kein Notfall: Handwerker steigen in Balkon ein

5. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sparkassenhasser
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
kein Notfall: Handwerker steigen in Balkon ein

Hallo,

in unserem Hochhaus läßt ein Kabelfernsehen- und Internetanbieter Breitbandkabel verlegen. Da viele Mieter dies nicht als eine wertsteigernde oder -erhaltende Arbeit am Haus ansehen (welche zur Öffnung der Wohnung verpflichten würde) und wir ohnehin von einer unerträglichen Vielzahl von an Handwerkerarbeiten geplagt werden (HB/HV lässt Haus vergammeln: vermeidbare Schäden enstehen), wurden die Handwerker am 08/09.12. 2012 in mindestens der Hälfte der Whg. (auch in meine) nicht eingelassen.

Da ich jedoch wochentags tagsüber nicht anwesend sein kann (erst recht nicht im Weihnachtsgeschäft!), und man mit einer Leiter bequem in der ersten Stock kommt, sind sie an zwei Tagen nacheinander in meinen Balkon eingestiegen (der Kabelschacht ist an der Außenwand).
Dabei haben sie meine Sachen recht rüde beiseite geräumt: mein nicht ganz billiges diBlasi (Faltmoped) sowie eine Laterne fand ich umgekippt auf der Seite liegen.
Außerdem haben sie Dreck und Müll auf meinem Balkon hinterlassen.

Was mich aber besonders ärgert, ist die Tatsache, dass sie überhaupt in meinen Balkon eingestiegen sind! Daher meine Fragen:

Gehört der Balkon juristisch nicht zur Wohnung, für die ja ein besonderer gesetzlicher Schutz besteht? Und wenn nicht, wie ist er als Teil der Mietsache sonst geschützt?

Welche Gesetze wurden da evtl. verletzt und welche meiner Rechte wurden da beeinträchtigt? (Natürlich gerne mit Angabe von Paragraphen,damit ich mich da auch etwas einlesen kann. Da die beteiligten Firmen nicht mit sich reden )

Kann ich eine gerichtliche Verfügung erreichen, welche das Einsteigen in meinen Balkon verbietet?

Da mit den beteiligten Firmen nicht zu reden ist, werde ich wohl mit dem Zaunpfahl des Strafrechts winken müssen oder ggf. eine Anzeige verfassen.

PS: den nächsten Termin hat die ausführende Firma für den 19.01. 2013 angesetzt, da bin ich da und werde meinen Balkon bewachen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Da viele Mieter dies nicht als eine wertsteigernde oder -erhaltende Arbeit am Haus ansehen (welche zur Öffnung der Wohnung verpflichten würde


Wie kommst du darauf, dass nur für die von dir o.g. Arbeiten eine Verpflichtung besteht, Zugang zur Wohnung zu gewähren?

quote:
mein nicht ganz billiges diBlasi (Faltmoped)


Was hat ein Moped auf einem Balkon zu suchen?

quote:
und wir ohnehin von einer unerträglichen Vielzahl von an Handwerkerarbeiten geplagt werden (HB/HV lässt Haus vergammeln: vermeidbare Schäden enstehen)


Also einerseits gibt es "unerträgliche viele" Handwerkerarbeiten, aber gleichzeitig läßt die HV das Haus vergammeln. Muß man dich auf den Widerspruch hinweisen, oder kommst du von alleine drauf?

quote:
PS: den nächsten Termin hat die ausführende Firma für den 19.01. 2013 angesetzt, da bin ich da und werde meinen Balkon bewachen.


Dann kannst du die Handwerker ja auch in die Wohnung lassen, sonst bist nämlich als nächstes DU es, der eine gerichtliche Verfügung an der Backe hat.

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