Hallo ich habe mal ne frage...habe leider im netz nichts darüber gefunden
wenn man 2 hauptmieter hat und bei den einen geht die miete ab
und der andere zahlt sein anteil nicht (miete ist aber beim vermieter komplett bezahlt und wohnung abgegeben)
kann man den nicht zahlenen verklagen ohne was schrieftliches in der hand zu haben das er sein anteil zahlt
danke für eure hilfe
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hauptmieter verklagt hauptmieter?
8. Juni 2010
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Frage vom 8. Juni 2010 | 07:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
hauptmieter verklagt hauptmieter?
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#1
Antwort vom 8. Juni 2010 | 09:08
Von
Status: Lehrling (1563 Beiträge, 1111x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 8. Juni 2010 | 09:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ja dahin steht ja net das jeder ein anteil ander miete tragen muss
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#3
Antwort vom 8. Juni 2010 | 09:45
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 627x hilfreich)
Das steht im BGB § 722
§ 722 Anteile am Gewinn und Verlust
(1) Sind die Anteile der Gesellschafter am Gewinn und Verlust nicht bestimmt, so hat jeder Gesellschafter
ohne Rücksicht auf die Art und die Größe seines Beitrags einen gleichen Anteil
am Gewinn und Verlust.
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#4
Antwort vom 8. Juni 2010 | 10:06
Von
Status: Lehrling (1235 Beiträge, 630x hilfreich)
Wenn beide als Hauptmieter eingetragen sind, kann der zahlende Mieter vom Mitmieter die Zahlung seines Anteils nach §426 II S.1 verlangen:
quote:
§ 426
Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang
...
(2) Soweit ein Gesamtschuldner den Gläubiger befriedigt und von den übrigen Schuldnern Ausgleichung verlangen kann, geht die Forderung des Gläubigers gegen die übrigen Schuldner auf ihn über. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Gläubigers geltend gemacht werden.
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