hauskauf - eigenbedarf - kranker mieter

2. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
wwwwebman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
hauskauf - eigenbedarf - kranker mieter

Annahme:

- ein hausbesitzer (hb) hat sein haus vermietet
- mieter (m) wohnt seit 2 jahren (= kündigungsfrist 3 monate, grund vorausgesetzt) dort
- m wurde zwischenzeitlich krank, betont aber, dass er "sehr gerne dort wohnt"
- hb verkauft sein haus (mietvertrag geht natürlich an käufer (k) über)
- k kündigt m mit 3-monatiger kündigungsfrist
- m gibt schon bei kauf an, "dass er, aus krankheitsgründen nicht daran denkt auszuziehen, weil es nichts passendes zu mieten gibt"
- m ist unwillig und lässt sich auch finanziell nicht "locken"

Fragen:

- gilt die normale küdigungsfrist auch bei kranken mietern ?
- wie lange würde sich ein "knallhart" durchgezogenes Verfahren "über den daumen" hinziehen
- kann man die kosten schätzen ?
- sollte man hier dem käufer von einem kauf abraten, auch wenn der kaufpreis spielraum für prozesskosten lässt ?

Danke!!!

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"wwwwebman"

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jan_1971
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

ich denke, so gut 2 - 2,5 Jahre solltest Du wohl einplanen, wenn der Mieter alle Geschütze auffährt.
Eine Krankheit verlängert die Kündigungsfrist zwar nicht, u.U. kann sich der Mieter bei der Räumungsklage auf für ihn entstehende soziale Härten berufen, je nachdem, was für eine Krankheit er hat, was das Verfahren wieder verzögern würde.

Ob Du das Haus kaufen solltest oder nicht, kannst Du ur ganz allein entscheiden, ob Du die stressige Zeit durchstehen willst und kannst, kann hier sicherlich keiner beurteilen.

Ich selbst hatte einen ähnlichen Fall, der sich jedoch wie von allein gelöst hatte, zum Glück, denn mir hatten 5 Monate schon gereicht.


Gruss


Jan

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#2
 Von 
wwwwebman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

danke für die antwort - da hätte ich dann schon mal eine erste einschätzung.

2-2,5 jahre hätte ich allerdings nicht erwartet, bei so einem glasklaren fall ;-(

da kann man dann wohl nur hoffen, dass vor gericht der eigenbedarf (einer familie mit kindern, die zur miete wohnt!) höher bewertet wird, als die krankheit des mieters...

alles wird gut !


-----------------
"wwwwebman"

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#3
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
wwwwebman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

- da das haus noch nicht gekauft wurde, kann man über die krankheit noch nicht genaues sagen; es ist aber ein rollstuhl und ein krankenbett bei der besichtigung aufgefallen...

- für das alter nehmen wir mal 65 jahre an

- jetzt wäre natürlich die anwendung der "sozialklausel" interessant...leider gibt es da auch keinen genauen zeitfaktor ;-(

NEUE LAGE:

- der verkäufer (=kein eigener Kündigungsgrund) versucht einen Aufhebungsvertrag mit dem mieter zu verhandeln - gegen eine unsumme und eine frist von einem halben jahr ist der mieter eventuell bereit auszuziehen.

NEUE FRAGE:

- wenn m einen Aufhebungsvertrag unterschreibt und eine "abfindung" annimmt, MUSS er dann zum vereinbarten zeitpunkt raus, oder geht das spiel (krankheit) dann von vorne los?

alles wird gut,

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"wwwwebman"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wwwwebman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

übrigens ist der potentielle käufer in dieser "lage" kein unmensch, der einen kranken menschen unter die brücke schickt!

geld wäre da, bereitschaft seitens des käufers auch - nur mutiert der mieter des hauses zum "hausbesetzer" - auch einem kranken mieter, der nur 2 jahre in dem haus gewohnt hat, muss eine änderung zumutbar sein!

und es wäre schade, wenn so etwas tatsächlich mehr als 2 jahre dauern sollte - in diesem fall wäre dann der käufer pleite!!

-----------------
"wwwwebman"

-- Editiert von wwwwebman am 03.10.2008 15:51:12

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#7
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Das ist in der Tat ein guter Rat !

das Geld sollte erst nach Auszug und nach Schlüsselübergabe fließen.

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#10
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Hi,

nur mit Aufhebungsvertrag ist an einen Kauf unter den gegebenen Umständen zu denken. Und selbst dann besteht ein nicht unerhebliches Restrisiko !

Für mich, wenn ich in ähnlicher Entscheidungslage wäre, käme sowas nur in Frage, wenn das Objekt aussergewöhnlich günstig wäre und wenn ich ein stabiles Nervenkostüm habe bzw. mich so schnell nicht aus der Ruhe bringen lasse!

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#11
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wwwwebman
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

danke für die vielen meinungsäußerungen - daraus wird für den potentiellen käufer folgender plan:

- verkäufer schließt mit mieter aufhebungsvertrag ab (beinhaltet zeitpunkt des auszuges und leider die zahlung einer menge geld. da der verkäufer dieses geld nicht aufbringen kann, stammt es vom potentiellen käufer!)

- der käufer erhält dafür ein vorkaufsrecht mit vereinbarung zur kaufsumme

- nach auszug des mieters wird der kauf abgewickelt

- der käufer bleibt in diesem fall maximal auf der summe hängen, die im aufhebungsvertrag vereinbart wurde.

mal sehen, ob das klappt!

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"wwwwebman"

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