Guten Morgen, wir haben folgendes Problem mit dem leidigen Thema Heizung.
Wir wohnen in einer 110 qm Wohnung mit 4 Zimmern. Das Zimmer unserer Tochter (4 Jahre) wird nie richtig warm, daher haben wir einen elektrischen Heizkonvektor hinzugestellt.
Heute Morgen um 9 Uhr habe ich in der Mitte des Raums (und 1,50 Meter Höhe) eine Temperatur von 18,9 Grad gemessen, Heizung auf höchster Stufe (7).
Das Zimmer hat ca 17 qm mit 2 Fenstern und einer Dachschräge. Fenster sind dicht, Stoßlüften wird auch ausgeführt.
Der Heizkörper hat die Dimension 600 (H) x 480 (B) x 150 (T) und ist 3 wandig bzw hat 3 Heizzonen (laienhaft ausgedrückt).
Im Zimmer darunter (gleiche Größe) ist es wärmer, da wir hier einen Heizkörper haben, der ca doppelt so groß ist.
Jetzt meine Frage, was können wir tun? Die Heizung im Kinderzimmer wird zwar richtig heiss, aber schafft es anscheinend nicht den Raum komplett zu wärmen. Wir haben vor ca 3 Monaten den Vermieter angesprochen der seinen Handwerker vorbeigeschickt hat und sich das ganze ansah, jedoch ohne Ergebnis bzw haben wir seitdem nichts mehr von gehört.
Ich bitte um Hilfe.
Für weitere Fragen bin ich offen.
Lg
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-- Editiert toastbrot123 am 05.02.2012 10:04
leidige Thema Heizung - Ki.Zimmer wird nicht warm
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Schon mal überprüft ob Heizkörper entlüftet ist ?
d.h. ist der ganze HK gleichmässig warm ???
MFG
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Hallo ja, der Heizkörper wird jeden Tag entlüftet.
Lg
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Die notwendige HK Grösse kann man berechnen, für einen Fachmann ist das sicher kein Problem. Selbst im Baumarkt ist die Heizleistung bzw. die Raumgrösse auf der Verpackung des HK vermerkt.
Fachmann fragen, u.U. reicht ein Telefonanruf und dann mit VM sprechen !
Eventuell kann man die Vorlauftemperatur der Heizung höher stellen, einfach fragen, bzw. prüfen lassen.
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Wozu die täglich Entlüftung von Heizkörpern gut sein soll, entzieht sich meinem Verständnis.
Der Vermieter ist doch verpflichtet, die Heizungsmöglichkeit so zu gestalten, dass in den Mieträumen etwa 21 Grad bei voll aufgedrehten Heizkörpern, bei jeder Außentemperatur, erreicht werden können.
Danach könnte nun als erster Schritt eine Mietminderung (Bruttomiete), vom Tage der Meldung an den Vermieter, erfolgen.
Es ist nur zu beachten, dass der Mieter die Beweispflicht hat.
Ich habe irgendwo gelesen, dass ein Messpunkt in der Mitte eines Raumes in einer Höhe von ca. 1m sein soll.
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