kÜNDIGUNG § 573a Abs.1

5. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
mr.moo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
kÜNDIGUNG § 573a Abs.1

Wir wohnen seit 2 1/2Jahren mit 2 Kindern in einem Zweifamilienhaus. Im Erdgeschoss mit Soutterain wohnen wir, in der 1 Etage der Vermieter. Der untere Bereich (Soutterain)ist sehr feucht, die Luftfeuchtigkeit liegt bei über 70%. Eigentlich ist dort das Kinderzimmer unserer beiden Kinder, die jedoch bei uns im Schlafzimmer nächtigen müssen, da es dort unten Gesundheitsschädlich ist. Die Feuchtigkeit entsteht durch Drängelwasser, das durch die Bodenplatte kommt.Selbst in unserem Waschmaschinenraum wurde schon vor ca.1 1/2 jahren ein riesieges Loch geschlagen, worin sich eine Pumpe befindet, die das Wasser was sich dort sammelt nach draußen befördert. Im Arbeitskeller meines Mannes , also auch im Soutterainbereich, wo sich auch der Revisionschacht befindet, kommt ebenfalls Wasser aus der Bodenplatte.
Im ganzen Soutterainbereich riecht es sehr modrig, was natürlich bis in die oberen Räume zieht.
Der Vermieter veranlasst jedoch keine Beseitigung der Mängel.
Haben deshalb seit einem halben Jahr die Miete gekürzt. Im letzten November haben wir nun die Kündigung zum 31.5.2007 vom Vermieter bekommen, § 573a abs.1 .
Ist diese Kündigung überhaupt rechtens? Kann der Vermieter uns nach diesem vorherrigen Verlauf auf die Straße setzten? Zusätzlich haben wir beim Abschluß des Mietvertrages ein Schreiben verfasst,indem uns bestätigt wurde,das der Vermieter mindestens 10 Jahre kein Eigenbedarf anmeldet.Wir suchen natürlich händeringend nach einer neuen Wohnung, nur leider ist es nicht so einfach, hier in der Nähe eine 4 Zimmer Wohnung zu bekommen.
Vielen Dank für Eure Hilfe.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Leider wissen das viele Mieter nicht: in einem 2 Familien Haus, in dem auch der VM selbst wohnt, hat dieser das sog. vereinfachte Kündigungsrecht. Er kann Euch ohne Angabe von Gründen mit einer um 3 Monate verlängerten Frist kündigen.


-----------------
"MfG
Susanne"

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