hallo,
in unserer 2-raum-wohnung befindet sich in einem raum ein moderner heizkörper, im anderen raum sowie in der küche ein ddr-heizkörper. die alten heizkörper werden nicht richtig heiß und auf anfrage in unserem haus sind wir die einzigen, die noch alte heizkörper in den genannten räumen haben. nun meine fragen:
-ist die kaltmiete vom heizungstyp abhängig (zb neue heizkörper
->mehr wohnkomfort->höhere miete)?
-ist es berechtigt, dass der vermieter von uns die gleiche kaltmiete verlangt wie von den unter uns wohnenden mietern (sie haben den gleichen wohnungstyp, aber in jedem raum neue heizkörper)?
-besteht möglicherweise anspruch auf heizungserneuerung?
vielen dank für die antworten!
lg danilo
-- Editiert von danilo am 15.10.2004 17:19:33
kaltmiete heizungstypabhängig?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
-ist die kaltmiete vom heizungstyp abhängig (zb neue heizkörper
->mehr wohnkomfort->höhere miete)?
Eigentlich hängt der Wohnkomfort nicht vom Heizkörper ab. Auch ein alter Heizkörper sollte so ausgelegt sein, dass er genügend Wärme abgibt. Daher hat der Heizkörpertyp keinen Einfluss auf die Höhe der Miete.
-ist es berechtigt, dass der vermieter von uns die gleiche kaltmiete verlangt wie von den unter uns wohnenden mietern (sie haben den gleichen wohnungstyp, aber in jedem raum neue heizkörper)?
Es soll sogar vorkommen, dass für völlig identische Wohnungen unterschiedliche Mieten verlangt werden. Auch das ist zulässig, weil die Miethöhe individuell vereinbart werden kann.
-besteht möglicherweise anspruch auf heizungserneuerung?
Nur, wenn eine angemessene Raumtemperatur (20°C) nicht erreicht wird.
Moderne energiesparende Heizungsanlagen zeichnen sich übrigens genau dadurch aus, dass die Temperatur der Heizkörper vergleichsweise niedrig ist. Maßstab zur Beurteilung kann daher nur die Raumtemperatur sein, nicht die Temperatur des Heizkörpers.
vielen dank!!!
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