großes problem mit vermieter

7. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
angle07
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Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)
großes problem mit vermieter

mittag,

sehr gute freundin von mir hat rießen großes problem mit ihrer wohnung und mit ihrem vermieter (der leider ihr schwager ist).
heute erhielt sie folgendes schreiben:

sehr geehrter mieter,

ich habe ihr einschreiben erhalten und möchte gerne dazu stellung nehmen:
zu punkt 1 in ihrem schreiben, der mischbatterie verweise ich sie darauf, das in unserem mietvertrag vereinbart wurde, das reparaturen in höhe von 100 eur der mieter zu tragen hat.
zu punkt 2 ihres schreibens, dem schimmel, weiße ich sie darauf hin, das ich ihnen schon mehrfach gesagt habe,
das dieses problem auf mangelder lüftung und entfernen einer nachtspeicherheizung zurückzuführen ist.
die wohnung war auch schon vor ihren vermietern und keiner der mieter hat je solche probleme wie sie durch mehrfaches tägliches lüften und konstanter tempraraturreglung. in einer wohnung wäre dieses problem nicht aufgetreten und ich fühle mich in sofern nicht für die schäden verantwortlich die ihnen durch missachtung der einfachsten lösungsmöglichkeiten entstanden sind.
sofern sie weiterhin meinen mir durch fehlerhaftes verhalten irgendwas in rechnung stellen oder mit eventuellen mietkürzüngen drohen könnten werde ich meine folgenden schritte schon jetzt darlegen:

punkt 1 mit dem erhalt dieses schreibens kündige ich sofort zum 31.05.2008 das mietverhältnis und fordere sie auf bis zu diesem zeitpunkt meine mietwohnung zu räumen und in den urstand widerherzustellen.
desweiteren ist der nachtspeicher der aus dem schlafzimmer entfernt wurde durch einen neuen und durch einen fachmann wieder
aufgestellt und wieder in betrieb zu nehmen.
punkt 2 hiermit fordere ich sie auf die garage zu räumen und den dort gelagerten müll binnen 7 tagen zu entfernen.
punkt 3 den mit müll oder kartonage zugestellter keller ist binnen 7 tage zu leeren und sauber zu hinterlassen.
punkt 4 der kehrdienst wurde mit meinerseits eingestellt, so das jeder mieter alle 4 wochen zum kehren der strasse
und des innehofes aufgefordert wurde.
dies wurde mehrfach von ihnen nicht eingehalten.
punkt 5 im garten wurde die kostenlose mitbenutzung eingeräumt die ich hiermit zurückziehe und fordere sie auf diesen
binnen 7 tagen zu räumen und ihre aufgestellten sachen zu entfernen.
punkt 6 ich werde einen gutachter beauftragen nach auszug die räumlichkeiten auf schäden untersuchen zu lassen.
sollte durch das gutachten festgestellt werden das schäden durch ihr fehlerhaftes verhalten entstanden sind,
werde ich diese auf ihre kosten durch eine fachfirma beseitigen lassen.

abschliessend noch ein persönliches wort meinerseits
ich finde es schade das man innerhalb der familie zu solchen schritten gezungen wird.

----------------

das problem des schimmel besteht schon seit jahren. die mieterin (meine freundin) hat einen zeitvertrag über 5 jahre, welche jetzt noch eine dauer von 3 jahren hätte.
das nächste ist der garten. dieser ist im mietvertrag so ausgewiesen das er zu der wohnung gehört, für welche miete gezahlt wird.
der garten wurde immer auf selbstkosten bepflanzt und sehr schön hergerichtet.
der angebliche müll in der garage sind kartonagen.

das nächste ist der keller. in diesem war ein akuter rattenbefall, welcher die kompletten ordnungsgemäs gelagerten sachen zerstört hat, so das alles weggeworfen werden konnte.
der keller ist in gemeinschaftsnutzung.
der vermieter wohnt nicht mit im haus, es wohnt noch ein junges paar mit im haus.

meine freundin ist so oder so auf wohnungssuche, aber mit hund ist hier sehr schwer eine zu finden, deshalb wird sie auch nicht bis zu diesem zeitpunkt eine wohnung finden die bezahlbar ist.

ausserdem hat sie ende letztes jahr auf ihre kosten noch einen durchlauferhitzer eingebaut.
die nachtspeicherheizung wurde mit ausdrücklicher zustimmung des vermieters richtig ausgebaut.
es bestehen dennoch weitere heizmöglichkeiten die vollkommen ausreichend sind.

der schimmel erstreckt sich übrigens über die komplette hintere hauswand, auch in die wohnung der oberen mieter.
der schimmel dringt von der aussenwand in die innenwand des schlafzimmers der mieter.

wie weiter vorgehen?

danke euch für die antworten schon im voraus!

liebe grüße
angi

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61 Antworten
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#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Hart aber herzlich :grins:

Mischbatterie: Blick auf die Reparaturklausel werfen. Da könnte er durchaus im Recht sein.

Kündigung: Hast Du komplett zitiert? Wenn ja, dann fehlt irgendwie der Kündigungsgrund, oder? Dann wäre diese Kündigung schon mal nichtig, und es muss nicht mal darauf reagiert werden. Er wird dann schon merken, wenn die Mieterin nicht ausgezogen ist.

Garten: Wenn im MV die Gartennutzung erlaubt ist bzw. die Wohnung mit Garten gemietet wurde, dann kann dies nicht einfach so verboten werden, es sei denn, die Mieterin würde den Garten nicht pflegen, also verwahrlosen lassen. Ist das nicht der Fall, dann darf sie weiter nutzen.

Garage: Wenn die Wohnung mit Garage vermietet ist, dann kann die Mieterin diese auch weiterhin nutzen.

Schimmel: Klar, es liegt wieder mal am falschen Lüften. Diesen Mangel schriftlich und offiziell dem VM melden, mit Fristsetzung, wann dieser behoben werden soll. Wenn er sich nicht rührt, Fachfirma kommen lassen und bestätigen lassen, dass es nicht von der Mieterin verschuldet wurde. Fotos machen, die andere Mieter als Zeugen zusätzlich parat haben.

Durchlauferhitzer: Keine Ahnung.

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#2
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Fachfirma kommen lassen und bestätigen lassen, dass es nicht von der Mieterin verschuldet wurde

Faszinierend, was die Fachfirmen heutzutage schon alles machen.

:respekt:

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#4
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

hi,

sry habe 5 mon alten sohn der im mom zahnt...da muss alles etwas schneller gehen.

schreiben habe ich aber so abgeschrieben wie er geschrieben hat....also diese fehler sind schon mal nicht meine!!!

es ist also keine begründung in der kündigung. diese kündigung kam wegen des schreibens, in welchem die mietkürzung wegen des schimmels angedroht wurde.
der schimmel ist schon lange bekannt beim vermieter.

wieso muss denn die mieterin eine defekte mischbatterie ersetzen? diese ist durch das hohe alter in den eimer gegangen!!!!

garage muss ich fragen ob diese im mietvertrag mit drinn steht.

melde mich später nochmal bei euch....wie gesagt, mein sohn zahnt mal wieder!

liebe grüße
angi

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#5
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Morthy... Versteh das doch net absichtlich falsch :) Wenn die Mieterin den Schimmel nicht verursacht hat, dann muss sie sich das doch bestätigen lassen, oder? Der VM kommt sonst noch auf die Idee, dass seine Mieterin diesen Schaden auf eigene Kosten zu beheben hat. Nach der Art wie er schreibt habe ich den Eindruck, dass er das tun würde.

Also wurde der Schimmel bereits schriftlich bemängelt. Das ist gut. Zeugen dafür, dass der VM dieses Schreiben auch erhalten hat? Obwohl... Er ist ja darauf eingegangen, also kann er nicht behaupten, nichts davon gewusst zu haben. Aufgrund dieses Schreibens darf der VM nicht kündigen und schon mal gar nicht mit dieser Frist.

Ich persönlich würde antworten: Nochmals auf den Mangel hinweisen, mit Fristsetzung von 1 Woche. Auf die Kündigung und Verbote gar nicht eingehen (vorausgesetzt natürlich, die Garten- und Garagennutzung stehen im MV). Das ärgert und verwirrt ihn wahrscheinlich mehr als alles andere :grins:

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Weißt Du Nadinchen,

der wichtigste Satz im Schreiben des VM war für mich
ich finde es schade das man innerhalb der familie zu solchen schritten gezungen wird
und dem stimme ich auch zu.

Wer weiß, wie die ganze Geschichte aussieht.

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#8
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Das weiß keiner, und deswegen muss man mit dem arbeiten, was einem hier dazu geschrieben wird... Rein rechtlich gesehen ist diese Kündigung nicht korrekt. Für alles andere müsste man den MV kennen. Zwischenmenschliche Probleme und warum es nun Zoff gibt interessiert nicht.

Mag ja sein, dass die sich nun hassen, weil der eine dem anderen ein billiges Geburtstagsgeschenk gemacht hat.. Das macht diese Kündigung dennoch nicht wirksam.

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#10
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Nein, Bernie,

nicht die rechtliche Situation, aber es steigert die Motivation, sich aus der ganzen Sache herauszuhalten.

Man sollte nie an Familienangehörige oder gute Freunde vermieten (das ist genauso wie mit dem Geldverleihen).

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#12
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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#13
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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#14
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

hi,

so meine freundin ist leider im moment nicht erreichbar, aber ich schildere mal was ich weiß.

so weit ich weiß ist eine zentralheizung (welcher art keine ahnung) vorhanden, denn sonst hätte sie es kalt. elektroheizung oder einzelöfen habe ich keine gesehen.

sie arbeitet auch für ihren schwager, ist also eigentlich bisher alles kein problem gewesen.

ob sie vorher alles schriftlich gemacht hat, kann ich mir nicht vorstellen. bisher lief wohl alles immer mündlich innerhalb der kompletten familie ab.
es wurden natürlich auch versprechungen gemacht die seitens des VM nie gehalten wurden.

ich denke auch nicht das sie die erlaubnis für den nachtspeicher schriftlich hat. dies wurde so weit ich weiß damals zusammen mit ihrem vater und schwager zusammen geklärt.
zum anderen war dieser so oder so überflüssig, da eben andere heizung vorhanden ist.

habe ihr mal den link geschickt und hoffe sie äussert sich selbst dazu.

liebe grüße
angi

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#15
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#16
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Stimme Morthy zu, wenn es darum geht, an Freunde/Verwandte zu vermieten oder zu verleihen. Mit Fremden geht man das objektiver an, und da spielt es auch keine große Rolle, ob die dann sauer sind. Wäre meine große Schwester meine Mieterin, und ich würde mich ihr gegenüber als VM krumm stellen, dann würde automatisch meine Oma nie mehr mit mir reden... Das wäre zwar für mich ideal, aber so passiert es in den besten Familien :grins:

Nein Bernie, das ist nicht schlimm, kann aber nach hinten los gehen. Als Berater kann man Heim gehen und den Abend gemütlich ausklingen lassen... Wurde ein Angehöriger beraten hat man unter Umständen 100 Anrufe von Mama, Papa, Oma, Opa, Cousin, etc. auf dem AB :grins:

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#17
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
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#18
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Sei doch nicht so neugierig, Blocky :)

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#19
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#20
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Um mal das mit der Mischbatterie auf den Punkt zu bringen, der Vermieter muss sich um die Beseitigung des Mangels kümmern und kann dann, sofern die Kleinreperaturklausel gültig ist, den Betrag vom Mieter einfordern.

Scheint mal wieder ein VM zu sein, der meint der Mieter müsste sich selber kümmern.

zum Thema Schimmel:

Baumangel -> Vermietersache
Falscg gelüftet -> Mietersache

Klären kann dies wohl nur ein Gutachter....


Gruß

Michael

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#21
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
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#22
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
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#23
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
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#24
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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#25
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Habe ein gutes Verhältnis zu meinem Onkel.

Hast Du zu Deinem Vater vermutlich auch irgendwann mal gehabt.
Das ist alles dem Wandel unterlegen.

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#26
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#27
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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#28
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Nein, Bernie,

Robinson jr. ist der Sohn von der geilen Alten, die Little Big Man durchgezogen hat.

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#29
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#30
 Von 
guest123-1593
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Praktikant
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