Kabelanschluss - alle Mieter sind vertraglich an einen Anbieter gebunden?

25. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
wallinheimo123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kabelanschluss - alle Mieter sind vertraglich an einen Anbieter gebunden?

Mieter A
Vorverwaltung B
Kabelanbieter C
Verwaltung D

Hallo Gemeinschaft!!!

Folgender Sachverhalt:

A möchte seinen Kabelanschluss kündigen da er sich eine DBVT Box angeschaft hat. Er teilt D mit, dass er seinen Anschluss nicht mehr braucht.

D teilt daraufhin C mit, dass der Anschluss gekappt werden soll. C allerdings zeigt D die lange Nase und teilt mit das alle Mieter vertraglich dazu gezwungen wurden, einen Kabelanschluss bei C zu mieten.
Dieses resultiert wohl aus einem Vertrag den C mal mit B abgeschlossen hat.

C meint alle Mieter müssen bei Ihm einem Kabelanschluss haben.

Fragen:

Ist es überhaupt zulässig, dass C den alten Vertrag mit B überhaupt an D weitergibt?

Ist es zulässig, dass A so geknebelt wird das er nicht aus dem Vertrag rauskommt.

Der Vertrag sieht so aus das B alle Mieter dazu "nötigen" muss Kabelanschluss zu nehmen.

D die ja die Verwaltung übernommen hat da B sie an die Wand gefahren hat will so einen Vertrag natürlich nicht da D die Mieter nicht zwingen will Kabel zu nehmen.

Ich bitte um reichhaltige Meldungen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Für den Mieter kommt es darauf an, welche Verträge er selbst hinsichtlich des Kabelanschlusses abgeschlossen hat.

Falls er (hier wohl unwahrscheinlich) einen Einzelvertrag mit dem Kabelversorger hat, kann er nach Belieben kündigen.

Im Regelfall wird in einem Mietshaus aber der Vermieter einen Sammelvertrag mit dem Kabelversorger haben. Der Kabelanschluß wird dann Teil des Mietvertrages sein. Wie jeder andere Einzelteil des Mietvertrages kann dieser dann nicht separat gekündigt werden, sondern allenfalls im Einvernehmen zwischen Mieter und Vermieter rausgenommen werden.

Die Verträge zwischen Kabelgesellschaft und Vermieter sind grundsätzlich ohne Relevanz für den Mieter, da er dort keine Vertragspartei ist.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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