mündliche Absprache wird schriftlich nicht bestätigt

12. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
3NelliV3
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
mündliche Absprache wird schriftlich nicht bestätigt

Hi liebe Ratgeber,

was kann ich tun, wenn sich mein Vermieter weigert eine mündliche Vereinbarung schriftlich zu bestätigen? Der Vermieter sicherte uns zwar immer wieder mündlich zu, dass in der gesamten Wohnung neuer Bodenbelag verlegt wird, wollte dies allerdings weder im Mietvertrag, noch in sonstiger schriftlicher Form festhalten. Er meinte dies sei unnötig, da er die Wohnung in diesem Zustand ja nicht übergeben könne. Er ist doch nicht verpflichtet Boden zu verlegen oder? Wir haben ihn immer wieder um eine schriftliche Bestätigung gebeten, aber komischer Weise möchte er uns nicht mehr persönlich empfangen. Der Boden wurde immer noch nicht verlegt und wir stehen kurz vor dem Einzug. Leider waren wir zu gutgläubig den Mietvertrag zu unterschreiben. Wenn nun der Boden fehlt -davon gehe ich mal stark aus, denn das schafft keiner in der kurzen Zeit-, müssen wir das so hinnehmen? Was können wir tun?

Tausend Dank schon mal für jede Hilfe!!!

3NelliV3

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

In welchem Zustand soll denn die Wohnung übergeben werden? (neu renoviert oder wie gesehen?)

Wenn neu renoviert o.ä., braucht ihr das nicht hinnehmen.

Wenn wie gesehen, dann helfen nur Zeugen - sonst wird die Beweisbarkeit der Aussage schwierig.

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#3
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Was können wir tun?

Bodenbelag selbst verlegen, zum Beispiel.

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... auf jeden fall selber ein protokoll der besprechung schreiben und auch die versuche protokollieren, die zusage schriftlich zu bekommen ... kann ggf. helfen.
darüber hinaus evtl. auch androhen, gar nicht erst einzuziehen, weil der grundlage für den vertrag der boden entzogen ist. selbst wenn es bluff ist damit drohen.

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#5
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...weil der grundlage für den vertrag der boden entzogen ist...

genau, sogar im doppelten Sinn:

...Wenn nun der Boden fehlt -davon gehe ich mal stark aus...

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