

Wenn der Mitbesitzer behauptet, es handelt sich nur um eine Untermiete seiner Hälfte wird es auch schwierig.

Ich tendiere zu der Meinung, dass als Mit-Eigentümer Du den Mietvertrag mitunterschreiben musst. Und Dir dann auch die Hälfte der Mieter (abzügl. Unkosten) zusteht.

Ggf. melden sich die anderen nochmal zu dem Thema.

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"Chylla"

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