kündigungsfrist mietvertrag

14. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
nana123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
kündigungsfrist mietvertrag

hallo!

letztes jahr im august haben wir uns ein haus gemietet und im mietvertrag steht der satz:
"beide parteien planen für einen längeren zeitraum. mind.4-5 jahre. die kündigungsfrist beträgt drei monate."

jetzt würden wir uns gerne ein haus kaufen.
sind wir durch den mietvertrag verpflichtet 4-5 jahre hier wohnen zu bleiben? oder können wir jetzt mit der einhaltung der 3 monatigen küngigungfrist den mietvertrag kündigen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Ich würde die KLausel so interpretieren(!), daß das Mietverhältnis wohl als befristeter Vertrag geplant ist, daher nach Ablauf von 4 bis 5 Jahren enden soll, innerhalb des Befristungszeitraums aber eine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten möglich sein soll.

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#2
 Von 
nana123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, so würde ich es auch interpretieren.
außerdem ist der mietvertrag vom vermieter selbst verfasst. also kein vordruck o.ä.

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#3
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

'Planen' kann man vieles. Man kann seine Pläne auch wieder ändern. ;)

Die Klausel ist so vage ('4-5 Jahre'), daß man daraus meiner Meinung nach keinerlei Verpflichtung herauslesen kann, sondern nur eine unverbindliche Absichtserklärung.

Im übrigen gilt die gesetzliche Kündigungsfrist (Zugang einer schriftlichen Kündigung bis zum dritten Werktage eines Monats mit Wirksamkeit zum Ende des übernächsten Monats).

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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