geplanter Hauskauf mit Mieter in Einliegerwohnung / Räumungsklage/Eigenbedarfskündig.

25. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jetto
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)
geplanter Hauskauf mit Mieter in Einliegerwohnung / Räumungsklage/Eigenbedarfskündig.

Hallo,

habe mal wieder ein Problem.

Wir suchen schon lange ein Haus und haben es nun auch gefunden. Das Problem ist das in der Einliegerwohnung des Hauses ein Hartz 4 Empfänger zur Miete wohnt (Scheinbar). Der angebliche mieter kassiert aber nur die Miete und wohnt garnicht in dem Haus, sondern kommt in unregelmäßigen Abständen 1x pro Woche vorbei um seine Post abzuholen. Der Hausbesitzer der das Haus über einen Makler an uns verkaufen will hat eine Räumungsklage bis 31.12.05 und eine Eigenbedarfsklage bis 30.04.06 laufen. Der Mieter bezahlt die Miete nur sehr unregelmäßig 81-2 Monate Rückstand) - zur zeit ist aber die Miete bezahlt worden. Wie gesagt es ist nur eine Scheinwohnung. Es wurde mir auch mitgeteilt das die Behörden die aus schon gesagt bekommen haben.
Mein eigentliches problem ist dies das der Makler mir das Objekt ungern verkaufen will solange der Mieter noch drinwohnt. Der er die Befürchtung hat das wenn wir einen Notarvertrag haben mit einen bestimmten Räumungstermin und der Mieter ist bis dahin nicht draußen, dann könnten wir den ganzen kauf rückgängig machen und der Verkäufer müsste alle Kosten übernehmen.

Wir wollen das Haus unbedingt! Für uns ist es aber wichtig das wir einen Notarvertrag bis einde des Jahres wegen Eigenheimzulage hinbekommen. Uns läuft hier die Zeit davon. Den Harz 4 mieter bekommt man nicht zu sehen (packen) das Haus ist sonst unbewohnt da die Besitzerin inzwischen ist Pflegeheim gekommen ist.

Was können wir nun machen das wir schnellstmöglichst an das Haus beziehungsweise es zum Notarvertrag kommen ohne das der verkäufer die Befürchtung hat für eventuelle Entschädigungen (Hauskauf Rückabwicklung, Notarkosten etc.) aufkommen zu müssen.

Wir wollen das Haus auf keinen Fall wieder loswerden sondern nur den Mieter! Aber der scheinT keine Anstalten zu machen da auszuziehen obwohl er nicht mal drinwohnt und nur das Hatz 4 Geld kassiert.

Bitte helft uns zu einem glücklichen Ende zu kommen.

Schöne Grüße
Jetto

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Der Noch-Besitzer kann keine Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er selbst nicht einziehen will, das könnt nur ihr selbst, wenn ihr das Haus gekauft habt und einziehen wollt.

Was ich nicht verstehe: wenn das eine Einliegerwohnung ist, kann der Vermieter doch regulär ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn er selbst noch drin wohnt? Spätestens wenn ihr drin wohnt, könnt ihr das tun, da für Zweifamilienhäuser, in denen eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird, eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich ist.

Die Aussage vom Makler halte ich für sehr merkwürdig. Ehrlich gesagt wirkt das, als wolle er den Preis nach oben treiben, da er gemerkt hat, dass ihr unbedingt kaufen wollt.

Am besten wäre es, wenn der Noch-Besitzer dem Mieter (es ist wurscht, ob er dort wohnt oder nur seine Post abholt) eine Abfindung anbietet, damit er auszieht. Wenn allerdings eine fristlose Kündigung zu Recht und hilfsweise eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen wurde, verstehe ich das PRoblem nicht so ganz.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jetto
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

Also das Problem ist dies das der Mieter nicht auf die Anwaltsschreiben kümmert. Der Makler meinte er war mal kurz in der Wohnung... da die Schwiegertocher der Eigentümerin (die im Pflgeheim ist (94 Jahre) einen Nachschlüssel hat... Das es dort sehr unordentlich aussehen tut und die meisten Briefe nicht geöffnet worden sind da diese dort herumlagen. Was mache ich wenn ich das Haus mit dem mietverhältnis kaufe und der Mieter keine Miete mehr zahlt bzw. weiter drin wohnen bleibt obwohl der Mietvertrag gekündigt worden ist. Ich kann ja nicht einfach das Türschloss auswechseln und seine Sachen vor die Tür stellen.

Da wird er dann zur Behörde gehen und die werden mir vermutlich dann die Hölle heiß machen. Also wie bekomme ich den raus auch wenn er nicht ausziehen will??? (Eigentlich holt er ja nur ab und zu seine post ab oder so, jedenfalls schlafen tut er dort nicht wie ich bisher gehört habe.

Der Makler hat bisher nicht versucht den Preis in die höhe zu treiben, er meinte nur das er erst klare Verhältnisse schaffen will da der Eigentümer nachdem Verkauf nichts mehr damit zu tun haben will.

Und wir wollen das der Mieter verschwindet!

mfg
Jetto

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Für einen Käufer (bzw. Kaufinteressenten) gibt es da nur eine Lösung:

Im Kaufvertrag wird festgelegt, daß das Haus geräumt zu übergeben ist und erst dann Geld an den Verkäufer fließt. Eventuell auch, daß der Käufer sich ein Rücktrittsrecht vorbehält, wenn Räumung und Übergabe nicht bis zu einem bestimmten Termin erfolgen. Über Einzelheiten kann der Notar beraten.

Auf diese Weise ist die Räumung ein Problem des Verkäufers (verständlich, daß er möglichst nichts damit zu tun haben möchte). Ansonsten kann es sich nämlich zu einem recht erheblichen Problem des Käufers auswachsen.

Im Zweifel: Finger weg von solchen Angeboten, auch wenn es sonst noch so verlockend erscheint.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jetto
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

Wielange kann es denn dauern bis ein Mietzer wegen Räumungsklage bzw. Eigenbedarfskündigung aus der Wohnung raus muss. Bzw. wenn er nicht freiwillig rausgeht wielange kann es dann dauern bis ich Ihn auf die Strasse gestzt habe. Es ist ein Junger Hartz 4 Empfänger der eigentlich einen ganz ordentlichen Eindruck macht so hat man mir erzählt.

mfg
Jetto

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Ich kann fix nur beipflichten. Klar doch, den Mieter rauszukriegen ist kein Problem, wie karamel schon sagt. Nur, bei einem Hartz4 bleibt man sicherlich auf seinen Kosten sitzen. Wäre ein hoher Kaufpreis.
Grüße
mariangel

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ja, aber die Miete, die er dem alten Vermieter schuldet, zählt ja nicht. Letztlich bleibt nur die weiche Linie (Abfindung) oder die harte Tour, bei der Agentur melden wegen Betrugs. Auch die harte Linie kann ganz schön teuer werden, denn man muss davon ausgehen, dass man auf den Anwaltskosten usw. sitzen bleibt.

-----------------
"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jetto
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die Tipps,

also zur zeit hat er alle Mietbeträge wieder nachgezahlt, bzw. seine mutter und der scheint dies sehr peinlich zu sein, habe ich vom hörensagen gehört. Auch der Makler wollte die weiche Tour versuchen, also mit 500-1000 Euro Abfindung wenn er einen Mietaufhebungsvertrag unterschreibt, die Wohnung könne er in ungesäuberten Zustand lasen und alles an Möbeln mitnehmen was ihm gefällt (Fliegt sowieso alles sonst auf den Müll). Leider versucht er seit 3 Wochen den Typen zu finden ohne Erfolg. Die letzte miete 11/2005 hat er mitte des Monats unter der Tür durchgeschoben.

Ich wollte mal versuchen mich mit der Besitzerin zu einigen das Sie noch 5000,-- Euro nachläßt, dafür würde ich mich bereiterklären das Mietverhältnis zu übernehmen und ihn dann selbst zu kündigen wegen Eigenbedarfs. Da sehen ich nicht das eigentliche Problem, das Problem habe ich erst wenn er trotz Eigenbedarfskündigung nicht nach gestzter Frist auszieht.

Das Haus liegt halt an idealer Stelle für uns und ist zu einem sehr günstigen Preis (ca. 40000 Euro unter üblichen Marktpreis) abzugeben. Andere Häuser gibt es nicht in der Lage und zu diesem Superpreis, wir suchen schon seit fast 1 jahr und wollen die Eigenheimzulage nicht verlieren.

mfG
Jetto

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

So zwei bis drei Jahre kann sich das schon hinziehen, bis die Räumungsklage durch ist und vollstreckbar ist. Kommen viele Kosten auf euch zu, evtl. zum Schluss die Kosten für die gewaltsame Räumung. Glaube nicht, dass ihr das Geld jemals seht. Ausserdem ist mein Stand, dass man nach Kauf gar nicht gleich kündigen kann sondern einige Jahre warten muss. Ich würd mal zum Anwalt gehen oder hier auf der Page mir Auskunft holen.

-----------------
"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

@chylla
Wenn Ihr das Haus so gern haben wollt, versucht doch mal einen anderen Weg.
Versucht es mit einem persönlichen Kontakt zu dem Mieter. Sicher hat er eine Freundin, bei der er offiziell nicht wohnen darf.Er darf auch kein Geld haben (offizell).

Aber er braucht Geld !
Vielleicht könnt Ihr das Geld was Ihr evtl
draufzahlt, wenn sich das lange hinzieht,
(Räumungsklage dauert!) hier investieren und den Mieter mit einer Summe unter die Arme greifen. Da er ja eigentlich gar keine Wohnung, sondern nur eine Adresse braucht, könnte man da für ihn auch was finden.

Manchmal muss man unkonventionelle Wege gehen ;)

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dany75
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 28x hilfreich)

Hi

Kauft das Haus doch komplett, samt dem Mieter. Wenn ich das recht verstanden habe, wohnt der doch in der Einliegerwohnung. Der Rest des Hauses wäre ja frei. IMO kann die Eigenheimzulage dem entsprechens "gesplittert" werden

Und dann halt kündigen, spätestens wenn er wieder 2 Monate mit der Miete im Rückstand ist, könnt ihr kündigen. Einziehen und dann wegen Eigenbedarf kündigen, geht IMO nur in wenigen Fällen, da müßt ihr unter Umständen eine ganze zeitlang (3 Jahre???) warten.

Der jetzige Besitzer wird seine Klage mit Sicherheit nicht gewinnen, er will das Haus ja nicht selbst nutzen, sondern verkaufen, Und darauf wird der Mieter spekulieren, ihm ist klar das er dann unter Umständen eine saftige Abfindung bekommt.

Übrigens, wenn ihr die Eigenheimzulage für dieses Jahr noch haben wollt, dann muß nicht nur der Kaufvertrag sicher sein, sondern ihr müßt dort bereits gemeldet sein.

Ich würde also mal unbedingt einen Fachmann aufsuchen.

Zudem, ich kann mir gut vorstellen, sollte man dem Ant stecken, das der Gute dort gar nicht wohnt, dann ist der richtig am Ar.... Da droht nicht nur eine saftige Rückzahlung, da würde ich den jetzigen Mieter mal nett drauf hinweisen.

beste Grüße

Dany

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jetto
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo es ist soweit,

wir haben das Haus inzwischen komplett gekauft- :-(mit Mieter) und er hat mal wieder eine Miete offen. Der Nutzungsübergang erfolgt auf uns am 28.12.05 wir werden umgehend unsere Wohnadresse auf das neue Eigentum ändern. Die Dez. mieter schuldet der Mieter noch dem Vorbesitzer. Kann ich als neuer Hausbesitzer dem Mieter die Miete ab sofort erhöhen, er bewont ca. 35 qm und zahlt 150 Euro kalt. Der Mietspiegel liegt bei uns so um die 4,50 Euro. Werde jetzt erstmal dem Mieter schriftlich kündigen und Eigenbedarf anmelden. Was würde übrigens passieren wenn ich den Mieter eine persönliche Frist setze die Räume zu verlassen und danach seine paar Sachen (möbel usw. besitzt er nicht) einfach in den Hausgang stelle und das Türschloss auswechsele? ;)

-- Editiert von jetto am 18.12.2005 04:31:17

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

quote:
Was würde übrigens passieren wenn ich den Mieter eine persönliche Frist setze die Räume zu verlassen und danach seine paar Sachen (möbel usw. besitzt er nicht) einfach in den Hausgang stelle und das Türschloss auswechsele?


Wenn der Mieter gut beraten ist, nimmt er sich einen Anwalt und stellt beim Amtsgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung mit dem Ziel, ihm den Besitz an der Wohnung wiedereinzuräumen. Das wird er auch genehmigt bekommen.

Der Vermieter zahlt in diesem Falle: Anwalt, Gerichtskosten, Schlüsseldienst und Schadensersatz für die Zeit, in welcher der Mieter anderswo unterkommen mußte.

Als kostenlose Zugabe kann es eventuell noch eine Strafanzeige wegen Nötigung geben.

An einem ordentlichen Verfahren (Kündigung, Räumungsklage, ggf. Räumung durch Gerichtsvollzieher) führt kein Weg vorbei. Dafür sollte man besser einen Anwalt in Anspruch nehmen.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Poldi1719
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!
Was ist daraus geworden?
Mich interessiert es, da wir uns auch ein Haus kaufen werden, wo der Verkäufer/Vermieter zwar rausgeht, er aber seine Gesamte Scheune mit Hof/WIesen drumherum verpachtet hat. Damals per Handschlag. Und deswegen würde der Pächter noch bis 09/09 da drin bleiben. Wenn er nicht Geld bekommen würde, dafür das er schon früher geht. Der Pächter schmeißt seinen Mist aber auf dem gesamten gepachteten Gelände rum, und hat schon einiges versaut. Unmöglich. Wie kann man da vorgehen? Was ist wenn wir es kaufen? Was können wir machen?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Jetto
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Poldi,

bei uns war das damals ganz einfach.
Der ist von allein gegangen, da wir sofort nach Kauf in das Haus eingezogen sind, Krach gemacht haben und ihn jeden Tag genervt indem wir bei Ihm angeklopft haben um ihn einem Mietaufhebungsvertrag unterschreiben zu lassen, das hat er zwar 2 Monate herausgezögert aber er war sichtlich genervt, denn auf einmal hat er unterschrieben und tatsächlich ist er dann 3 Monate später verschwunden und hat alles Sachen Kleidung und Möbel (war aber nur Müll für uns) liegen lassen. Nach 1 Jahr haben wir dann alles komplett entsorgt per Sperrmüllabholung.

PS: die Wohnung ist immernoch leer da wir bis jetzt kein Geld hatten, aber wir werden diese nun endlich renovieren. Viel Glück noch mit deinem Pächter...

Gruss
Jetto

1x Hilfreiche Antwort

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