Hallo,;) =
Zum Besichtigungstermin haben wir es nicht geschafft, die Wohnung zu renovieren. Das ganze hat dann noch so 3 Monate über der Kündigung hinaus gedauert. Wir haben immer mit der Hausmeisterin kommuniziert, die auch für die Übergabe verantwortlich ist. Diese war immer mit dem Aufschub einverstanden. Jetzt nach mehr als 3 Jahren haben wir von der Hausverwaltung ein Schreiben bekommen, in dem u.a. die Kosten für eine Räumungsklage verlangt werden. Diese Räumungsklage haben wir aber nie bekommen!!!
Ich glaube mich auch zu erinnern, dass ich mal gelesen habe, dass der Vermieter dem Mieter Zeit zum Renovieren geben muss, auch wenn die Wohnung gekündigt ist, finde es aber auch über Google nicht. Weiss vielleicht jemand was darüber?Wir haben am 12.2 den Gerichtstermin. Ich bedanke mich sehr für eine Antwort.:) =
mehr Zeit zum Renovieren
4. Februar 2003
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Frage vom 4. Februar 2003 | 12:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
mehr Zeit zum Renovieren
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#1
Antwort vom 4. Februar 2003 | 17:50
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
definitiv muss der Vermieter dem Mieter nach Vertragsende keine zusätzlich Zeit zur Renovierung zur Verfügung stellen. Mietende ist Mietende. Der Vermieter hat für die drei Monate der Renovierungszeit auch Anspruch auf Zahlung der Miete und der Nebenkosten.
MfG
Klaus
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