keine Abrechnung, trotzdem zahlen

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Michele123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
keine Abrechnung, trotzdem zahlen

Guten Abend zusammen,

Von 01.12.2010 bis zum 01.01.2011 habe ich in Stuttgart eine Erdgeschosswohnung gemietet. Im Mietvertrag ist die Miete wie folgt übereingekommen: „die Warmmiete betragt monatlich 590 Euro. Neben der Miete werden die Betriebskosten (Wasser + Strom) nach der erfolgten Jahresabrechnung im Folgejahr abgerechnet. Neben der Miete wird für sonstige Einrichtungen oder Benutzungsrechte (Kabelanschluss) zusätzlich 10 Euro vom Mieter erhoben".

Nachdem ich im Januar 2011 zurück nach Belgien umgezogen bin hat mein ehemaliger Vermieter auf Grund der Nebenkostenabrechnung 400 Euro auf dem Kautionskonto behalten. Die NK-Abrechnung würde ich im Oktober 2011 von Ihn erhalten, bis Dezember kam aber nichts und nach viele Telefonaten habe ich ihm eine Mahnung geschickt. Letze Woche rief er mich dann endlich an und behauptete, dass er die NK-Abrechnung Mitte Dezember an meine belgischen Adresse verschickt hatte. An diesem Punkt war ich leider Skifahren und konnte daher nicht überprüfen ob ich seine Brief erhalten hatte. Am Telefon sagte er mir, dass ich die Teilkaution nicht zurück bekommen würde sondern rund 180 Euro bezahlen musste, zum Teil aufgrund der Strom- und Wasserabrechnung aber auch wegen Garten- und Internet Nutzung und so genannte „GRD-steuer". Den Garten habe ich teilweise benutzt aber darüber wurde nichts vereinbart. Das Internet habe ich nicht benützt und darüber wurde auch nichts vereinbart. Auch über die „GRD-steuer" wurde nichts vereinbart und ich kann überhaupt nicht herausfinden, was dieser Begriff bedeutet. Nach meinem Vermieter zahlen alle Mieter in Deutschland diese Steuer und musst das nicht im Voraus vereinbart werden.

Gestern bin ich heim gekommen und habe keinen NK-Abrechnung in der Post gefunden. Daher nun meine Frage, wie ich jetzt vorgehen soll? Ich weiß zu wenig von dem deutschen Rechtsordnung zu verstehen, was meine Rechte und Pflichten sind und wie ich handeln sollte. Es geht nicht nur um das Geld, sondern auch um das Prinzip da ich immer meine Miete bezahlt habe, die Wohnung ordnungsgemäß übergeben habe nun ständig zum Narren gehalten wird.

Vielen Dank im Voraus!

Michele

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Nach meinem Vermieter zahlen alle Mieter in Deutschland diese Steuer und musst das nicht im Voraus vereinbart werden.

Wenn dem so wäre, wüsste sicherlich ein Mieterverein darüber zu berichten. Der deutsche Mieterverbund kennt das Kürzel auch nicht. Ich weiss als Immobilienbesitzer auch nicht, was das sein könnte.

quote:
Daher nun meine Frage, wie ich jetzt vorgehen soll?

Verlange einen Nachweis, dass er die Abrechnung per Post verschickt hat. Falls er einen Nachweis hat, ist es wohl verloren gegangen, dann verlange dass sie dir erneut verschickt wird.
Hat er keinen Nachweis, gehe davon aus, dass er sie nie verschickt hat. Gartennutzung hin oder her. Internet-Nutzung hin oder her. Er hat sämtliche Nachzahlungsansprüche verjähren lassen. Seit 2013 hast du keine Pflicht mehr, Nachzahlungen zu leisten. Die Kaution muss er also auszahlen.

Er will hier 580€ (400€ Kaution + 180€ NK). Sehe ich das richtig, dass du nur 1 Monat dort gewohnt hast? Nichts rechtfertigt Nebenkosten von 580€ für einen Monat.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Michele123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für dein hilfreiche antwort. Einen Nachweis für die Zusendung werde ich sofort anfordern. Allerdings habe ich oben anscheinend die Jahreszahlen getauscht. Ich bin am 01.01.2012 ausgezogen, d.h. die Nachzahlungsansprüche sind momentan noch nicht verjährt oder? Überigens habe ich nichts dagegen, irgendwelche Verbrauchskosten zu bezahlen, aber nicht mehr als zuvor vereinbart. Im Vertrag ist alles aber sehr unklar dargestellt. Ist es ratsam einen Anwalt ein zu schalten oder muss ich erst auf die NK-Abrechnung warten? Und was passiert wenn ich diese nicht von Vermieter bekomme?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Ich bin am 01.01.2012 ausgezogen, d.h. die Nachzahlungsansprüche sind momentan noch nicht verjährt oder?

Sie verjähren ein jahr nach Abrechnungszeitraum. Bei jährlicher abrechnung würde man also annehmen:
1. Abrechnung von 1.12.2010 bis 31.12.2010 - Verjährung am 31.12.2011.
2. Abrechnung von 1.1.2011 bis 31.12.2011 - Verjährung am 31.12.2012.
Bei Nebenkostenabrechnungen gilt, dass sie spätestens ein Jahr nach Abrechnungszeitraum erstellt sein müssen, ansonsten ist jeglicher Nachzahlungsanspruch verjährt.

Sobald die Abrechnung erstellt wurde (solange sie halt fristgerecht zugesandt wurde), beginnt dann meinem Wissen nach die normale Verjährung (3 Jahre).

quote:
Überigens habe ich nichts dagegen, irgendwelche Verbrauchskosten zu bezahlen

Es steht dir natürlich frei, dem Vermieter zu sagen, dass er die Abrechnung sofort vorlegen soll und dass, wenn sie vernünftig ist, du dich nicht auf Verjährung berufst. Es zwingt dich niemand, die Nebenkostenabrechnung nicht zu zahlen. Wenn du sie zahlen möchtest, dann ist es OK :)

Ändert aber nichts daran, dass der Vermieter dann trotzdem eine vernünftige Abrechnung zustellen sollte. Um die Situation aufzulösen biette sich eine deutliche Fristsetzung an. Beispielsweise:
quote:

Hallo.

Ich habe die Abrechnung trotz Ankündigung nicht erhalten. Bitte legen Sie mir einen Nachweis vor, dass sie versendet wurde oder versenden Sie die Abrechnung erneut. Gerne auch per Fax an XXXX oder eMail an XXXX.

Ich werde die Abrechnung prüfen, sobald Sie mir vorliegt.

Erhalte ich bis zum XXXX keine Abrechnung, mache ich vom Recht der Verjährung Gebrauch und fordere Sie auf, mir die Mietkaution auf Konto XYZ auszuzahlen.


So in etwa. Sprich: Angebot, das nochmal zuzuschicken, einen für dich sinnvollen Termin setzen.

Erst wenn du dann immer noch keine Abrechn ung krigst und auch das Geld nicht, dann solltest du einen Anwalt einschalten. Auch weil du aus Belgien evtl. an Briefporto Und Co. dumm und dusselig bezahlst. Fristen setzen kann man auch gut ohne Anwalt, wie beispielsweise mit obigem Schreiben.

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-- Editiert mepeisen am 11.01.2013 04:44

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#4
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo Michele123

quote:
Auch über die „GRD-steuer" wurde nichts vereinbart und ich kann überhaupt nicht herausfinden, was dieser Begriff bedeutet


mit dieser Abkürzung ist der Begriff "Grundsteuer" gemeint. Dies ist eine Position in der Betriebskostenverordnung.
Was genau wurde denn lt. Mietvertrag hinsichtlich der Betriebskosten vereinbart?

Gruß
Karakorum

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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

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#5
 Von 
Michele123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke vielmals für die Erklärungen, ich habe eben den Brief an den Vermieter gesendet. Dass er mit „GRD" Grundsteuer gemeint hat macht die Sache schon viel Klarer.

Im Vertrag selbst steht hierüber nichts, aber in die „Mietraumbeschreibung und Übergabeverhandlung (Anlage 1)", das ich 15 Tage später unterzeichnet habe, steht diesbezüglich auf die Rückseite des Forms unter „Aufstellung der Betriebskosten" erwähnt:

„Betriebskosten sind die in §1 und §2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) in der jeweils geltenden Fassung bezeichnete Kosten. Betriebskosten sind danach die nachstehende Kosten, die dem Vermieter für das Gebäude laufend entstehen, es sei denn, dass sie üblicherweise vom Mieter außerhalb der Miete unmittelbar getragen werden.
1. Die Laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks
Hierzu gehört namentlich die Grundsteuer".

Und dann geht’s weiter über die Kosten der Wasserversorgung, Entwässerung usw.

Außer, dass ich dies nie gelesen habe (das ist ganz allein meine eigene Schuld) wird nirgends erwähnt wie groß die Mietoberfläche ist (mit oder ohne Garten macht schon ein Unterschied) und ist die Höhe der Verbrauchskosten die ich bereits bezahlt habe unklar. Im Vertrag stehen unter „Betriebskosten" nur „Wasser + Strom" vermerkt und darunter „die Warmmiete betragt monatlich 590 Euro". Ist bei Warmmiete irgendwas über die Höhe der Nebenkostenanteil gesetzlich festgelegt?

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Also ich kenne das nicht als "GRD-Steuer". Aber gut, wenn das gemeint ist, ist der Sachverhalt durchaus klar. 580€ wären aber trotzdem extrem heftig...

Scwierig, wenn nciht klar ist, wieviel Abschlag überhaupt bezahlt werden muss. Davon abgesehen kann man sowas auch gerne so auslegen, dass sämtliche Nebenkosten abgegolten sind mit der Warmmiete und eine zusätzliche Nebenkostenabrechnung nicht erstellt werden darf.

Sei es wie es ist: Wenn er etwas nachfordert muss er eine Nebenkostenabrechnung erstellen UND dann muss klar sein, wie hoch die eigentliche Kaltmiete war. Der erste Weg führt meiner Meinung nach so oder so darüber, ihn zur Abgabe einer richtigen kompletten Nebenkostenabrechnung zu zwingen.

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