Kündigung wg. Eigenbedarf und Verwechselung der Wohnung

15. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
zulu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wg. Eigenbedarf und Verwechselung der Wohnung

hallo
ist eine kündigung rechtens, wenn eine dachgeschosswohnung gekündigt wird, man aber im erdgeschoss wohnt und die aber gemeint ist? ausserdem wird mit "einzug von familienangehörigen" und "umzug von mieträumen in neu erworbenes eigentum" begründet - mehr nicht. es handelt sich um ein haus mit 3 wohnungen wovon 2 leer stehen.
danke im vorraus

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Diese Eigenbedarfskündigung ist wahrscheinlich schon aus formalen Gründen unwirksam.

Ob die Eigenbedarfskündigung dem Grunde nach wirksam wäre, ist ebenfalls zweifelhaft, hängt aber von den genauen Umständen ab. Der Vermieter muss schon genau darlegen, warum es ihm nicht zuzumuten ist, in eine der anderen beiden Wohnungen zu ziehen.

Die genaue Beurteilung sollte ein Anwalt vornehmen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen