kaution, $ 551 BGB, teilzahlung der kaution

28. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
lalelu
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 26x hilfreich)
kaution, $ 551 BGB, teilzahlung der kaution

also, folgende ausgangssituation:

wir haben zum 01.08. eine wohnung angemietet, erster monat allerdings mietfrei (renovierungsbedarf etc...).

laut makler war der vertragsabschluss nur möglich, wenn wir die kaution auf einmal zahlen, entgegen geltendem recht nach § 551 BGB :

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.


meine rechnung sieht nun so aus:

zum 01.08. 3 kaltmieten als kaution bezahlt, eigentlich nach §551 nur eine fällig (miete in dem monat nicht, da wie gesagt mietfrei, also nur eine nkm als ersten teil der kaution).

zum 01.09. wären dann normal 2 nkm fällig (miete und 1/3 kaution).

die haben wir ja nun schon bezahlen müssen.... da ansonsten kein vertragsabschluss zustande gekommen wäre. wenn man so will: quasi erpressung. ;)

mein plan ist nun:

ich schreib dem vermieter nun nen einschreiben.
sinngemäss steht da dann drin:

sie haben 3 nkm erhalten:

- für august 1/3 kaution/keine miete (laut vertrag, s.o.)
- für septemper 1/3 kaution/kaltmiete

(sinngemäss, natürlich noch nett formuliert etc)

da der vermieter nun aber schon 3 nkm hat, seh ichs nicht ein, im september noch was zu zahlen (abgesehen von den betriebskosten).

im oktober wären nach meiner rechnung dann noch 1/3 kaution und die normale kaltmiete fällig.

die frage nun: komm ich damit durch?


danke für antworten im vorraus! ;)

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lalelu
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 26x hilfreich)

mh, keiner? :(

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#2
 Von 
lalelu
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 26x hilfreich)

tjo, da mir wohl keiner sagen kann oder will ob das klappt.... worth a try.

einschreiben geht morgen raus. ;)

mfg, lalelu

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#3
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

Ich hatte schon etwas geschrieben, hätte Dir aber nicht gefallen.
Also hab ich's wieder gelöscht.

Glaube schon, dass das klappt, erwarte aber von Deinem Vermieter KEIN entgegenkommen in anderen Fällen.

Mit Deinem § bist Du zwar im Recht, aber üblicherweise wird die Kaution am Anfang gezahlt. (Glaube nicht, dass Dir dieser Satz gefällt.)

Normalerweise werden heutezutage Bankbürgschaften oder spez. Sparbücher hinterlegt.
Der Aufwand für 3 Teilzahlungen rechnet sich bei diesen Varianten nicht.

Wenn jemand VOR unterschreiben des Vertrages etwas dazu sagt, OK.
Aber erst unterschreiben und dann mit §§ rumfuchteln..... ;)

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hm,
ist es nicht so, daß wenn im Mietvertrag steh, die Kaution MUSS in einer Summe gezahlt werden, daß dann diese Klausel ungültig ist und überhaupt keine Kaution fällig wird ??
(So wie bei Schönheitsrep. und Endrenovierung ??)

gruß

Michael

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#5
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

Vielleicht für den einen oder anderen interessant:

http://www.ra-kotz.de/mietkaution1.htm

und

http://www.ra-kotz.de/mietkaution2.htm


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#6
 Von 
lalelu
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 26x hilfreich)

@ gaertner88: Das steht sogar im Vertrag, dass wir zur Teilzahlung berechtigt sind.... Die Maklerin (beauftragt von der Firma, welche hier ca. 430 Wohneinheiten besitzt) hat uns nur das Gegenteil erzählt, bzw gesagt: Vertragsabschluß nur bei Vollzahlung.

Ich denke, da zieht das Argument "Fairness" irgendwie nicht mehr. Soll die Firma das mit der Maklerin ausmachen...DAS ist nun wirklich nicht unser Problem, oder?


@ michael32: Ne, das ist nicht so. Gibt ein anderslautendes Gerichtsurteil. Dieses erkennt zwar die Nichtigkeit der Sofortzahl-Klausel an, nicht jedoch die etwaige Hinfälligkeit des Kautionsanspruches seitens des Vermieters. (Leider k.A. wo ich das nun genau gelesen hab, ist aber erst 2 Tage her. :]).

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#7
 Von 
lalelu
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 26x hilfreich)

Kleiner Anhang für gaertner88 noch:

Stimmt schon, rechnen tut sich das nicht wirklich. Jedoch passt uns das recht gut in den Kram, ehrlich gesagt. ;)

Der Umzug und das ganze Drumherum (z.b. Kaution) inkl. Renovierung haben in etwa 3-3,5k € verschlungen... da muss man ja nicht unbedingt (vor allem wenn man ziemlich offen verarscht wird) gleich so früh wie möglich zahlen......vor allem wenns anders vereinbart ist.

Ne Menge Asche für nen kleinen Azubi und eine Berufsanfängerin bei Vivento (Ja, genau...die Arbeitslosenarmee der Telekom 8]).

MfG, lalelu

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#8
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

"@ gaertner88: Das steht sogar im Vertrag, dass wir zur Teilzahlung berechtigt sind.... Die Maklerin (beauftragt von der Firma, welche hier ca. 430 Wohneinheiten besitzt) hat uns nur das Gegenteil erzählt, bzw gesagt: Vertragsabschluß nur bei Vollzahlung."

Soll man DAS riechen, dass das im Vertrag steht??

"laut makler war der vertragsabschluss nur möglich, wenn wir die kaution auf einmal zahlen, entgegen geltendem recht nach § 551 BGB :"

Warum schreibst Du hier nicht, lt. unserem Mietvertrag?


Ich selber habe noch keinen Vertrag gesehen, in dem sowas steht.


Dieses hinterschieben von wichtigen Fakten finde ich ehrlich eines der größten Übel in so einem Forum.
Jemand will was wissen, stellt Fragen und läßt mitunter das Wichtigste einfach mal weg.

DAS bezieht sich jetzt nicht NUR auf Dich, lalelu... ich meine das allgemein.

So und nun werde ich viiiiiieeeell weniger Antworten, ist mir doch zu mühselig/lästig.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lalelu
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 26x hilfreich)

Sorry, keine Absicht.

Wenn ich ehrlich bin, hab ich erst NACH dem ersten Post meinerseites bemerkt, daß die Klausel sogar in unserem Vertrag steht... Hatte irgendwie nicht damit gerechnet, daß die Maklerin SO dreist ist.....

MfG, lalelu

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Nützt dir aber auch nichts mehr!
Du hast die Kaution bezahlt, jetzt musst du deine Miete bezahlen.
Oder hast du irgendetwas auf die Überweisung geschrieben, dass es Miete sein soll?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lalelu
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 26x hilfreich)

ich hab nicht überwiesen. ich musste(!) direkt bei vertragsunterzeichnung bar zahlen.

dafür hab ich auch einen (nicht mit mir verwandten, nicht mit mir verheirateten etc...) zeugen. kann doch nicht sein, das die (in dem falle makler(in)) damit durchkommen, oder? ich mache dem vermieter bzw der verwaltungsgesellschaft da ja auch keinen vorwurf.... nur seh ichs hallt nicht ein, deswegen nen nachteil für mich/uns zu akzeptieren.

irgendwie verständlich finde ich...oder nicht? :)





-- Editiert von lalelu am 31.08.2004 14:38:30

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#12
 Von 
Hellfire
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 60x hilfreich)

ich versteh dein Problem nicht so recht. Bezahlt hast du doch schon! Und jetzt hinterher zu sagen "nee eigentlich darf ich auch anders, ich zahl jetzt einfach einen Monat keine miete"

Beachte auf jeden Fall: Wenn du im september keine Miete zahlst, mußt du im Oktober 2 km zahlen!!!

Also hin oder her, bringts dir doch nix und mit dem Vermieter wirst es dir auch gleich versauen

-----------------
"Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient Vertrauen. (Jean-Paul Sartre)"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lalelu
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 26x hilfreich)

also, nochmal kurz zusammengefasst:

3 nkm sind wir schon los... aufgrund der falschangaben der maklerin.

meine rechnung ist (mietbeginn ist 01.09.):

für september nichts zahlen (2nkm von den 3, je eine für kaution und für miete)

für oktober 1 nkm zahlen (1 nkm ja schon gezahlt (quasi die 3. der 3 :])

für november 2 nkm zahlen .... und damit ist dann die kautionsleistung erbracht.

der "nutzen" ist ganz einfach folgender:

umzug, renovierung etc waren, wie oben beschrieben, recht kostenintensiv...daher kommt uns das einfach sehr, sehr gelegen (bzw mehr unserem konto als uns selbst) wenn wir die zahlung ein wenig verteilen können. wären ja ansonsten gleich 4nkm seit vertragsunterzeichnung bis anfang september. got it? ;)

mfg, lalelu

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Hellfire
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 60x hilfreich)

Na gut, verschiebt sich das mit der doppelten Miete um einen Monat.
Ich würde lieber mit dem Vermieter im guten reden und ihm die Lage erklären. Wenn du mit den Paragraphen rumwuchtelst machst du dir sicher keine freunde.


-----------------
"Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient Vertrauen. (Jean-Paul Sartre)"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lalelu
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 26x hilfreich)

Das mit dem "im Guten reden" hab ich schon hinter mir.... keine Chance. Brachte nichts.

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