hoher schaden durch mieter, hilfe

16. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
ingridw
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)
hoher schaden durch mieter, hilfe

brauh dringend einen rat. meine mieter sind nach zwei jahren ausezogen durch kündigung meinerseits. ich wohne 850 km von meinem haus entfernt und kam nun zur abnahme. folgendes fand ich vor:
toiletten total verdreckt, uringeruch überall, einbauküche übel verdreckt, herd und kühlschrank nicht zu benutzen, loch in der wohnzimmertür, lampen kaputt, treppengeländer in den keller abgerissen, der garten in einem total verwüsteten zustand, erdhaufen liegen herum it mehreren kubikmetern, heckenpflanzen, zaun rausgerissen, fernbedienung zu garage kaputt, kann sie jetzt nicht öffnen usw.
ist das richtig, daß besenrein bedeutet nur der boden muß sauber sein und alles andere wie wilde wurst??
die mieter waren da und haben ca. 2 stunden geputzt, mehr geschmiert als alles andere.
wir hatten einen normalen einheitsmietvertrag. muß der mieter den urzustand einschließlich garten wieder herstellen? in einem artikel las ich, daß der mieter nur mähen und laub rechen muß, alles andere wäre unzumutbar. hier hat aber der mieter ohne zu fragen gewütet wie ein wahnsinniger und erheblichen schaden angerichtet. wie stehen meine chancen, wenn ich klagen würde ??hat da jemand einen tip, wenn ja, dankeschön

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Tja, man kann sehr viel Pech haben.

Schliese mich Blockwart an. Eigentlich braucht man als Vermieter für solche Fälle ne Rechtsschutzversicherung. Denn Recht bekommen kann unerschwinglich sein.

Das Problem ist ja, so zieht niemand ein !

Und der Leerstand geht ja auch zu Lasten des Vermieters.

-----------------
"Chylla"

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#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

fordere deine ehem. Mieter auf, die Wohnung zu säubern und den Garten ordentlich zu übergeben. Besenrein heißt, die Wohnung muß leer sein (also auch keine Müllsäcke oder ausrangierte Möbelstücke), gewischt, die vorhandene Küche muß sauber und ohne Inhalt (Lebensmittel oder -Rest)sein. Bauschutt vom Mieter muß entfernt werden.
Die hast doch noch die Kaution oder?

Also, noch mal schriftlich den Mieter dazu auffordern.

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#4
 Von 
ingridw
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

der mieter hat kaution bezahlt, so wie ich hier mal nachgelesen habe, muß ich die kaution ausbezahlen und den schaden darf ich nicht abziehen sondern muß den gesondert einklagen, stimmt das? wozu würde dann eine kaution bezahlt werden, wenn ich die nicht verwenden darf? oder habe ich da was falsch verstanden ?

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#5
 Von 
ingridw
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

der mieter hat kaution bezahlt, so wie ich hier mal nachgelesen habe, muß ich die kaution ausbezahlen und den schaden darf ich nicht abziehen sondern muß den gesondert einklagen, stimmt das? wozu würde dann eine kaution bezahlt werden, wenn ich die nicht verwenden darf? oder habe ich da was falsch verstanden ?

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#6
 Von 
ingridw
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

der mieter hat kaution bezahlt, so wie ich hier mal nachgelesen habe, muß ich die kaution ausbezahlen und den schaden darf ich nicht abziehen sondern muß den gesondert einklagen, stimmt das? wozu würde dann eine kaution bezahlt werden, wenn ich die nicht verwenden darf? oder habe ich da was falsch verstanden ?

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#7
 Von 
ingridw
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

der mieter hat kaution bezahlt, so wie ich hier mal nachgelesen habe, muß ich die kaution ausbezahlen und den schaden darf ich nicht abziehen sondern muß den gesondert einklagen, stimmt das? wozu würde dann eine kaution bezahlt werden, wenn ich die nicht verwenden darf? oder habe ich da was falsch verstanden ?

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#8
 Von 
rs-oberberg
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 1x hilfreich)

Natürlich ist die Kaution für solche Fälle da. Es entstehen doch hohe Kosten, wenn diese "Verwüstungen" wieder in Ordnung gebracht werden müssen zwecks Neuvermietung. Bloß nichts auszahlen!!! Erst mal zurückhalten und abwarten, in wie weit die Mieter einen Normalzustand herstellen. Alle Mängel auflisten und eine Frist setzen, bis wann die Mängel beseitigt sein sollen. Wenn dann nicht alles in Ordnung ist und noch Kosten für Handwerker entstehen, selbstverständlich mit der Kaution verrechnen.

-----------------
"Das Böse triumphiert nur deshalb, weil gute Menschen nichts unternehmen. "

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